Hallo zu folgendem Szenario würde ich gern mal Eure Meinung hören…
Der Arbeitgeber AG hat einen Angestellten AN. Seit geraumer Zeit meldet sich AN nicht und tauch auch nicht auf arbeit auf. Auf E-Mails wird nicht reagiert und Anrufe nicht entgegen genommen. SMS werden ebenfalls nicht beantwortet.
Bei der letzten bekannten Adresse ist er ausgezogen und hat keine neue Adresse angegeben. Der AG hat also auch keine Möglichkeit Abmahnungen etc. zuzustellen.
Wie kann nun der AG vorgehen um sein Recht durchzusetzen?
Kann in dem Fall der Lohn einbehalten werden (zumindest bis AG und AN das Problem geklärt haben)
Der Arbeitgeber AG hat einen Angestellten AN. Seit geraumer
Zeit meldet sich AN nicht und tauch auch nicht auf arbeit auf.
Auf E-Mails wird nicht reagiert und Anrufe nicht entgegen
genommen. SMS werden ebenfalls nicht beantwortet.
Bei der letzten bekannten Adresse ist er ausgezogen und hat
keine neue Adresse angegeben. Der AG hat also auch keine
Möglichkeit Abmahnungen etc. zuzustellen.
Interessant ^^
Wie kann nun der AG vorgehen um sein Recht durchzusetzen?
Z.B. beim Einwohnermeldeamt nachfragen, wo der Kandidat seinen Wohnsitz hat.
Kann in dem Fall der Lohn einbehalten werden (zumindest bis AG
und AN das Problem geklärt haben)
Ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit legitimiert eine sofortige Kündigung. Siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… -> „Ja, da man als Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitskraft anzubieten. Das Fernbleiben ist ein Verhalten, das zur fristlosen Kündigung berechtigen kann.“ Wenn der AN nicht gerade verstorben sein sollte, könnte der AG den AN vielleicht sogar auf Schadensersatz verklagen (sofern er aufgefunden werden kann).
SOFORT schriftlich per Post an die alte Adresse zur umgehenden Arbeitsaufnahme auffordern. Passiert dann zwei drei Tage nichts, schriftlich an die alte Adresse eine fristlose Kündigung schicken.
Lohnzahlung selbstverständlich einstellen.
Falls ein BR existiert, ordnungsgemäße Anhörung nicht vergessen.
Wie kann nun der AG vorgehen um sein Recht durchzusetzen?
Z.B. beim Einwohnermeldeamt nachfragen, wo der Kandidat seinen
Wohnsitz hat.
Es ist nicht Aufgabe des AG, den AN irgendwie aufzuspüren. Wenn der AN seine neue Adresse nicht preisgegeben hat, dann geht ihm eben die Post auch an der alten Adresse zu.
Ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit legitimiert
eine sofortige Kündigung.
Siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
-> „Ja, da man als Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine
Arbeitskraft anzubieten. Das Fernbleiben ist ein Verhalten,
das zur fristlosen Kündigung berechtigen kann.“
Markus, zwischen der zitierten Quelle und deiner Auslegung klaffen Welten…
Es ist nicht Aufgabe des AG, den AN irgendwie aufzuspüren.
Wenn der AN seine neue Adresse nicht preisgegeben hat, dann
geht ihm eben die Post auch an der alten Adresse zu.
Stimmt. Immerhin gibt es das BAG Urteil 2 AZR 366/04, das u.a. besagt, dass ein AG alles Erforderliche und ihm Zumutbare tun muss, dass eine Kündigung ihren Adressaten erreicht. Sprich: „Falsche Anschrift schützt nicht vor Kündigung“.
ääähm, vielleicht auch eine blöde Idee… Und vielleicht auch ein wenig OT in diesem Brett…
Aber: vielleicht liegt ein Unfall vor? Oder ein anderer Grund, warum er/sie sich nicht melden KANN?
Ich kenne Euren beruflichen Hintergrund nicht, ob´s Gründe für ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz geben könnte. Aber wenn es sich doch so seltsam anhört, warum nicht einfach mal eine Vermissten-Anzeige erstatten (geht das als Arbeitgeber?) Vielleicht gab´s echt einen Unfall oder so… (???)