Verschollenes Sparbuch

Hallo @ all!

Ehrlich gesagt weiß ich nicht ganz genau, ob meine Frage im Mietrecht richtig platziert war, daher noch einmal hier…

Der M übergibt beim Einzug dem VM ein auf den Namen des M`s ausgestelltes Sparbuch, das exakt den vereinbarten Kautionsbetrag enthält, jedoch absolut keine Vermerke über den Verwendungszweck!

Über 12 Monate lang weigert sich der VM dem M eine Empfangsbestätigung auszuhändigen und behauptet plötzlich das Sparbuch NIE erhalten zu haben!
Daraufhin meldet der M das Sparbuch seiner Bank als nicht auffindbar und läßt das Konto sperren!

Nach knapp 24 Monaten ist das Mietverhältnis beendet!

Der VM händigt dem M das Sparbuch natürlich NICHT aus, versucht aber ohne den M darüber zu informieren und ohne seine Zustimmung dieses Sparbuch bei der zuständigen Bank einzulösen ( warum die Bank das Sparbuch nicht beschagnahmt hat ist noch nicht geklärt)!

Nun weigert sich die Bank dem M sein Geld auszuzahlen, weil dieser nicht im Besitz der O-Urkunde ist!
Die Bank versteckt sich weiter hinter den haltlosen Behauptungen des VM angebliche Ansprüche aus dem nicht mehr bestehenden Mietrverhältnis zu haben, nennt aber weder mündlich und schon gar nicht schriftlich eine rechtliche Grundlage für die Auszahlungsverweigerung gegenüber dem M.

Was kann der M nun tun um an sein Geld zu kommen???

Guten Morgen Paula,

Ehrlich gesagt weiß ich nicht ganz genau, ob meine Frage im
Mietrecht richtig platziert war, daher noch einmal hier…

Eventuell wären auch allgemeine Rechtsfragen richtig gewesen??

Der M übergibt beim Einzug dem VM ein auf den Namen des M`s
ausgestelltes Sparbuch, das exakt den vereinbarten
Kautionsbetrag enthält, jedoch absolut keine Vermerke über den
Verwendungszweck!

Konkrete Frage: Wurde es bei der Bank als Mietkautioskonto angelegt ober nicht? Es muss kein Vermerk im Buch stehen. Dieser steht nur im Kontoeröffnungsantrag.

Bisher gehe ich mal davon aus, dass es sich um ein Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters handelt.

Über 12 Monate lang weigert sich der VM dem M eine
Empfangsbestätigung auszuhändigen und behauptet plötzlich das
Sparbuch NIE erhalten zu haben!

Das ist nicht nett.

Daraufhin meldet der M das Sparbuch seiner Bank als nicht
auffindbar und läßt das Konto sperren!

Schön.

Nach knapp 24 Monaten ist das Mietverhältnis beendet!

Warum auch immer.

Der VM händigt dem M das Sparbuch natürlich NICHT aus,
versucht aber ohne den M darüber zu informieren und ohne seine
Zustimmung dieses Sparbuch bei der zuständigen Bank einzulösen
( warum die Bank das Sparbuch nicht beschagnahmt hat ist noch
nicht geklärt)!

Weil der Vermieter gegenüber der Bank auch bei dieser Form des Mietkautionssparbuchs alleinvertretungsberechtigt ist, sowie weil aufgrund des Mietverhältnisses das Sparbuch an den Vermieter „verpfändet“ ist. Ergo: Es befindet sich aus Sicht der Bank nicht in Händen von jemand, der das Buch nicht haben darf.
Das einzige was die Bank feststellen kann, ist, dass das verlorengegangene Buch wieder aufgetaucht ist.
Warum sollte sie es „beschlagnahmen“?

Nun weigert sich die Bank dem M sein Geld auszuzahlen, weil
dieser nicht im Besitz der O-Urkunde ist!

Was soweit stimmt.

Die Bank versteckt sich weiter hinter den haltlosen
Behauptungen des VM angebliche Ansprüche aus dem nicht mehr
bestehenden Mietrverhältnis zu haben, nennt aber weder
mündlich und schon gar nicht schriftlich eine rechtliche
Grundlage für die Auszahlungsverweigerung gegenüber dem M.

Sie versteckt sich nicht, sie hält sich an das was ihr vorgeschrieben ist.
Da könnte sonst in der Praxis jeder Mieter kommen und so ein Konto abräumen auch wenn der Vermieter Ansprüche hätte.
Auch wenn du in deinem Fall der Dumme bist handelt die Bank „richtig“.

Was kann der M nun tun um an sein Geld zu kommen???

Den VM zivilrechtlich zur Herausgabe der Urkunde und zur Verzichtserklärung ewaltiger Ansprüche zu bewegen.

Gruß Ivo

Konkrete Frage: Wurde es bei der Bank als Mietkautioskonto
angelegt ober nicht? Es muss kein Vermerk im Buch stehen.
Dieser steht nur im Kontoeröffnungsantrag.

Es gibt absolut keinen Vermerk darüber, daß dies ein Mietkautionssparbuch ist oder auch war, weder im Sparbuch noch bei dem Kontoeröffnungsantrag, NIERGENDWO! Keine Verpfändung, keine Abtretung NICHTS, es ist ein einfaches Sparbuch das auf den Namen des Mieters ausgestellt wurde!!!
Die Kenntnis der Bank es sei ein Mietkautionskonto basiert lediglich auf der Aussage des VM´s :frowning:(

Es gibt absolut keinen Vermerk darüber, daß dies ein
Mietkautionssparbuch ist oder auch war, weder im Sparbuch noch
bei dem Kontoeröffnungsantrag, NIERGENDWO! Keine Verpfändung,
keine Abtretung NICHTS, es ist ein einfaches Sparbuch das auf
den Namen des Mieters ausgestellt wurde!!!
Die Kenntnis der Bank es sei ein Mietkautionskonto basiert
lediglich auf der Aussage des VM´s :frowning:(

Ich kenne den konkreten Fall nicht persönlich, daher erlaube ich mir mal kein Urteil.
Ich weiss dass auch Banken Fehler machen, allerdings nicht all zu oft.
Und ich kenne nur die Version der aufgebrachten Paula :wink:

Gruß Ivo

Hallo Paula,

wenn das Konto auf Deinen Namen lautet und Du keine Verpfändung unterschrieben hast, geh zur Bank, unterschreibe einen sogenannten Verlustrevers und Du kannst die Kohle entgegennehmen. Wenn man das ablehnt, lass Dir einen Grund nennen und schreib uns das hier.

Gruss Hans-Jürgen
***

No ein Tipp
Wende dich schriftlich an die Innenrevision der Bank anstatt an den Schaltermitarbeiter.

Schreibe Ihnen die Sachlage aus deiner Sicht und bitte um Stellungnahme.

Gruß Ivo