Verschollenheit-und-für-tod-erklärung

hallo,

gibt es eine Vorschrift, nach der eine Person, nachdem sie einen sehr langen Zeitraum vermisst ist, „automatisch“ für Tod erklärt werden kann oder muss das für Tod-Erklärungsverfahren, nach dem Verschollenheitsgesetz - (Dauer min. 6 Monate)- z.B. auch heute noch für Personen, die seit WK II vermisst werden, heute noch durchgeführt werden, obwohl die vermisste Person mittlerweile 108 Jahre alt wäre ?

Ich kann dazu im Verschollenheitsgesetz nichts finden, obwohl es doch irgendwo eine Altersgrenze geben müsste, weil es ansonsten auch sein könnte, das man heute noch Personen für Tod erklären lassen müsste, die evtl. seit Jahrhunderten nur vermisst sind.

Vielen Dank A.

Kann mich zwar nicht auf Gesetze berufen, aber berichten, dass wir dies kürzlich in der Familie durchführen mussten. Die Oma (geb. 1914) ist gestorben. Opa aus dem 2. WK nie heimgekehrt. Oma erhielt z. B. Witwenrente… Nach dem Versterben der Oma mussten die Kinder Erbschein beantragen und sollten nun Nachweise (spricht Sterbeurkunde) über den Verbleib des Opas erbringen. Das ging nicht, weil Opa eben verschollen war… Opa wäre zwar noch keine 108 aber zumindest recht nah an der 100… Dennoch musste das ganze Verfahren durchlaufen werden. Nachforschungen, Aufgebot, Veröffentlichung etc. Nach ca. 8 Monaten oder war es 1 Jahr erhielten wir dann die Sterbeurkunde mit dem Todesdatum 8.5.45.
Bei dem Verfahren spielt sicher die Logik nicht die Hauptrolle. Hier geht es um Urkunden und Datenbanken und natürlich Gesetze… War für den Moment unschön und auch ein wenig lästig, aber was soll´s. Wenn man natürlich schnell erben will oder muss (z. B. bei einem Betrieb oder Immobilien) um handlungsfähig zu werden sicher sehr hinderlich.

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