Verschreibungspflichtige Brausetabletten bei priv

Hallo liebe Experten,

mir wurden von meiner Ärztin verschreibungspflichtige Brausetabletten (Magnesium, Calcium u.a.) nach einer Krankheit verschrieben.
Nun wehrt sich meine Krankenkasse (privat) dagegen diese zu erstatten, trotz dass sie mir verschrieben wurden.
Die PKV sagt: Nahrungsergänzungsmittel/ Stärkungsmittel sind laut allgemeiner Versicherungsbedingungen nicht erstattungspflichtig.

Wer kennt sich aus bzw. kann mir sagen ob das so korrekt ist?

Vielen Dank & Viele Grüße

Vippi

Nun wehrt sich meine Krankenkasse (privat)

Krankenkassen sind gesetzlich. Privat sind nur Krankenversicherungen für Selbstzahler.

Die PKV sagt: Nahrungsergänzungsmittel/ Stärkungsmittel sind
laut allgemeiner Versicherungsbedingungen nicht
erstattungspflichtig.

Das ist so üblich.

Wer kennt sich aus bzw. kann mir sagen ob das so korrekt ist?

Schau in Deinen Versicherungsvertrag bzw. in die zugehörigen AVB - da steht es drin.

Moin moin,

wenn die Versicherungsbedingungen keine
Nahrungsergänzungs- und Stärkungsmittel einschließen, dann
gibt es auch keine Erstattung. Und das ist sehr wahrscheinlich.
Die Ärztin kann auch ein paar Würstchen verschrieben. Was zählt ist was die Versicherung laut Tarifbedingungen erstattet.

Liebe Grüße

Pkv-deluxe.de

Hallo,

Sorry aber so ne Art von Antwort können Sie sich auch sparen - wenn man keine Lust hat was zu schreiben und hier auch noch den „MrKnowItAll“ raushängen lässt - ob nun Krankenkasse oder Versicherung ist hier bei nicht wirklich von Belang (denn man sagt ja auch gesetzliche Krankenversicherung).

Hat in Keinster Weise weitergeholfen.
MFG

Vippi

Ja, das ist grundsätzlich korrekt, wenn die dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifbestimmungen nichts anders aussagen.

Ob es sich hier aber wirklich um Nahrungsergänzungsmittel/ Stärkungsmittel handelt, kann ich nicht beurteilen. Ich empfehle Rückfragen bei Ihrer Ärztin / der Apotheke.

Hat in Keinster Weise weitergeholfen.

Machen Sie sich nichts daraus - dass Menschen gegen den Antwortenden keilen, weil ihnen eine Antwort nicht gefällt, ist durchaus häufig anzutreffen.

Glücklicherweise kann ich mir meine Mitmenschen aussuchen. Leben Sie wohl.

Guten Tag vipguide,
ist ist schon „statthaft“, dass ein Versicherer aufgrund seiner Bedingungen nur für „Medizin“ zahlt und nicht für Vitamintabletten, Magnesium, Calcium u.a.). Allerdings würde ich aufgrund meiner Erfahrung erwarten, dass der Versicherer so eine Verschreibung auf Kulanz erstattet. Ich würde versuchen, beim Versicherer freundlich um Erstattung, gegebenenfalls auf Kulanz vorzunehmen, wenn es doch schon vom Arzt als „erforderliche Maßnahme“ verschrieben wurde.

Kann sein, der Versicherer lenkt freundlicherweise ein.
Zur Info: Meiner Erfahrung nach bringt es nichts, massiv oder unfreundlich zu reagieren, da schaltet man dann gern auf stur :wink:.

Hoffe, etwas geholfen zu haben :smile:.
Liebe Grüße
Hans-Günter & Michael
Home: www.pkv-netz.com

dass Menschen gegen den Antwortenden keilen, weil ihnen eine Antwort nicht gefällt, ist durchaus häufig anzutreffen

Hier keilt niemand gegen Ihre Antwort sondern gegen Ihren schroffen Ton und
A) dagegen, dass Ihre Antwort nullKommaNull hilft - im Gegenteil
B) sowie Ihre Klugscheisserei die nichts mit dem Thema zu tun hat

Sparen Sie sich solche Töne zukünftig - wie auch hier im Forum unter „Regeln“ angemerkt.

Grüße

Vippi

Allerdings würde

ich aufgrund meiner Erfahrung erwarten, dass der Versicherer
so eine Verschreibung auf Kulanz erstattet. Ich würde
versuchen, beim Versicherer freundlich um Erstattung,
gegebenenfalls auf Kulanz vorzunehmen, wenn es doch schon vom
Arzt als „erforderliche Maßnahme“ verschrieben wurde.

—> Vielen Dank! Hat geholfen und genau das habe ich auch versucht und hat geklappt :smile:

Grüße
Vippi

Hallo Vippi,
freut mich, wenn meine Erfahrungen der Handlungsweise der Leistungsabteilungen Dir in diesem konkreten Fall so prompt geholfen hat :smile:.

Würde mich natürlich interessieren, ob es für weitere Verschreibungen ebenfalls weiter auf Kulanz leisten würden (wahrscheinlich nicht!). Ich vermute, das man Dir das direkt schreibt mit der Leistungsabrechnung.
Wäre auch interessant zu erfahren, welche PKV es ist.

Auf jeden Fall toll, dass es geklappt hat :smile:.

Liebe Grüße
Hans-Günter (& Michael)
Home: www.pkv-netz.com

Ich schliesse mich soweit meinen Vorrednern an.

Einfach mal auf Kulanz versuchen ist meist die beste Vorgehensweise. Aber in Zukunft darauf achten, dass die PKV nur das erstattet, was in den Tarifbedingungen aufgeführt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Zieren

Hallo,

kann ich leider nur bestätigen, wir verhalten uns ähnlich.

Hallo,

ist zwar schon ne Weile her, aber so nen Fall hatte ich schon mal.

Was ich schreibe, gilt mal grds. nur für die gesetzliche Krankenversicherung; dürfte aber auch für die PKV gelten.

Solche Tabletten sind nur dann erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Mangel vorher ärztlich festgestellt wurde. Wenn also Dein Arzt vorher Blutuntersuchungen vorgenommen hat und die Werte entsprechend unter Norm waren, dann geht da was. Muss der Arzt entsprechend bestätigen, die Laborwerte beilegen, fertig. Wenn das aber rein vorsorglich gemacht wird, um einen Mangel zu vermeiden (was z.B. bei Profisportlern der Fall ist), dann ist das nicht erstattungsfähig.

Viele Grüße

Tom

Hallo,
sorry das ich erst jetzt antworte ist aber eine
einfache sache, frag einfach bei der kassenärztlichenvereinigung nach die können dir sagen ob, in deinen fall, die sachen von der gesetzlichen krankenkasse übernommen wird dann muß die private sie auch bezahlen

Kassenärztliche Vereinigung

Adresse:
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 59 70-0
Fax: (02 11) 59 70-82 87

schöne weihnachtzeit