Verschreibungspflichtiges medikament

hallo zusammen,

ich bin allergiker aber das medikament was ich seit jahren verschrieben
bekomme will mir mein arzt diese jahr nicht mehr verschreiben.
angeblich würde er in 4 jahren dann probleme mit der krankenkasse bekommen!? was ist da los? kann mir jemand die hintergründe erklären?

hallo,

ich bin allergiker aber das medikament was ich seit jahren
verschrieben bekomme will mir mein arzt diese jahr nicht mehr verschreiben.
angeblich würde er in 4 jahren dann probleme mit der
krankenkasse bekommen!? was ist da los? kann mir jemand die
hintergründe erklären?

Die Ärzte bekommen von den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, ausgelöst vom Bundesgesundheitsministerium immer mehr Vorschriften, die ihre Therapiefreiheit einschränken und sie ebenfalls finanziell über lange Zeiträume im Ungewissen lassen, was sie in einem Quartal verdient haben. Da sie selbst Kosten zu decken haben, Personal, Miete, Gerätewartung usw., aber erst nach 3-6 Monaten erfahren, wieviel sie für ihre Behandlungen vor diesem Zeitraum bekommen, hängen sie sozusagen in der Luft. Außerdem müssen sie „Strafgebühren“ bezahlen, wenn sie in einem Quartal mehr Patienten behandeln oder Medikamente verschreiben als im Durchschnitt üblich und für das Bundesland vorgesehen.

Es kann sein, daß das Medikament nicht mehr verschrieben werden darf, weil es teurer ist, als andere vorgeblich gleichwertige. Oder daß für bestimmte Allergien nur noch ganz bestimmte Medikamente verschrieben werden dürfen - verträgt der Patient das Billigere nicht, hat er eben Pech gehabt oder muß es selbst bezahlen. Die Medikamente werden von den Kassen und den Behörden festgelegt. Beschweren solltest du dich diesbezüglich wohl am besten bei der obersten Instanz: Gesundheitsministerin Ulla Schmidt.

Da tut sich noch vieles mehr und das ist auch größtenteils der Anlaß, warum die Ärzte in Bayern sich zusammenschließen und viele ihre Kassenzulassung zurückgeben wollen. Wenn dich das interessiert, ist das Buch von Renate Hartwig „Der verkaufte Patient“ sehr zu empfehlen.

Gruß,
Cantate

Hallo franky,

Du kannst versuchen, dich an die Krankenkasse zu wenden (viel nerven, viel jammern…), weil die die Möglichkeit haben, im rahmen von Einzelfallentscheidungen die Kosten von Medikamenten zu übernehmen, auch wenn das nicht zur normalen Kassenleistung zählt.

Lucy

HAllo, es kann auch sein, dass das Medikament, was du bisher als verschreibungspflichtiges Medi bekamst inzwischen nicht mehr verschreibungspflichtig ist. Das liegt daran, dass aufgrund eines § im Arzneimittelgesetz neue Arzneien in den ersten JAhren (3 Jahre lang mein ich)verschreibungspflichtig sind auch wenn angedacht ist, sie eigentlich als nur apothekenpflichtig zu vertreiben.
In irgendeiner der Gesundheitsreformen der letzten Jahre gab es mal die Regelung, dass Apothekenpflichtige Arzneien generell nicht mehr zulasten der GKV verschrieben werden dürfen, mit Ausnahme einiger weniger spezieller Indikationen/Krankheiten.
Rezeptpflichtige Arzneien waren damals noch ohne Zuzahlung oder mit geringer Zuzahlung (1-3 Eu)zu bekommen.

REzeptpflichtige Arzneien können noch immer zulasten der GKV verschrieben werden, ggf. ist dann eben eine ZUzahlung zu leisten, die inzwischen teurer geworden ist.

Aber wenn es günstigere Mittel mit gleicher Wirkung gibt, ist eben wie schon gesagt der Arzt angehalten, die günstigeren zu verschreiben.
Und manch ein Antiallergikum ist nur apothekenpflichtig und zudem recht günstig (zB. citirizin), da nun vom PAt selbst zu bezahlen.

Ausnahme auch hier wieder spezielle Indikationen, wenn man zB. auf Inhaltsstoffe dieses günstigeren Präp. allergisch ist. Aber das muss dann der Arzt nachweisen, dass er eine solche Allergie gegen Mittel x/günstig/Standard festgestellt hat, wenn er Mittel y/teurer verordnet.
Und dieser Nachweis kann dann auch erst nach Jahren eingefordert werden.

Kann also an verschiedenen Gründen liegen. Was genau nun möglich ist, kannst du mit deinem Arzt oder Apotheker besprechen oder am besten mit beiden einen Mittelweg suchen.
Gruß Susanne

hi franky,
der Grund, dass Dein Arzt Dir Dein Allergie-Medikament nicht mehr auf Kassenrezept verschreibt, ist ganz einfach: seit dem 01.04.09 gibt es ein neues Arzneimittelverordnungsgesetz, in dem steht, dass antiallergische Medikamente nur noch (!) bei sonst unstillbarem Juckreiz verordnet werden dürfen, egal, wie teuer sie sind.
Blödsinn, so etwas, aber leider Realität. Hintergrund: die kranken Kassen sind pleite (Druckfehler Absicht), der Staat ist pleite, und irgendwo muss gespart werden, natürlich bei denen, die sich am wenigsten wehren (können).
Zuwiderhandlungen werden mit sog. „Regress“ bestraft, d.h., der Arzt zahlt nach 2-4 Jahren Dein Medikament aus eigener Tasche…
Sauerei
denkt synapse

1 „Gefällt mir“

Hi Franky,

so ganz richtig ist das nicht.

der Grund, dass Dein Arzt Dir Dein Allergie-Medikament nicht
mehr auf Kassenrezept verschreibt, ist ganz einfach: seit dem
01.04.09 gibt es ein neues Arzneimittelverordnungsgesetz,

nein, geändert hat sich die
„Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“

in dem steht, dass antiallergische Medikamente nur noch (!) bei
sonst unstillbarem Juckreiz verordnet werden dürfen, egal, wie
teuer sie sind.

das stand vorher in der alten Fassung (gültig seit 16.03.2004) allerdings auch schon drin. Daran liegts also nicht.

Zum besseren Verständnis:

Grundsätzlich sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht verordnungsfähig.

Allerdings gibt es Ausnahmen, die in dieser Richtlinie beschrieben sind. Bei Antihistaminika (ich denk mal Dein Mittel ist so eins) sind das:

  • in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen-, Hornissengift-Allergien,
    − zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urticarien,
    − bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus,
    − zur Behandlung bei schwerwiegender allergischer Rhinitis, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glukokortikoiden nicht ausreichend ist.

Wie gesagt betrifft das aber nur nicht-verschreibungspflichtige Medikamente.

Der Arzt hat aber die Pflicht nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verordnen, wenn sie zur Behandlung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind.

Da in der Fachliteratur sowie von Kassenseite einige rezeptpflichtige Antihistaminika als Präparate ohne therapeutische Vorteile gegenüber den nicht verschreibungspflichtigen Produkten eingestuft werden, kann die Verordnung von rezeptpflichtigen Antihistaminika ohne entsprechende medizinische Indikation unwirtschaftlich sein, was zu Regressvorderungen führt.

Ich denk mal, das könnte der Hintergrund sein (hängt wie gesagt vom Medikament ab). Warum er da gerade jetzt draufkommt, weiss ich allerdings nicht. Vielleicht hat sich ja tatsächlich der Status des Arzneimittels wie von Susanne oben beschrieben geändert.

Übrigens: Natürlich kann er Dir das Mittel weiter auf Privatrezept verschreiben, dann musst Du es halt selber zahlen.

Grüße, Bernhard

1 „Gefällt mir“