Hi Franky,
so ganz richtig ist das nicht.
der Grund, dass Dein Arzt Dir Dein Allergie-Medikament nicht
mehr auf Kassenrezept verschreibt, ist ganz einfach: seit dem
01.04.09 gibt es ein neues Arzneimittelverordnungsgesetz,
nein, geändert hat sich die
„Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“
in dem steht, dass antiallergische Medikamente nur noch (!) bei
sonst unstillbarem Juckreiz verordnet werden dürfen, egal, wie
teuer sie sind.
das stand vorher in der alten Fassung (gültig seit 16.03.2004) allerdings auch schon drin. Daran liegts also nicht.
Zum besseren Verständnis:
Grundsätzlich sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht verordnungsfähig.
Allerdings gibt es Ausnahmen, die in dieser Richtlinie beschrieben sind. Bei Antihistaminika (ich denk mal Dein Mittel ist so eins) sind das:
- in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen-, Hornissengift-Allergien,
− zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urticarien,
− bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus,
− zur Behandlung bei schwerwiegender allergischer Rhinitis, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glukokortikoiden nicht ausreichend ist.
Wie gesagt betrifft das aber nur nicht-verschreibungspflichtige Medikamente.
Der Arzt hat aber die Pflicht nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verordnen, wenn sie zur Behandlung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind.
Da in der Fachliteratur sowie von Kassenseite einige rezeptpflichtige Antihistaminika als Präparate ohne therapeutische Vorteile gegenüber den nicht verschreibungspflichtigen Produkten eingestuft werden, kann die Verordnung von rezeptpflichtigen Antihistaminika ohne entsprechende medizinische Indikation unwirtschaftlich sein, was zu Regressvorderungen führt.
Ich denk mal, das könnte der Hintergrund sein (hängt wie gesagt vom Medikament ab). Warum er da gerade jetzt draufkommt, weiss ich allerdings nicht. Vielleicht hat sich ja tatsächlich der Status des Arzneimittels wie von Susanne oben beschrieben geändert.
Übrigens: Natürlich kann er Dir das Mittel weiter auf Privatrezept verschreiben, dann musst Du es halt selber zahlen.
Grüße, Bernhard