Verschrottungskosten und USt

Hallo,

ein Unternehmen darf für die Verschrottung von technologisch bedingtem Ausschuss an einen EU-Kunden eine Rechnung stellen. Handelt es sich hier um eine sonstige Leistung, die nach dem Empfängersitzprinzip (B2B) besteuert wird, oder eher um eine Nebenleistung zur Herstellung und Lieferung der „guten“ Teile, die als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt wird?

Danke für Eure Antworten…

Gruß

EisIQ