Verschrottungsprämie, aber Auto wurde verkauft!

Von meinem Autohändler hatte ich eine „Verschrottungsprämie“ erhalten, da ich ein neues Fahrzeug dort gekauft habe. Mein altes Fahrzeug war eigentlich nicht so alt und konnte durch Reparatur-Massnahmen wieder in Stand gesetzt werden. Ich hatte den Autohändler gefragt, ob er das auto weiterverkauft und er hatte gemeint, dass er das nicht darf, da es sich um eine Verschrottungsprämie handelt und er es verschrotten müsse. Wie es der Zufall will, habe ich nun mitbekommen, dass mein altes Fahrzeug nicht verschrottet wurde, sondern weiterverkauft wurde. Darf der Autohändler das?

Frage selbst beantwortet.
owt
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hier steht wirklich nichts.

Hast Du irgend eine Prämie vom Händler erhalten oder die „Abwrackprämie“ vom Staat (BAFA)?

Bei den Autos, die teilweise verschrottet wurden/werden sollten, ist es nicht verwunderlich, dass da gelegentlich die Händler die 2500 Euro aus eigener Tasche gezahlt haben und den Wagen zum höheren Preis wieder verkauft haben. Solange nicht die Prämie vom Staat bezahlt wurde bzw. ein Fahrzeughersteller nicht noch zusätzlich etwas gezahlt hat (unter der Voraussetzung der Verschrottung), sehe ich rechtlich gesehen kein Problem bei einem Wiederverkauf.

Auch ohne Gruß

Hi

Ich fahre auch so ein Auto , das eigentlich gar nicht mehr existieren dürfte .

Der Händler hat den Wagen wirklich per Verschrottung frei gegeben , laut der Aussage des Vorbesitzers reparaturkosten von ca 4000,- Euro und der Kunde kaufte einen neuen Wagen und bekam die offizielle Abrackprämie und noch zusätzlich einen Händlerrabatt .

Der Wagen ging mit einer ganzen Ladung Altfahrzeuge zu einem Verwerter , der aber auch zusätzlich Auslandexporte macht .

hier verliert sich allerdings die Spur , vermutlich hat der Verwerter ein Baugleiches Fahrzeug abgewrackt , jedenfall stand der Wagen ohne Tüv an Wiederverkäufer / Gewerbetreibende zum Verkauf ( mit vollständigen Papieren ) .

Ich habe ihn gekauft und für 680,- Ero repariert.

das ganze habe ich nur erfahren , weil ich den Vorbesitzer angerufen hatte , ob er noch den alten Kfz Brief besässe , da dort noch andere Reifen und Felgen eingetragen sind , die ich jetzt kostenpflichtig in den neuen Brief nachtragen müsse .
wenn die im alten Brief eingetragen sind , kostet die umtragung nämlich nichts .

der Vorbesitzer fiel aus allen Wolken , wie ich dann an sein abgewracktes Auto käme

gruss

Toni