Verschulde in neue Eheähnliche Gemeinschaft ziehen

Ich bin aus erster Ehe (seit 10 Jahren geschieden) verschuldet.
Bin selbstständig und möchte nun mit meinem Freund ,mit dem Ich ein Kind habe zusammen ziehen.
Er will ein Haus kaufen in dem wir in Eheähnlicher Gemeinschaft leben.
In wie weit ist Was Pfändbar oder zu regeln,das man
zusammen leben kann ohne das dem unverschuldetem Partner etwas passiert oder genommen/gepfändet werden kann.
Was ist zu beachten?
Danke!

Hallo,
Ihr lebt in eheähnlicher Gemeinschaft. Da ihr damit nicht verheiratet seid braucht Ihr da nichts zu beachten. Er ist für Deine Schulden nicht haftbar zu machen. Solange er das Haus kauft und Du nicht mit als Käuferin angegeben wirst kann da gar nichts passieren.

Bitte :wink:

Hallo Nicolet
Wenn ihr nur in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und nicht verheirtatet seit, kann der eine Partner auch nicht für die allein gesammelten Schulden des anderen belangt werden. Das kann nur bei Abschließung einer Ehe passieren. Hier hilft dann aber ein kurzer Ehevertrag, welcher die Schuldensache regeln kann.

MfG K.Benecken

Nur dafür sorgen, dass ofiziell dir in und an dem Haus nix gehört was pfändbar ist.Deinem Freind kann nix gepfändet werden auch nicht wen ihr heiraten solltet.Er muss nicht für deine Schulden aufkommen.

www.schuldenfrust.de ruiniert saniert etabliert

habe dazu eine ergänzende frage: wer ist eigentümer des hauses und wer nimmt dafür ggf. einen kredit auf?

gruß
darli

habe dazu eine ergänzende frage: wer ist eigentümer des hauses
und wer nimmt dafür ggf. einen kredit auf?

gruß
darli

Er ist Kreditnehmer und Eigentümer!
Aber wie wird geregelt das nicht´s Pfändbar von Ihm ist.Auch nicht an mitgebrachtem Eigentum???

Hallo Nicolet, es ändert sich nichts. Du musst Deine Alt-Schulden bezahlen oder die EV abgeben. Dein neuer Lebensgefährte haftet nicht für Deine Alt-Schulden. Bei ihm darf nicht gepfändet werden.

relevant wäre wohl ein ordentlicher
ehevertrag. entscheident ist der aber nicht…

es gibt unterschiede zwischen z.b. einer
gütergemeinschaft und z.b. einer gütertrennung.

so ist es möglich genau zu definieren wem was gehört.
jedoch ist dies wohl auch mit bürokratie und arbeit
verbunden…

würde wohl einfach bei allen anschaffungen
darauf wert legen das per rechnung zu belegen ist
das ich die sachen nicht gekauft habe.

gruß

mathias

Hallo Nicolet,

ich bin jetzt kein offizieller Schuldnerberater, da würde ich die Leuter von der Caritas empfehlen, da kannst Du Dir kostenlosen Rat einholen. Würde ich in Deinem Fall empfehlen! Und dann zwischen Dir und Deinem Partner alles schriftlich regeln. Wem was gehört usw… Pfändbar ist bei dem Partner normalerweise nichts.

Gruß Markus

Hallo Nicolet,

es ist grundsätzlich jeder nur für seine eigenen Schulden haftbar, sogar bei Eheleuten. Wenn dein Partner für deine Schulden nicht mitunterschrieben oder gebürgt hat, hat er mit deinen Schulden gar nichts zu tun. Es kann ihm gar nichts passieren. Selbst wenn in euer Haus (das ihm gehört) ein Gerichtsvollzieher kommt, um bei dir zu pfänden, darf er nicht vermuten, dass alles im Haus dir gehört. Das Beste ist, von teueren gekauften Gegenständen (z.B. Breitwand-TV o.ä.) die Rechnung aufzubewahren. Selbst wenn der GV etwas pfänden sollte, was nicht dir gehört, so kann man dagegen vorgehen, indem man das Vollstreckungsgericht anruft. Allerdings kommt so etwas selten vor. Dem GV reicht es meistens schon, wenn man glaubhaft macht, dass die Sache nicht im eigenen Eigentum steht, sondern jemand anderem gehört. Was auch naheliegt, da du ja nicht alleine im Haus wohnst. Also, dont worry, be happy.
viele Grüße
Micha

Er ist Kreditnehmer und Eigentümer! Aber wie wird geregelt das nicht´s Pfändbar von Ihm ist. Auch nicht an mitgebrachtem Eigentum??? - ist doch bereits geregelt, da es sein eigentum ist und nicht deines

verstehe ich nicht: warum sollte die bank an sein haus oder sein guthaben gehen, wenn du oder ein dritter schulden hast? frag doch zur sicherheit nochmal nen anwalt. da ich nicht weiß, wie es sich mit der eheähnlichen gemeinschaft verhält.