Da musst du nicht so weit schauen: in Österreich gilt u.a. das Verschuldensprinzip.
Wir haben aber eine durchaus österreichische Lösung: bei uns geht Scheidung nach Verschuldensprinzip, Zerrüttungsprinzip oder auch einvernehmlich nach 6 Monaten Zerrüttung.
Wenn du nachlesen willst: Das Eheschließungs- und Scheidungsrecht steht im EheG (Gesetz zur Vereinheitlichtung der Eheschließung und -scheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet 1938 idgF). Die Wirkungen während aufrechter Ehe (Rechte und Pflichten, Güterrecht etc.) stehen im ABGB.
Wenn du nachlesen willst: Das Eheschließungs- und
Scheidungsrecht steht im EheG (Gesetz zur Vereinheitlichtung
der Eheschließung und -scheidung im Lande Österreich und im
übrigen Reichsgebiet 1938 idgF)
Hi,
ach! Schau her, das Reichs-EheG wurde in D 1976 reformiert. Das es allerdings in AT noch (mit Einschränkungen und Änderungen) gilt, hätte ich nicht gedacht…
keine Ahnung ob es dort noch gilt, aber ich hatte neulich ein etwas älteres polnisches Scheidungsurteil auf dem Tisch, in dem auch non Verschulden die Rede war.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]