Ich wollte mal fragen was passiert im schlimmsten fall mit einem Überschuldeten Hartz-V empfänger?
Wird der bei nicht zahlung gepfändet ? Und wenn er nichts hat kommt er dann ins gefängnis oder muss geldbußen bezahlen inform von raten.
Also ich möchte im Prinzip wissen was kann die welt einem Verschuldeten Hartz-V empfänger anhaben?
Bitte inkasso usw überspringen das weiß ich alles, ich will nur wissen was das gericht machen kann als strafe.
Also erst einmal, ich kann Deine Sorge verstehen. Bin selbst überschuldet, jedoch kein Hartz4-Empfänger. Die genaue Rechtslage kenne ich nicht.
ich bin zur Schuldnerberatung und zusätzlich könntest Du Dich beim Sozialamt kundig machen! Ich hoffe, Du hast nicht zu viele Gläubiger!
Hallo!
Es passiert NICHTS.
Für Schulden wird man nicht bestraft.
Und zum Pfänden wird ja gar nichts vorhanden sein,sonst würde man kaum Sozialleistungen bekommen. Also verlieren die Gläubiger ihr Geld. Wo nichts zu holen ist,kann man auch nichts zurückbekommen.
Man kann aber bestraft werden,wenn man Betrug begeht, Waren/Leistungen bestellt obwohl man weiß,das man sie nicht bezahlen kann.
mfG
duck313
Wer nichts hat,dem kann man nichts nehmen. Da passiert gar nix.
So Sachen wie Handy , Mietvertrag oder andere Geschäfte kannst du vergessen. Kein Mensch wird mit dir Geschäfte machen. Auch AG prüfen gerne mal die Schufa.
Deswegen kommen ja HarzIVler so schlecht wieder hoch.
Besser ist es sich drum zu kümmern und Lösungen zu suchen.
Denn auch „überschuldet“ oder „HartzIV“ ler werden gepfändet und vollstreckt. Auich wenn nichts zu holen ist steigen die Kosten weiter.
Bestellst du was oder machst Schulden obwohl dir bekannt ist das du zahlungsunfähig bist, ist das eine Straftat.
Hallo!
… was passiert im schlimmsten fall mit
einem Überschuldeten Hartz-V empfänger?
Wird der bei nicht zahlung gepfändet ?
Ja. Ist nichts Pfändbares vorhanden, muß die eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse abgegeben werden. Wird diese verweigert, kann der Gläubiger Erzwingungshaft beantragen, was an der ursprünglichen Forderung nichts ändert, aber die vom Schuldner zu tragenden Kosten erhöht. Die eidesstattliche Versicherung und der Haftbefehl werden im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts veröffentlicht.
Und wenn er nichts hat kommt er dann ins gefängnis…
Allein der Umstand, daß jemand kein Geld hat, bringt ihn nicht ins Gefängnis.
… oder muss geldbußen bezahlen
Hier geht etwas grob durcheinander oder die Frage ist ungenau gestellt. Natürlich müssen Geldbußen bezahlt werden. In letzter Konsequenz droht Erzwingungshaft, ohne daß sich dadurch an der zu zahlenden Geldbuße etwas ändert. Ratenzahlungen können vereinbart werden, auch Ableistung gemeinnütziger Arbeit.
Aber bitte nichts durcheinander werfen. Eine zivilrechtliche Forderung (z. B. Handyrechnung nicht bezahlt) ist etwas anderes als eine Ordnungswidrigkeit (Knöllchen aufgrund Falschparkens), für die das OWiG gilt und wieder etwas anderes als eine nach dem Strafgesetzbuch verhängte Geldstrafe, die sich durch Absitzen einer Ersatzfreiheitsstrafe erledigen läßt.
Zivilrechtliche Forderungen lassen sich nach Titulierung 30 Jahre lang einschließlich der aufgelaufenen Kosten und Zinsen verfolgen. Wer glaubt, sich vor Zahlungsverpflichtungen drücken zu können, ist deshalb auf dem Holzweg. Es sei denn, er wählt die Insolvenz. Damit kann man sich aber nicht von den Folgen unerlaubter Handlungen befreien. Forderungen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten lassen sich nicht per Insolvenz und Restschuldbefreiung erledigen.
Also ich möchte im Prinzip wissen was kann die welt einem
Verschuldeten Hartz-V empfänger anhaben?
Der durch die Frage schimmernde Lebensentwurf taugt nichts. In aller Regel sind Hilfeempfänger von Geldforderungen deutlich härter, langwieriger und alle Lebensbereiche umfassender betroffen als Leute, die wodurch auch immer begründete Forderungen bezahlen und endgültig aus der Welt schaffen. Wer seine finanziellen Angelegenheiten dauerhaft nicht in geordnete Bahnen bringt (auch eine Insolvenz ist eine geordnete Bahn), verzichtet auf unbeschwerte Lebensqualität und hat beste Chancen, psychisch und physisch krank zu werden.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
ich würde erst einmal mein Konto in ein P-Konto umwandeln, falls es noch nicht geschehen ist !
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung
Gruss Ralli
Hallo,
Hartz IV ist nicht pfändbar. Außer auf dem Konto, weil dann nicht mehr Hartz IV ist sondern Guthaben. Allerdings kann man das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen, dann ist es dort auch nicht pfändbar. Wegen normaler Schulden kommt man nicht ins Gefängnis. Nur wenn man zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, muss man diese bezahlen, oder durch gemeinnützige Arbeit tilgen oder eben im Gefängnis absitzen. Bei einem Bußgeld muss man die Zahlungsunfähigkeit erklären und belegen, z.B. durch Übersendung des Leistungsbescheides. Dann kann man auch nicht in Erzwingungshaft genommen werden. Für alle anderen Schulden, die gerichtlich geltend gemacht wurden, z.B. durch Vollstreckungsbescheid, kann der Gerichtsvollzieher nachhause kommen, aber in der Regel ist in einer normal eingerichteten Wohnung nichts pfändbar. Dann kann der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abnehmen (früher eidesstattliche Versicherung oder auch Offenbarungseid). Das ist eine Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Das kommt dann in die Schufa und ins Vollstreckungsregister des jeweiligen Bundeslandes. Nur wenn jemand Verträge abschließt und von vornherein weiß, dass er nicht zahlen kann, kann der Gläubiger Strafanzeige erstatten. Dann gibt es in der Regel eine Geldstrafe. Ansonsten kann einem Hatz IV - Bezieher gar nichts passieren, außer dass er ständig Post und Anrufe von Inkassobüros erhält.
viele Grüße
Micha
Ich wollte mal fragen was passiert im schlimmsten fall mit
einem Überschuldeten Hartz-V empfänger?
Ist dies das kostenlose upgrade von Hartz IV?
SCNR
RS99
Hi
spätestens wenn ich über diese Dinge nachdenken müsste, würde ich eine Schuldenberatung aufsuchen und über eine Privatinsolvenz nachdenken.
Gruß
HaweThie