Meine Mutter muß auf Grund einer chronischen Erkrankung ein Medikament nehmen, dass ca 6000 € im Monat kostet.
Durch die Vorrauszahlung als PKV Versicherte haben sich jetzt immer mehr Schulden angehäuft, da die Rückerstattung von PKV und Beihilfe bei den Rechnungen immer hinterher hinkt, Meine Frage ist nun, ist man als PKV Versicherter IMMER verpflichtet, diese Vorrauszahlung beim Apotheker zu leisten, auch wenn man sich dadurch verschuldet?
Hallo,
nun der Apotheker will natürlich auch nicht auf sein Geld warten.
Am ehesten sehe ich die Chance auf eine Vorauszahlung durch die Beihilfe als Hauptkostenträger, wenn klar ist, dass diese Kosten noch längere Zeit anfallen.
Manche PKV-Unternehmen versuchen auch in solchen Fällen durch sog. Gesundheitsmanagement, Organisation und Kosten zu optimieren. Das kann für den Versicherten auch nach hinten losgehen, indem z.B. das spezielle Medikament in Frage gestellt wird.
Viel Glück
Barmer
Hallo Ole,
bei solch hohen ständigen Medikamenten kann man sich von der Beihilfe auch einen Vorschuss zahlen lassen.
Außerdem wäre vielleicht auch einmal ein kurzes Gespräch mit dem Apotheker sinnvoll. Vielleicht liefert er auch dieses Medikament auf Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.
Bei vielen PKV´s wie auch bei der Beihilfe erhält man die eingereichten Kosten schon nach 10 - 14 Tagen.
Gruß Merger
Hallo,
Meine Frage ist nun, ist man als PKV Versicherter IMMER verpflichtet, diese Vorrauszahlung beim Apotheker zu leisten, auch wenn man sich dadurch verschuldet?
Es ist beim Apotheker ja keine Vorauszahlung. Man will ein Medikament von ihm haben und bezahlt es. Ist eben mehr oder weniger ein Geschäft wie jedes andere.
Das bedeutet auch, dass ggf. andere Bezugsquellen ausgesucht werden könnten. Damit meine ich nicht unbedingt chinesische Ebay-Händler.
Dies könnte jedenfalls die Kosten senken und vielleicht auch den Zahlungszeitpunkt hinausschieben. Möglicherweise kann man mit Verweis darauf auch mit dem Apotheker vor Ort zu einer Übereinkunft in der Richtung kommen, dass der Zahlungszeitpunkt verschoben werden kann. Bei regelmäßigen 600€ Umsatz nebst entsprechender Marge, lässt der sich vielleicht darauf ein. Oder ein anderer Apotheker vor Ort.
Grüße