Liebe Experten,
bei einer dreispurigen Ausfallstraße ist auf der rechten Spur das Parken erlaubt. Vor der Kreuzung beginnt absolutes Halteverbot, und die Fahrbahnmarkieren schwenken nach rechts, so daß die mittlere Spur an den rechten Fahrbahnrand kommt, die linke Spur in die Fahrbahnmitte, und links eine Linksabbiegerspur entsteht, ohne daß der Grünstreifen zwischen beiden Fahrtrichtungen schmäler zu werden bräuchte.
Wer also de jure ohne Fahrspurwechsel geradeaus fährt, muß die einem Fahrspurwechsel entsprechenden Lenkbewegungen machen, wer physisch geradeaus fährt, muß die für einen Fahrspurwechsel vorgeschriebenen Pflichten beachten.
Kein Verkehrsschild weißt auf diese Fahrbahnverschwenkung hin, nur Markierungen auf der Straße.
Was ich nun schon seit Jahren wissen möchte: Wenn die verschwenkende Fahrbahnmarkierung unter Schneematsch undeutlich wird, muß ich sie dann mißachten, weil Ortsunkundige nichts von ihr wissen können, oder muß ich sie beachten, weil sie im unmittelbaren Kreuzungsbereich, wo es stärker taut, plötzlich wieder sichtbar sein kann?
Wolfgang Berger