Und schon wieder geht es um unser Häuschen.
Bei der Besichtigung seinerzeit haben wir mehrfach nachgefragt, ober der Keller trocken ist. Dies wurde immer wieder bejaht. Auch unsere Bedenken, dass das Haus in einem Hochwassergebiet liegt, wurden zerstreut. Wäre nie etwas gewesen. Das wurde auch dem Makler so berichtet.
Nun stand nach einem Regen der Keller unter Wasser. Wir entfernten die Holzvertäfelung und erstickten fast am Schimmel, den weder wir noch der MAkler vorher bemerkt haben.
Der Haftungsausschuss im Notarvertrag ist doch somit nichtig, denn der MAngel wurde uns doch verschwiegen. Ist es auch ein verschwiegener Mangel, wenn die Verkäufer tatsächlich nichts vom Zustand des Kellers wussten?
Die Tatsache, dass die Verkäufer uns nun auch noch wegen übler Nachrede verklagen wollen, zeigt mir, dass sie sich wie Ratten benehmen, die an der Wand stehen.
Hat irgendjemand schon mal Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation gemacht? Im www findet man etliche Urteile, die für uns positiv wären. Auch unsere Anwältin sagt, wir wären im Recht.
Wer kennt sich aus?
LG
Tibas
Der Verkäufer muß den Mangel gekannt haben und das müßt Ihr ihm nachweisen. Das wird schwierig.
mfgConrad
Hallo Conrad,
reichen da Fotos von völlig verschimmelten Wänden und durchgerosteten Eisenelementen?
Was ist mit der Aussage eines Nachbarn, der uns berichtete, den Keller des öfteren leer gepumpt zu haben?
Auch die Aussage von Fachleuten bestätigt, dass die davon gewusst haben mussten.
Nachweisen müssen wir das nicht. Es muss nicht eine betrügerische Absicht vorausgesetzt sein für einen verschwiegenen Mangel.
LG
Tibas
Der Verkäufer muß den Mangel gekannt haben und das müßt Ihr
ihm nachweisen. Das wird schwierig.
mfgConrad
Hallo Conrad,
reichen da Fotos von völlig verschimmelten Wänden und
durchgerosteten Eisenelementen?
Wenn der VERKÄUFER sie Euch geben würde, natürlich. Aber die Fotos habt Ihr doch wohl gemacht! Und was hinter dem Holz war, muß er nicht gewußt haben.
Was ist mit der Aussage eines Nachbarn, der uns berichtete,
den Keller des öfteren leer gepumpt zu haben?
Das ist was Anderes. Da müßte jeder Anwalt etwas draus machen können.
Auch die Aussage von Fachleuten bestätigt, dass die davon
gewusst haben mussten.
„Mussten“, also nichts Konkretes.
Nachweisen müssen wir das nicht. Es muss nicht eine
betrügerische Absicht vorausgesetzt sein für einen
verschwiegenen Mangel.
Ihr müßt nachweisen, dass der Verkäufer vor dem Verkauf diese Mängel kannte.
mfgConrad
Hallo Conrad,
Was ist mit der Aussage eines Nachbarn, der uns berichtete,
den Keller des öfteren leer gepumpt zu haben?
Ich würde sagen das reicht. Bei einen arglistig verschwiegenem Mangel hat man bei Gebäuden eine lange Frist um seine Rechte geltend zu machen.
Auch die Aussage von Fachleuten bestätigt, dass die davon
gewusst haben mussten.
Holt euch beides schriftlich!
Ich rechne euch große Chancen zu!