Hallo,…
also ich hab hier nun doch mal ne Frage und hoffe auf Antwort…
Wie ist das… bei einer Verbeamtung wurde bei der Untersuchung MS verschwiegen. Nun ist man eben Pädagoge und unterrichtet auf einer Berufsschule.
So wie ich gelesen hab, kann das den Beamtenstatus kosten ?!
Das heist, wenn nun jemand einfach mal einen Brief ans Kultusministerium mit dem Hinweis zur Kontrolle diesbezüglich vornimmt, kann der Beamtenstatus futsch sein?
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
Hallo,
Hallo,…
also ich hab hier nun doch mal ne Frage und hoffe auf
Antwort…
Wie ist das… bei einer Verbeamtung wurde bei der
Untersuchung MS verschwiegen.
Dies bedeutet: im Fragebogen zur medizinischen Vorgeschichte
wurde MS nicht angegeben, bzw. bei Fragen des Amtsarztes wurde dies verneint. (Also bewusst verschwiegen)
Nun ist man eben Pädagoge und
unterrichtet auf einer Berufsschule.
So wie ich gelesen hab, kann das den Beamtenstatus kosten ?!
Ja - wenn die Angaben verschwiegen wurden (siehe oben).
Das heist, wenn nun jemand einfach mal einen Brief ans
Kultusministerium mit dem Hinweis zur Kontrolle diesbezüglich
vornimmt, kann der Beamtenstatus futsch sein?
Nicht nur in diesem Fall: auch wenn es sich bei einer weiteren amtsärzlichten Untersuchung bzw. auf Grund von Arztrechnungen herausstellen sollte, dass MS bei der Einstellung schon vorgelegen hat.
Weiterer Erklärungsbedarf könnte auch vorliegen, wenn die PKV den bestehenden Vertrag wegen falschen Angaben auflöst.
Hierüber müsste man auch die Beihilfestelle informieren, wenn keine weitere PKV möglich ist und sogar die Krankenversicherung über die GKV (Vorversicherer) erfolgen müsste.
Gruß Merger