Verschwiegene Umbauten / Artikelbeschreibung

Hallo zusammen,

Hintergrund:
Habe ein Laptop ersteigert. In der Beschreibung stehen legendlich die
technischen Daten (aufgrund derer hab ichs gekauft) und dass es durch
marmor-folie verschönert wurde und edel aussieht. Ein Freund konnte
mir nachdem Kauf sagen was das auf dem Bild für ein Laptop ist. Die
Serie ist auf jeden Fall vor dem Erscheinen des angeblich enthaltenen
AMD Turion™ 64 X2 TL-50 eingestellt worden. Deswegen habe ich nach-
gefragt ob denn die technischen Daten alle so okay sind. Ich bekam die
Antwort, dass von dem Laptop auf dem Bild quasi nur noch die Hülle da
ist und das Innenleben von einem aktuelleren HP-Compaq-Laptop stammt.
Unter diesem Aspekt habe ich höflich erklärt dass ich vom Kauf
zurücktrete, weil in der Auktion keine Rede von einem Komplettumbau
war. Ich brauche wohl bei einem Laptop nicht davon ausgehen, dass
etwas anderes als RAM oder HDD erweitert wurde. Auf Bastel-Kisten
habe ich keine Lust, zumal ich ja aus der Ferne nicht einmal
beurteilen kann wie gut oder schlecht der Umbau passiert ist.

Soweit so gut. Er sieht das ganz anders. Das wäre mein Problem usw.
hätte ja vorher nachfragen können. Ich müsse die Hälfte quasi als
Entschädigung zahlen wenn ich nicht bis Datum x überweise usw. Mir
alles viel zu doof. Dachte okay in so einem Fall wende ich mich an
ebay.

Frage:
Tja Pustekuchen. Laut ebay - Problemfall-Lösungs-Autmat muss ich noch
über eine Woche warten, bis ich eine Beschwerde einreichen kann… und
mir derweilen die Droh-emails reinziehen und was ich alles tun muss
usw. hat jemand mit so etwas Erfahrung? Kann man irgendwo hinschreiben
ohne über das automatische System zu gehen?

Vielen Dank für Tips,

LG Alex

Hallo,

hier dürfte wohl in erster Linie relevant sein, was denn genau vereinbart bzw. angeboten wurde. Poste bitte mal die Artikelbeschreibung.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

[Oberer Block}
Festplattenkapazität: 60 GB
Marke: HP/Compaq
Arbeitsspeicher (RAM): 1.000 MB
Internes Laufwerk: HD-DVD-Brenner
Bildschirmgröße: 15,4 Zoll
Ausstattungsmerkmale:
Betriebssystem, Grafikkarte,IEEE 1394-Firewire, Intern. Kartenlesegerät,
Modem, USB 2.0, Wireless LAN
(leere weggelassen)

[Freitext]
verkaufe dieses laptop für ein kunden der es sich gekauft hat und nun ein bisschen verschönern und auf bessern wollte
es wurde mit auf wendiger mamor optik folie bezogen und sieht wirklich sehr edel aus.

[technische Daten]

  • AMD Turion™ 64 X2 Mobile Technology TL-50
  • 1024 MB (2 x 512 MB)
  • 60 GB SATA Festplatte 5400 U/min
  • 15,4" WXGA High Definition BrightView Widescreen
  • NVIDIA® GeForce™ Go 6150
  • IEEE 1394 FireWire® Schnittstelle
  • Lightscribe Super Multi DVD-Brenner (+/-R +/-RW) mit
    Double-Layer-Unterstützung
  • 802.11b/g WLAN
  • HP Mobile Fernsteuerung
  • Integriertes 5-in-1-Lesegerät für digitale Speichermedien (Secure Digital Card, MultiMedia Card, Memory Stick, Memory Stick Pro oder xD Picture Card)

[nochmal Freitext]
da privatverkau besteht ist keine gatantie oder rücknahme gewährleistet

Die entscheidende Stelle scheint zu sein:

verkaufe dieses laptop für ein kunden der es sich gekauft hat
und nun ein bisschen verschönern und auf bessern wollte

durch das nachfolgende:

es wurde mit auf wendiger mamor optik folie bezogen und sieht
wirklich sehr edel aus.

hat man den Eindruck, das Aufbessern bestehe in der Mamorfolie. Es wird aber NICHT gesagt, dass das die einzige Veränderung ist.
Wenn der Verkäufer nicht vom Verkauf zurücktreten will, kann man es

  1. auf einen Streit ankommen lassen, bei dem weder VK noch K auf felsenfestem Boden zu stehen scheinen (ich bin allerdings kein Rechtsexperte). Um das exakt zu beurteilen wäre ein Link zum Angebot noch hilfreicher als Kopie des Textes. Der Ausgang für dieses Vorgehen scheint sehr ungewiß.
    ODER
  2. Versuchen eine gütliche Einigung mit dem VK zu erzielen - wenn es eine Auktion war gibt es für VK die Option „Angebot an unterlegenen Bieter machen“, ich würde evtl. versuchen den VK zu dieser Lösung zu überreden und anbieten eine eventuelle Preisdifferenz zu übernehmen
    ODER
  3. Doch das Laptop übernehmen - je nachdem wieviel es kostete. Vielleicht mal die Frage ins wer-weiß-was PC Forum stellen: sind die Veränderungen eine Verbesserung? Falls ja und wenn sie richtig durchgeführt sind, bestünde ja kein Grund zur Klage. Für den Fall, dass sie nicht richtig durchgeführt sind und das Laptop nicht funktioniert würde ich einen oder mehrere glaubwürdige Zeugen für den Empfang des Paketes, das Auspacken und die Inbetriebnahme beschaffen. Wenn es nicht läuft, dann gibt es wirklich berechtigten Grund zur Klage und mit Zeugen kann man beweisen, dass man das so bekommen hat.

Stephanie

Er sagt, er verkauft es „für einen Kunden“. Das klingt sehr danach, ob er - entgegen seiner eigenen Aussage - Unternehmer ist. Dann wäre, wenn du als Verbraucher handelst, ein Widerrufsrecht gegeben, und zwar ganz ohne dass man über Gewährleistung nachdenken müsste.

Levay

Also das Laptop hat schon einige Jahre aufm Buckel war wohl mal
n 800MHz Teil. Jetzt hat es nen Dual Core usw. (steht ja oben) ist
also hardwaremäßig voll okay für 400 EUR. Zumal ich das Gehäuse
von dem ZV-5000 sehr geil finde.

Ich habe dem Verkäufer meinen Standpunkt erklärt (ganz normal).
Habe ihm angeboten den so quasi auf Risiko zu nehmen wenn ich
mit Paypal zahlen kann (wg. Versicherung). Hinzu kommt nämlich
ein komischer Satz den er per email geschickt hat bezüglich
beschädigte Ware und ich soll auf jeden Fall bei Ankunft das
Paket auf Beschädigungen prüfen usw. (darf ja orig.-text der
emails nicht posten). paypal macht er nicht. Den zweiten der
Auktion will er auch nicht kontaktieren (1 EUR weniger als ich).
Er will am Montag das Geld oder „es werden 50% fällig“ oder so
ähnlich. Wie gesagt, keine Ahnung was der fürn Film fährt. Er
schreibt auf jeden Fall in einer email, dass ER den Laptop für
den Kunden aufgerüstet hat, der konnte dann nicht zahlen und
jetzt hat er ihn quasi beschlagnahmt und verhökert ihn, egal ob
der Kunde dabei minus macht (so seine Worte).

Selbst das ist soweit ich weiss nicht rechtens. Kann mir also
schlimmstenfalls passieren dass der Besitzer des Laptops klagt
und der Verkauf als unrechtmäßig eingestuft wird. Somit müßte
ich den abgeben und ob ich von dem Verkäufer mein Geld dann
wiederkriege - glaube kaum. Auf jeden Fall sehr dubios alles.

Unter diesen Umständen muss es doch möglich sein irgendwie
bei eBay soone Art Problemlöser zu kontaktieren. Solche Probleme
hatte ich jedenfalls noch nie!

LG

Alex

siehe Post unter Stephanie )
siehe Post unter Stephanie )

Solche
Probleme
hatte ich jedenfalls noch nie!

Ich auch nicht. Ich achte allerdings sorgfältig darauf teurere Artikel ausschließlich von gewerblichen Verkäufern mit vielen, fast ausschließlich positiven Bewertungen zu kaufen.

Vielleicht dann doch mal den Ansatz von Levay verfolgen: ist der Verkäufer doch Unternehmer? Soweit das legal ist (ich bin nicht sicher wo da die Grenzen sind) den Verkäufer Namen und alles drum und dran bei google suchen, herausfinden, was VK hauptberuflich macht - wenn er auch da VK ist, dann wäre er Unternehmer und Widerruf möglich.

Falls man jedoch Privatverkäufer ist und nur selten Elektrogeräte bei ebay verkauft, hielte ich es für normal um den Transport besorgt zu sein. Fast alle Versandanbieter (incl. DHL) sagen mittlerweile Pakete müssen Stürze aus 80 cm Höhe oder mehr überleben. Die Elektro Geräte, die ich kürzlich bestellt hatte, kamen alle in zwei Schichten Kartons, mit riesigen Luftbeuteln dazwischen. Ohne Originalverpackung oder Spezialverpackung (die ein privat Verkäufer evtl. nicht hat) ist der Versand von Elektrogeräten ein Risiko, das bei unzureichender Verpackung auch die Post nicht übernimmt.

Daher: wenn irgend möglich Zeugen für den Empfang des Pakets und die Inbetriebnahme!!

Ergänzung:

ich glaube fast bei Verkauf von privat an privat hat sogar der Käufer das Transportrisiko? (Vergleich mit Artikelbeschreibung und Rechtsexperten fragen)

In dem Fall ERST RECHT auf beste Polsterung der Lieferung bestehen - sonst greift wie gesagt auch keine Versandversicherung.

Unklare Eigentumsverhältnisse
Hi,

Er schreibt auf jeden Fall in einer email, dass ER den Laptop für
den Kunden aufgerüstet hat, der konnte dann nicht zahlen und
jetzt hat er ihn quasi beschlagnahmt und verhökert ihn, egal
ob
der Kunde dabei minus macht (so seine Worte).

Wenn er vonm Kunden spricht ist er scheinbar gewerblicher Verkäufer. Ich würde versuchen das herauszufinden (seine Adresse hast Du ja).
Interessanter ist hierbei das unter diesen Aspekten die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind und damit von Dir evtl. kein Eigentum an dem Gerät erworben werden kann.

Gruss Jakob

Sehr wichtiger Hinweis (von mir glatt übersehen).

Ein gutgläubiger Erwerb scheidet auf jeden Fall aus, da der Käufer Kenntnis vom fremden Eigentum hat und somit nicht gutgläubig ist.

Allerdings besteht hier wohl ein Unternehmerpfandrecht. Folge: Nach Pfandreife (Fälligkeit der Forderung) und Verkaufsandrohung ist Verkauf und Befriedigung daraus vermutlich möglich.

Levay

Hi Stephanie,

kommt eh nicht in Frage, da ich nicht zahlen werde wird er mir
das auch nicht schicken. Heute kam ne Mail so in der Art: da sie immer
noch nicht gezahlt haben stelle ich den Artikel morgen wieder ein.
Auch lustig, weil Auktion erst am 6.6. beendet wurde…

LG Alex

Hi Jakob,

wie sieht das denn aus bei gewerblichen Anbietern? Hat man da
Rücktrittsrecht o.ä.? Hab dazu nichts gefunden… ergibt sich das
Recht aus Ebay-Richtlinien oder nach dem Vertragsrecht oder was auch
immer?

Vielen DAnk, Alex

Hi Alex,

wie sieht das denn aus bei gewerblichen Anbietern? Hat man da
Rücktrittsrecht o.ä.? Hab dazu nichts gefunden… ergibt sich
das
Recht aus Ebay-Richtlinien oder nach dem Vertragsrecht oder
was auch
immer?

Also bei einem gewerblichen Verkäufer hast Du ein Widerrufsrecht. Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung nicht ausschliessen und er hat sich als gewerblicher Händler deutlich darzustellen.
Für die rechtlichen Feinheiten ist aber Levay der qualifizierte Ansprechpartner.

Gruss Jakob

Die einzige offen gebliebene Frage ist ja nun, woraus sich das Widerrufsrecht ergibt. Antwort: aus dem Gesetz.

Levay