Hallo Leute,
wer kann uns eine Antwort geben? Wir haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft, in dem die Vorbesitzer auch schon seit 1994 wohnten. Jetzt haben wir erfahren, dass man hier normalerweise nicht fest wohnen darf, da es gesetzlich eine reine Wochenendhaussiedlung ist. Darauf hat uns der Makler oder Verkäufer nicht hingewiesen gehabt, lediglich in der Urkunde vom Notar steht Wochenendhaus. Wir aber dachten, Wochenendhaus wegen der Größe des Hauses (86 m² auf 2 Etagen). Kann man jetzt noch den Verkäufer oder Makler dafür belangen? Für ein Ferienhaus hätte man viel weniger bezahlen müssen das ist ja unserer Meinung nach ein verschwiegener Mangel ich bitte um freundliche und ehrliche Antworten.
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
ich kann Ihnen leider keine Antwort geben.
Grüße
Tufan
Hallo,
sorry für die späte Rückmeldung. Mir ist die Zielrichtung nicht ganz klar. Geht es darum, dass dort nicht nur am WE gelebt werden will, aber nicht darf oder schlicht darum, den Kaufpreis zu mindern? Sollte man ohne Probleme dort dauerhaft wohnen können, dürfte es sich m. E. nicht um einen Mangel handeln.
Nomalerweise wird beim Notar alles laut vorgelesen, d. h. auch die von Ihnen genannte Passage. Mich überrascht die „gesetzliche Regelung“ allerdings auch. Als „„durchschnittlicher Normalbürger““ denkt man beim „Wochenendhaus“ rein vom Wortlaut her wohl eher nicht, dass man dort wirklich nur am WE wohnen darf. Hier dürfte eine besondere Hinweispflicht vom Makler + Notar auf die gesetzliche Regelung bestanden haben. Sofern ein solcher Hinweis nicht erfolgt ist, dürfte es für Sie m. E. ganz gut aussehen.