anbei eine Schilderung des Sachverhaltes, bevor Person A sich mit der Werkstatt bzw. einem Rechtsberater in Verbindung setzt.
Kaeufer A kauft von Verkaeufer B einen PKW, Privatkauf.
Abgesehen von einem Hinweis auf das notwendige Einstellen der Lenkung werden keine weiteren Maengel mitgeteilt.
Nach zwei Wochen stellt sich heraus, dass die Klimaanlage defekt ist. Reparaturkosten ca. 400 Euro. Nach Ruecksprache mit dem Verkaeufer ist kein Schaden an der Klimaanlage bekannt.
Welche Chancen bestehen, den Verkaeufer zur Begleichung dieses -sicher offensichtlichen Schadens- zumindest teilweise zu beteiligen.
Den exakten Wortlaut kenne ich nicht, war aber ein im Handel erhaeltlicher Kaufvertrag.
Ein Schaden an der Klimaanlage muss dem Verkaeufer doch wohl bekannt sein, sowas faellt auf… Ist doch nicht sowas wie ‚Zahnriemen verschlissen‘.
…
Wohl keine! Du müsstest ihm schon nachweisen, dass er diesen
Schaden bewusst verschwiegen hat. Was steht im Vertrag?
Gekauft wie gesehen?
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Ein Schaden an der Klimaanlage muss dem Verkaeufer doch wohl
bekannt sein, sowas faellt auf… Ist doch nicht sowas wie
‚Zahnriemen verschlissen‘.
eine Klimaanlage kann durchaus „von jetzt auf gleich“ kaputt gehen. Unsere hat auch einwandfrei funktioniert und ohne Vorwarnung fing sie an zu klappern und zu stinken (war also unbenutzbar). Sowas passiert.
Es wäre schon wichtig zu wissen, was bezüglich der Gewährleistung vereinbart worden ist.„Privatverkauf“ heißt nicht automatisch „Gewährleistungsausschluss“, auch wenn 17 Mio ebay-Verkäufer das so glauben. Das ominöse „neue EU-Recht“, auf das diese Leute dann immer hinweisen führt, wenn die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen ist, zu der Vermutung, dass der Mangel schon bei Übergabe vorgelegen hat.
In der Regel aber ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ein arglistiges Verschweigen des Mangels dürfte auch nicht zu beweisen sein.
Gehen wir mal von einem Gewährleistungsausschluss vor, der hier jetzt aber unklar geblieben ist. Dann könnte nur Arglist den Ausschluss noch unwirksam machen. Beweispflichtig wäre der Käufer, die Beweiswürdigung obliegt dem Gericht. Nur: Dafür müsste ja klar sein, dass der Mangel wirklich und definitiv schon bei der Übergabe des Wagens vorgelegen hat? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es sich anders verhielt. Technische Geräte fallen oft genug von heute auf morgen aus und nicht so, dass der Besitzer es vorher merkt. Insofern würde ich sagen, dass es schlecht aussieht.