Verschwiegener Mangel, Wagen nicht mehr fahrbereit

Hallo zusammen.

Keine Ahnung, ob ich hier richtig bin - aber vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
Nehmen wir an, eine Privatperson kauft vor knapp drei Wochen einen PKW von einem Händler für einen guten Preis, TÜV/AU neu, ein Jahr Garatntie. Schon nach der Überführungsfahrt nach Hause ist klar: Der Wagen läuft nicht richtig in der Spur, verzieht nach rechts. Als der Händler darauf aufmerksam gemacht wird, ist seine Antwort: „Das ist ein Geländewagen, da ist das schon mal so.“ Als das Lenkrad mittlerweile einen Schiefstand von gut 30° hat, wird der Wagen gestern zu einer Achsvermessung in eine Werkstatt gefahren. Da kommt raus: Linker Achsschenkel hinten gebrochen (die nächste Kurve wäre wohl die letzte gewesen), rechter Achsschenkel hinten mit irgendeiner Unterbodenmasse verschmiert. Als der Mechaniker mit einem Schraubendreher etwas kräftiger dagegen drückt, gibt das Konstrukt nach, zum Vorschein kommt ein eingeschweißtes Blech und eine Menge Rost…

Der Verkäufer wird direkt telefonisch informiert und bekommt Fotos geschickt. Die Käuferin schlägt vor, entweder den Wagen vor Ort instandsetzen zu lassen oder den Wagen zurückzugeben. Der Verkäufer bietet sofort an, den Kauf rückgängig zu machen. Die Käuferin verlangt die Rückerstattung des Kaufpreises und sämtliche durch den Wagenkauf entstandenen Kosten: z.B. Achsvermessung, Leihwagen, verfahrene Km. wegen Werkstattbesuch, Kosten des Straßenverkehrsamtes wg. zweimaliger Ummeldung (der alte Wagen der Käuferin steht noch bei ihr daheim und muss jetzt erstmal wieder reaktiviert werden) usw.

Der Verkäufer erklärt sich zunächst damit einverstanden. Einige Stunden später erklärt er, von einer Privatperson keine Rechnungen akzeptieren zu können und auch nicht bereit zu sein, alle Kosten zu übernehmen, er versucht den „Preis“ zu drücken.

Ich wüsste jetzt gern: Ist es sinnvoll, jetzt nochmal einen KFZ-Gutachter auf den Wagen gucken zu lassen und dann evtl. Strafanzeige zu erstatten bzw. den Rechtsweg zu beschreiten? Oder sollte man lieber den Wagen zurückgeben, auch wenn nicht alle Kosten erstattet werden?

Und wie kann ein Wagen mit verkleisterten Achsschenkeln überhaupt den TÜV überlebt haben?

Danke für Eure Antworten.

Micha

hallo micha

was den wagen betrift dürfte ja alles klar sein,das übernimmt der händler.aber der rest wird an dir hängen bleiben.
mfg frank

Hallo.

Ich wüsste jetzt gern: Ist es sinnvoll, jetzt nochmal einen
KFZ-Gutachter auf den Wagen gucken zu lassen und dann evtl.
Strafanzeige zu erstatten bzw. den Rechtsweg zu beschreiten?

Was bringt eine Strafanzeige ? ich würde sofort einen Anwalt einschalten und den Kauf wegen arglistiger Täuschung rückabwickeln lassen. Im Gegensatz zu meinem Vorschreiber bin ich der Meinung, dass auch die inzwischen entstandenen Kosten zu erstreiten wären. Bei einer neuen Hauptuntersuchung muß man als Käufer nicht mit diesen Mängeln rechnen.

Gruß

Nordlicht

Das ist für mich keine Diskusion wert!
Geh zu deinem Anwalt und lass ihn dem Käufer die Hosen ausziehen.
Es ist nun mal Fakt ds der verkäufer (Gewerbetreibend) schon wissen sollte was er verkauft und ich kann mir nicht vorstellen das der, dass nicht wusste. Schon alleine um dem Verkäufer eine Lehrer zu erteilen und den zukünftigen Käufern einen kleinen Gefallen zu tun in dem du ihm eine Lehrer erteilst solltest du das ganze über einen Rechtsstreit abwickeln.

Ein über den Erstattungsanspruch des Kaufpreises aus Rücktritt vom Vertrag gem. § 323 BGB hinausgehender Schadensersatzanspruch (Gutachten, Leihwagen, …) bedingt, das das Fzg. zur Zeit des Kaufs eine vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft fehlt oder ihm bei Abschluss des Kaufvertrages vom Verkäufer ein Fehler arglistig verschwiegen wurde.

Dass mindestens der Achsbruch links nach dreiwöchiger Nutzung bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, ist m. E. n. nicht beweislich.

Arglistige Täuschung über die Reparatur am rechten Achschenkel setzt voraus, dass der Händler das Reparaturblech dort selbst eingeschweißt und kaschiert hat, ihm dies bekannt war oder von ihm als Fachmann hätte erkannt und demnach ungefragt angegeben werden musste.

Da sollte man eine Beweiswürdigung des Vorsitzenden IMHO nicht als gegeben voraussetzen :open_mouth:

G imager