Hallo
Folgender Vorgang - kurze Zusammenfassung:
1 - am 11.2010 hatte ein älterer Herr mit seinem Wagen einen Unfall (Totalschaden)
2 - am 11.2010 hat ein Händler das Totalschaden-Auto gekauft und es herrichten lassen (aus technischer Sicht - sehr schlecht).
3 - am 01.2011 hat eine Frau das Auto gekauft ( Freundin eines anderen Händlers, den sie später beauftragen wird das Auto wieder zu verkauften) Wichtig: zwar sehr wahrscheinlich, jedoch unbekannt, ob diese Frau über den früheren Totalschaden Bescheid wusste.
4 - am 03.2011 eine andere Frau kaufte das Auto vom Händler im Kundenauftrag, also mit Ausschluss der Gewährleistung, Unfälle nicht bekannt, etc. ( die Auftragsgebende Besitzerin des Wagens ist Freundin des Händlers).
Anmerkung:
Auch der beauftragte professioneller Händler soll in der Lage sein einen früheren Totalschaden zu erkennen.
Das wären alle verfügbaren Fakten.
Es wird vermutet – natürlich nur vermutet, worauf man nichts bauen kann, es handelt sich um ein Team (Personen unter Punkt: 2 und 3 – sowie der letzte Händler), das sich bestens untereinander kennt.
Der Wagen ist auf Grund des damals schlecht reparierten Totalschadens kostenintensiv reparaturbedürftig, ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre die Folge (arglistige Täuschung).
Wie soll vorgegangen werden, wer haftet, bzw. soll belangt werden – lohnt sich überhaupt der Aufwand einer Klage?
Es wäre nett eine Meinung zum Vorgang zu hören(lesen), vielen Dank
H@nry