Verschwiegenheit Anwalt Gegner

Hallo,

ein Anwalt hat ja eine besondere Verschwiegenheitsverpflichtung. In wie weit gilt dies auch für Schriftverkehr an die Gegenseite.

Nehmen wir mal an, der Ehepartner der Gegenseite schickt ein Antwortschreiben an den Gegenanwalt (GA). Dies geschieht per Mail und per Fax. Die Faxnummer ist im Schreiben nicht aufgeführt, sie erscheint nur im Übertragungsfeld.

Es kommt die Antwort zurück, auch an die Faxnummer. Nachdem der Ehepartner nicht Verfahrensbeteiligt ist und das Faxgerät beim Arbeitgeber des Ehepartners steht, zu dem auch andere Personen Zugriff haben, schreibt der Ehepartner, daß diese Faxnummer nicht verwendet werden darf, da es eben ein Fax des Arbeitgebers ist.

Prompt schickt der GA wieder ein Fax an diese Adresse, daß diesmal der Arbeitgeber in Empfang nimmt, da das Fax auch außerhalb der Arbeitszeit des Ehepartners ankommt.

Nach der neuen Datenschutzverordnung ist jeder Pups geheim, aber ein Anwalt darf munter irgendwo hin faxen ohne sich vorher zumindest zu versichern, daß der Empfänger das Fax entgegennehmen kann? Darf das sein?

Gruß
Tina

Nein.
Spätestens nach der Nachricht an den Anwalt „Ist nicht mein FAX, nicht mehr dorthin schicken !“ verstößt er gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung.

Allerdings hat die Sache ja auch einen Anfang und da sitzt m.E. das Problem.
Wie kann man auf die Idee kommen von einem fremden Fax aus so wichtige Post zu verschicken ?

Mit Kopfschütteln
duck313

Weil nicht jeder ein Faxgerät sein Eigen nennt?

Wäre das jetzt von einem öffentlichen Fax (gab es früher glaube ich bei der Post) gesendet worden, hätte man es ja auch nicht einfach dorthin schicken dürfen.

Zudem geht neben der Faxnummer auch hervor, dass es sich um ein Firmenfax handelt und der Name nicht im entferntesten etwas mit dem Empfängernamen zu tun hat. Wenn ich das eine lese, lese ich auch das andere. Und meiner Meinung nach hat ein Anwalt eine gewisse Sorgfaltspflicht. Er hätte zumindest vorher nachfragen sollen, ob er diese Nummer verwenden kann.

Die DSGVO hat damit genau gar nichts zu tun, denn es geht ja nicht um die Erhebung und Speicherung von Daten.

Aus dem Rest bin ich nicht so ganz schlau geworden. Ehefrau faxt vom Faxgerät des Arbeitgebers des Ehemanns? Anwalt faxt zu dieser Nummer zurück, und Arbeitgeber des Ehemanns erhält Antwortfax? Und dann?

Wenn der Ehemann jetzt einen Rüffel erhält, weil er private Faxe vom Faxanschluss seines Arbeitgebers versendet, würde ich sagen, dumm gelaufen. Nächstes mal einfach private und dienstliche Vorgänge besser trennen.

Nein sagen wir: Ehemann ist Gegner von Person X. Ehefrau schickt im Auftrag von Ehemann ein Fax an den GA. Und an dieses Faxgerät kommt Wochen später ein Antwortschreiben des GA.

Es bestand seitens des Arbeitgebers die Erlaubnis das Faxgerät zum Versenden des Faxes zu nutzen. Diesbezüglich gibt es kein Problem.

Mir geht es eher darum, dass ja die Antwort des GA eigentlich niemanden etwas angeht. Ich häng meine Post ja auch nicht geöffnet an den Briefkasten, damit jeder der vorbei geht sie lesen kann. Anwälte haben meines Erachtens eine erhöhte Sorgfaltspflicht diesbezüglich.

Von Ärzten kenne ich das so, daß Sprechstundenhilfen vorher anrufen und fragen ob man das Fax in Empfang nehmen kann, wenn man einen Befund gefaxt haben möchte. Kann ein Anwalt wirklich einfach etwas ins Fax stecken und losschicken, wenn er gar nicht weiß ob der Empfänger überhaupt da ist? Es müsste hier doch auch eine Art Postgeheimnis greifen. Zumal nach dem ersten Mal ja darauf hingewiesen wurde, daß keine Zustellung an dieses Fax erfolgen soll, da es kein privates Fax sondern das Fax des Arbeitgebers der Ehefrau des Gegners ist.

Du hast doch aber offensichtlich Internet, also kannst du auch Faxe darüber verschicken.

Darum geht es doch gar nicht. Ich kann doch Faxe verschicken von wo aus ich will und wo es für mich einfach ist.

Mich interessiert ob ein Anwalt gegen den ausdrücklichen Willen des Gegners an eine gewisse Faxnummer senden kann.

Natürlich darfst du das. Aber jenseits der gesetzlichen Grundlagen kann mit einem „ich darf doch, wie ich will“ eine Menge Verwirrung schaffen, in der solche Sachen wie die von dir geschilderte eben passieren. Es ist müßig, jetzt nachzuhaken, wer was darf, wenn der Schaden bereits entstanden ist.

Mensch, ich habe doch nur eine Frage. Mehr nicht, kann man sich nicht einfach auf die Frage konzentrieren? Ich habe kein Problem damit das der AG das Schreiben liest, er kennt die Geschichte. Ich sage auch nichts dagegen, daß ein Schreiben an diese Nummer geschickt wurde. Wenn ich dann aber ausdrücklich darum bitte diese Nummer nicht zu verwenden, da es sich eben nicht um ein privates Fax handelt, dann möchte ich das eben auch nicht.

Und meine Frage ist einfach, ob sich ein Anwalt darüber einfach hinwegsetzen darf und munter weiter an diese Nummer sendet? Nicht mehr und nicht weniger.

Es ist ja davon auszugehen, daß weiterer Schriftverkehr dann immer über diese Nummer läuft und da eben auch Dritte auf dieses Fax Zugriff haben ist das nicht gewollt. Auch ich habe mal Urlaub, bin krank, habe Feierabend. Zu diesem Fax haben verschiedene Menschen zugriff. Ich kann den Schriftverkehr auch ans schwarze Brett hängen, käme auf das Gleiche raus.

1 Like

Ich bezog mich auf:

Im Übrigens hast du doch die Antwort längst bekommen: Nein, er darf es nicht. Er tut es aber, wenn er ein Schussel ist. Also teile es ihm nachdrücklich schriftlich mit und vermeide in Zukunft solche Faxe von dienstlichen Faxgeräten.

Ciao

Habe ich ja, jetzt schon 2 x. Mich interessiert die Rechtslage, wenn er sich weiterhin darüber hinweg setzt.

Von wo ich faxe ist doch völlig egal. Es gibt keine Verpflichtung nur private Faxgeräte zu nutzen, wenn ich mich nicht irre.

Es kann ja auch mal vorkommen, daß das eigene Fax kaputt ist und man daher von einem anderen Gerät faxt, beispielsweise aus der Arbeit, bei Freunden. Ich fände es schon merkwürdig, wenn dann alle Antworten den Freunden oder Arbeitgeber zugestellt würden.

Danke trotzdem,

Ich hab auch Internet, kann aber trotzdem keine Faxe verschicken.

1 Like

Spielt es eine Rolle, wer wessen Anwalt oder Gegenanwalt, wer wessen Arbeitgeber, Ehemann oder Ehefrau ist? - Ich habe den Eindruck, dass das ziemlich egal ist. Falls nicht: Diese Schilderung ist völlig unverständlich. Man müsste dann schon mal wenigstens ganz kurz erwähnen, ob die Ehefrau die Ehefrau vom Ehemann oder von Person X ist, und welche dieser Personen die Gegenseite darstellt, also wen der Gegenanwalt vertritt.

Vielleicht spielt es aber doch eine Rolle, ob der eigene Anwalt solche Faxe verschickt, oder der Anwalt der Gegenseite. Möglicherweise ist der ja nicht im gleichen Maße zur Geheimhaltung verpflichtet.

Ich wüsste auch nicht, wie das bei mir geht. Außerdem ist mein Internet daheim jetzt nicht das Schnellste.

Dann lass dir zeigen, wie das geht. Oder frage bei Google.

Ich bin mir sicher, daß es beim eigenen Mandanten ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wäre, würde das Fax an aussenstehende Dritte übersandt. Daher die Unterscheidung.

Das kann schon sein, aber irgendwie weiß ich nicht, wie ich es besser erklären soll. Ehemann und Ehefrau sind ein Paar. X ist eine dritte Person, die anwaltlich vertreten wird. Ehemann bittet Ehefrau das Fax zu verschicken, weil er weiß, das der Arbeitgeber der Frau nichts dagegen hat, daß das Fax auch mal für private Sendungen genutzt wird. Das kommt selten vor, daher ist das kein Problem. Das spielt für den Sachverhalt zwar keine Rolle, aber vielleicht versteht man es so besser.

Eben, genau deswegen frage ich ja. Wie gesagt, beim eigenen Anwalt gilt eine Verschwiegenheitsverpflichtung. Ob und in welchem Maße diese Verpflichtung gegenüber dem Gegner gilt ist mir eben nicht klar. Ich kann mir eben nicht vorstellen, daß man als Anwalt Faxe einfach irgendwohin schicken kann ohne vorher abzuklären ob das Fax wirklich dem Empfänger gehört und nur dieser Zugriff drauf hat. Und genau das ist hier die Frage.

Danke aber trotzdem für Deine Antwort, hatte ich unten vergessen.

Hast du mitgekriegt, dass es sich um den gegnerischen Anwalt handelt?

Ich frag nur nach …
Ich fand die Frage soweit etwas unverständlich formuliert.

Ging denn eigentlich aus dem Fax hervor, wie man eine eventuelle Nachricht sonst hätte übermitteln können? Eine Adresse z. B.?