Verschwiegenheit gegenüber Familienmitglied?

Liebe/-r Experte/-in,
In einer Verschwiegenheitserklärung, die ich meinem Arbeitsgeber unterschreiben soll, steht dass die Verschwiegenheit u.a. auf die interne Büroverhältnisse, die persönliche, wirtschaftliche und steuerliche Lage des Unternehemens und der Mitarbeiter erstreckt. Es steht auch drin, dass die Verwiegenheit auch gegenüber Familienmitgliedern gilt. Ich würde jetzt gerne wissen, in wieweit diese Verschwiegenheitserklärung auch rechtliche Gültigkeit hat, wenn man persönlich betroffen ist. Zum Beispiel Angst um den Arbeitsplaltz wegen der wirtschalftichen Lage des Unternehmens hat oder wegen
Mehrarbeit (Überstunden,Streß) weil der Kollege krank ist. Mann muss doch mit der Familie darüber sprechen können?
Gruß H.

Hallo Harry,

ohne den genauen Wortlaut der Erklärung zu kennen, muss ich aus der Hüfte schießen:

Grundsätzlich herrscht bei einem so genannten „Geheimhaltungsvertrag“ Vertragsfreiheit (anders als beim reinen „Betriebsgeheimnis“, das gesetzlichen Bestimmungen unterliegt - vgl. §§ 203 ff. STGB sowie § 17 UWG).

Ich selbst kenne solche NDA (= engl. Non-Disclosure-Agreements) z.B. in Fällen von Produktneuheiten („Erlkönigen“), Betriebsübernahmen (M&A), Patent- & Markenrecht sowie in Forschung & Entwicklung und in Bereichen der nationalen Sicherheit.

Hier kann der Arbeitgeber durchaus einen Vertrag aufsetzen, wie er Ihnen vorliegt und den sollten Sie auch WÖRTLICH nehmen, sobald Sie ihn unterzeichnet haben. Wenn Sie im Betrieb zu entsprechenden Informationen Zugang haben, gilt dies auch für Ihre eigene Person.

Prüfen Sie doch mal folgende Eckpunkte, ob

  • die Vertragsparteien exakt benannt sind,
  • die geheimen Informationen definiert wurden und als Abgrenzung
  • was NICHT Teil der Geheimhaltung ist,
  • wie die Sanktionen aussehen (z.B. Strafzahlungen, Anzeige, Kündigung etc.),
  • wie lange die Dauer der Geheimhaltung ist (auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus),
  • und ob diese nicht gegen gesetzliche Fristen verstoßen.

Im Übrigen können Sie sich durchaus mit Ihrer Familie austauschen, ohne betriebliche Details nennen zu müssen. Wenn Ihr Job ohnehin in Gefahr ist, sollten Sie sowieso sehr vorsichtig vorgehen und sich Bedenkzeit ausbitten (Stichwort: „Ich möchte für mich Rechtssicherheit haben“).

Aber ich weiß halt nicht, welche Funktion Sie bekleiden (sollen), in welcher Branche Ihr Arbeitgeber tätig ist sowie kenne ich den Inhalt der Vertragsvorlage nicht.

Ohne diese Kenntnisse kann ich Ihnen nur empfehlen, einen niedergelassenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!
FG

Hallo Bluepower530,

vielen Dank für die Antwort. Besonders der Hinweis, dass man den Wortlaut ganz besondere Aufmerksamkeit schenken muß, war sehr hilfreich.
Also nochmal Danke!

Harry