Verschwiegenheitspflicht AG

Hallo,
ein Arbeitgeber bespricht mit dem gekündigten Mitarbeiter persönliche Dinge wie z.B. Freistellung nach Kündigung und Vergütung etc. Anschließend gibt der AG diese vertraulichen Dinge an seine restlichen Angestellten weiter.
Im Arbeitsvertrag stünde folgende Klausel:
„Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass der Arbeitgeber die ihm aufgrund des Vertrages zur Kenntnis gelangenden personenbezogen Daten verarbeitet und zur rechtsmäßigen Aufgabenerfüllung an Dritte weitergibt.“
Hat nicht auch der AG eine Verschwiegenheitspflicht?
Mfg

Nun ja …

ein Arbeitgeber bespricht mit dem gekündigten Mitarbeiter
persönliche Dinge wie z.B. Freistellung nach Kündigung

Würde ich nicht als persönliche Dinge, sondern als betriebswichtige Information ansehen, die Alle betrifft, die Unterlagen, Projekte, etc. übernehmen müssen. Diese sollten/müssen rechtzeitig (sofort) informiert werden, damit der Ausfall störungsarm überwunden werden kann.

und Vergütung etc.

Das würde ich in Deutschland als vertraulich ansehen.

Im Arbeitsvertrag stünde folgende Klausel:
„Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass der
Arbeitgeber die ihm aufgrund des Vertrages zur Kenntnis
gelangenden personenbezogen Daten verarbeitet und zur
rechtsmäßigen Aufgabenerfüllung an Dritte weitergibt.“

Hmm. Das mit den Dritten dürfte wohl die externe (Datev?) Lohnbuchhaltung sein. Oder die Veröffentlichung als Ansprechpartner - bei Außendienstvertrieblern oft auch mit privatem Kontakt. Insoweit inkonkret, aber nicht falsch.

Hat nicht auch der AG eine Verschwiegenheitspflicht?

Also wenn er z.B. deinen Krankheitsgrund kennt, darf er es nicht einem Anrufer weitererzählen, oder wenn du nicht in der Öffentlichkeit stehst, darf er deine privaten Daten nicht rausgeben - außer an die externe Lohnbuchhaltung.

Gruß

Stefan