Verschwiegenheitspflicht nach Austritt

Hallo zusammen,

angenommen man arbeitet in einem Unternehmen und verlässt dieses, z.B. weil der befristete Arbeitsvertrag ausläuft oder weil der Ausbildungsvertrag durch die Prüfung bestanden wurde.

Wie lange ist man nach dem Austritt an seine Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht gebunden, soweit diese extra unterschrieben wurde oder z.B. mündlich vereinbart worden ist?

Kann z.B. ein Auszubildender durch Unterzeichunung bei Ausbildungsbeginn gezwungen werden, auch nach Beendigung der Ausbildung die Geheimhaltung für z.B. weitere 2 Jahre fortzuführen?

Als verschwiegenheitsrelevante Daten könnten z.B. Beschaffungspreise von Werkstoffen u. Handelswaren ; Verkaufspreise oder z.B. Daten der Lohn- und Gehaltsabrechung innerhalb des Unternehmens gemeint sein.

Würde mich sehr über Antworten freuen,

mfG
Frank F.

Hallo,

Wie lange ist man nach dem Austritt an seine
Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht gebunden, soweit
diese extra unterschrieben wurde oder z.B. mündlich vereinbart
worden ist?

Da gibts keine Frist. D.h. also unter Umständen lebenslang.

Als verschwiegenheitsrelevante Daten könnten z.B.
Beschaffungspreise von Werkstoffen u. Handelswaren ;
Verkaufspreise

Betriebsgeheimnisse (wenns wirklich welche sind) gehören auch nach dem Arbeitsverhältnis nicht ausgeplaudert.

oder z.B. Daten der Lohn- und Gehaltsabrechung

Die eigenen oder die, die man z.B. als Mitarbeiter in ner Personalabteilung zu sehen bekommt? Letzteres gehört überhaupt gar nie nicht in fremde Hände (bzw. Ohren)!

MfG