Hallo zusammen,
angenommen man arbeitet in einem Unternehmen und verlässt dieses, z.B. weil der befristete Arbeitsvertrag ausläuft oder weil der Ausbildungsvertrag durch die Prüfung bestanden wurde.
Wie lange ist man nach dem Austritt an seine Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht gebunden, soweit diese extra unterschrieben wurde oder z.B. mündlich vereinbart worden ist?
Kann z.B. ein Auszubildender durch Unterzeichunung bei Ausbildungsbeginn gezwungen werden, auch nach Beendigung der Ausbildung die Geheimhaltung für z.B. weitere 2 Jahre fortzuführen?
Als verschwiegenheitsrelevante Daten könnten z.B. Beschaffungspreise von Werkstoffen u. Handelswaren ; Verkaufspreise oder z.B. Daten der Lohn- und Gehaltsabrechung innerhalb des Unternehmens gemeint sein.
Würde mich sehr über Antworten freuen,
mfG
Frank F.