Verschwiegenheitspflicht

Hallo,

eine Frage zur Verschwiegenheitspflicht:

Angenommen, in einem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass sich die Verschwiegenheitspflicht auch erstreckt auf die persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse der anderen im Büro tätigen Personen.

Heißt das im Klartext, wenn ein Kollege heiratet darf man das niemandem außerhalb der Firma erzählen, weil das die persönlichen Verhältnisse betrifft? Ist so eine Klausel zulässig?

Vielen Dank im Voraus.

Gegenfrage: Möchtest Du, daß Deine Arbeitskollegen wissen, wieviel Kohle Du im Moment verdienst, ob Du mit Deinem Chef eine Gehaltserhöhung ausgemacht hast, ob Du einen Steuerbonus zusätzlich bekommst oder daß Du im 4. Monat schwanger bist?

Gegenfrage: Möchtest Du, daß Deine Arbeitskollegen wissen,
wieviel Kohle Du im Moment verdienst, ob Du mit Deinem Chef
eine Gehaltserhöhung ausgemacht hast, ob Du einen Steuerbonus
zusätzlich bekommst oder daß Du im 4. Monat schwanger bist?

Du hast meine Frage nicht verstanden. Woher soll ich das Gehalt eines Kollegen wissen oder Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte?

Aber es soll halt Kollegen geben, die sich gut verstehen und sich auch private Dinge erzählen, ja vielleicht auch privat etwas unternehmen.

Die von mir zitierte Klausel verbietet es aber, irgendeinem Dritten etwas privates zu erzählen, was mir der Kollege privat erzählt hat. Was also mit der Firma übrhaupt nichts zu tun hat. Darum meine Frage: Ist so etwas zulässig?

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Man kann ihn arbeits- und strafrechtlich belangen.

Ob es für den zur Verschwiegenheit Verpflichteten eine Banalität sein mag, dürfte keine Rolle spielen.

Es wird auf die Beweisführung ankommen, gerade beim Beispiel einer Heirat (hat man das nicht doch selbst erzählt?).

Interesseiert

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Man kann ihn arbeits- und strafrechtlich belangen.

Welche strafrechtliche Klage schwebt Dir denn da so vor?

Gruß
GUido

Welche strafrechtliche Klage schwebt Dir denn da so vor?

Wahrscheinlich soll hier auf § 203 StGB angespielt werden. Aber das trifft in diesem Fall nicht zu, die Hochzeit eines Kollegen ist doch kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis???

Vielleicht muss ich meine Frage nochmal stellen, ich möchte wissen ob diese Klausel überhaupt zulässig ist. Wieso soll ein Unternehmen geschädigt werden, wenn herauskommt, dass einer der Arbeitnehmer geheiratet hat? Und genau das ist doch der Sinn einer Verschwiegenheitspflicht, das Unternehmen vor Schaden zu bewahren.

Die Klausel bezieht sich auf den Schutz der Arbeitnehmer.

Anderes Beispiel als Heirat:
Ein Arbeitnehmer ist an Krebs erkrankt, was den Arbeitgeber natürlich erstmal nichts angeht. Regelmäßige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden vom Onkologen ausgestellt.
(Besseres Beispiel wäre AIDS, aber da fällt mir kein eindeutiger Facharzt ein.)

Dem Unternehmen schadet es nicht, wenn der Personaler gegen die Schweigepflicht verstößt und im ganzen Unternehmen verkündet, daß Herr X wohl irgendwas in Richtung Onkologie haben wird.
Herr X möchte aber nicht, daß die Kollegen darüber wissen.