Hallo zusammen,
Angestellter A in einer Warenannahme quittiert einegehende Postpakete nicht auf dem Handscanner des Zusteller, sondern aufgrund der Menge der Sendungen auf dem Doppel der Zustellliste um es dem Fahrer am nächsten Tag wieder mitzugeben. Die Sendungen werden dann manuell mit der Liste abgeglichen.
Ein anderer Angestellter der Firma hat sich ein privates Paket in die Firma schicken lassen, welches auf der Zustelliste auftaucht, aber physisch nicht angekommen ist (Fehler der Post der häufiger vorkommt).
Angestellter A hat nun aber vergessen dass fehlen der Sendung auf der zustellliste zu vermerken.
Die Post kann also nun auf der Korrektheit der Listen bestehen jede weitere Aktion verweigern.
Frage ist nun: Könnten Angestelltem A nun rechtlich Konsequenzen drohen? Es handelt sich lediglich um ein Versehen (ein fehlendes Kreuz in der Zustellliste), oder fällt das in die Haftung des Arbeitgebers?
Könnte evtl. sogar der Vorwurf der Unterschlagung aufkommen?
Vielen Dank für eure Mühe!