Verschwundenes Paket / Unterschrift versehentlich geleistet

Hallo zusammen,

Angestellter A in einer Warenannahme quittiert einegehende Postpakete nicht auf dem Handscanner des Zusteller, sondern aufgrund der Menge der Sendungen auf dem Doppel der Zustellliste um es dem Fahrer am nächsten Tag wieder mitzugeben. Die Sendungen werden dann manuell mit der Liste abgeglichen.

Ein anderer Angestellter der Firma hat sich ein privates Paket in die Firma schicken lassen, welches auf der Zustelliste auftaucht, aber physisch nicht angekommen ist (Fehler der Post der häufiger vorkommt).
Angestellter A hat nun aber vergessen dass fehlen der Sendung auf der zustellliste zu vermerken.
Die Post kann also nun auf der Korrektheit der Listen bestehen jede weitere Aktion verweigern.

Frage ist nun: Könnten Angestelltem A nun rechtlich Konsequenzen drohen? Es handelt sich lediglich um ein Versehen (ein fehlendes Kreuz in der Zustellliste), oder fällt das in die Haftung des Arbeitgebers?
Könnte evtl. sogar der Vorwurf der Unterschlagung aufkommen?

Vielen Dank für eure Mühe!

A haftet aus Obhutspflichtverletzung dem Empfänger den Sendung gegenüber, da der Absender Kauvertragserfüllung und damit Rechnungsforderung ebenso belegen kann wie der Zusteller Vertragserfüllung.

Auf die Einrede einer irrtümlichen Empfangsbestätigung müsssen die beide nicht verweisen lassen.

Eine Arbeitnehmerhaftung scheidet aus, da es sich um ein privates Paket handelte und dem Betrieb ja keinerlei Schaden entstand. Allerdings: Sofern Annahme privater Sendungen weder ausdrücklich erlaubt noch geduldet ist - schliesslich wird hier bezahlte Arbeitszeit gestohlen - könnte der AG dem Mitarbeiter A sogar eine Abmahnung aussprechen.

G imager

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Da eine Arbeitnehmerhaftung ja ausfällt, würde dann im Falle einer Haftung die Privathaftpflicht einspringen? Es handelt sich dann ja um eine Gefälligkeitshandlung, die normalerweise ja übernommen wird.