das führt dann aber zu einer Schadensersatzpflicht des
Anfechtenden.
Auch moin,
mag sein, aber dann müßte der Käufer des Artikels, dem unmittelbar nach dem Kauf die Anfechtung erklärt wurde, beweisen, daß er tatsächlich einen Schaden erlitten hat.
Die Chancen darauf dürften denkbar gering sein, denn wie sollte hier ein Schaden entstanden sein?
Das ganze blabla bezüglich Schnäppchen gemacht und Ersatzbeschaffung vornehmen greift in diesem Fall nicht, denn nach der Anfechtung steht er genauso da, wie vor dem Klick auf „kaufen“, nämlich ohne Artikel.
das führt dann aber zu einer Schadensersatzpflicht des
Anfechtenden.
Auch moin,
mag sein, aber dann müßte der Käufer des Artikels, dem
unmittelbar nach dem Kauf die Anfechtung erklärt wurde,
beweisen, daß er tatsächlich einen Schaden erlitten hat.
Hallo,
danke sehr.
Man muss auch bedenken; ein Verkäufer wird unter normalen Umständen ja nicht absichtlich einen Artikel falsch (preislich / Auktion / Sofortkaufen) einstellen. Denn defakto hat er ja nix davon.
In sofern denke ich durchaus, dass man als Käufer schon irgendwie auch eine Art „Verständnis“ haben sollte, und schlicht damit leben muss, dass man eben doch kein „Schnäppchen“ gemacht hat.
Die Chancen darauf dürften denkbar gering sein, denn wie
sollte hier ein Schaden entstanden sein?
Das ganze blabla bezüglich Schnäppchen gemacht und
Ersatzbeschaffung vornehmen greift in diesem Fall nicht, denn
nach der Anfechtung steht er genauso da, wie vor dem Klick auf
„kaufen“, nämlich ohne Artikel.