Versehendlich als 1,- € Sofortkaufen eingestellt

Hallo,

ich weiss, das wurde hier schon behandelt, ich wollte nur wissen, ob es da was neues gibt, oder ob das nach wie vor so ist;

Angenommen, ein Verkäufer hat einen Artikel versehendlich als 1,- Euro Sofortkaufen angeboten.

Nun wird der natürlich direkt gekauft.

Ist das nach wie vor so, dass der Verkäufer sagen kann; „…sorry, war ein Versehen, kann ich nicht dafür rausgeben…“?

Eigentlich ja, oder? In einem Shop kann der Verkäufer doch auch sagen, dass er das nicht mehr liefern kann, oder??

Es war ja - hier angenommen - KEINE Auktion, sondern Sofortkauf.

Liege ich da richtig oder falsch?

Danke.

Grüße
Jürgen

Hallo,

Anfechtung wegen Irrtums. Sollte dem Käufer unmittelbar nach dem erfolgten Sofortkauf auch mitgeteilt werden.

Gruß,
Caro

Hi Caro,

danke sehr, so hatte ich das auch in Errinnerung.

Grüße
Jürgen

Moin,

das führt dann aber zu einer Schadensersatzpflicht des Anfechtenden.

Gruß

TET

1 „Gefällt mir“

Hi,
danke.

Davon hat hier aber bisher niemand was gesagt…

???

Grüße
Jürgen

das führt dann aber zu einer Schadensersatzpflicht des
Anfechtenden.

Auch moin,

mag sein, aber dann müßte der Käufer des Artikels, dem unmittelbar nach dem Kauf die Anfechtung erklärt wurde, beweisen, daß er tatsächlich einen Schaden erlitten hat.

Die Chancen darauf dürften denkbar gering sein, denn wie sollte hier ein Schaden entstanden sein?

Das ganze blabla bezüglich Schnäppchen gemacht und Ersatzbeschaffung vornehmen greift in diesem Fall nicht, denn nach der Anfechtung steht er genauso da, wie vor dem Klick auf „kaufen“, nämlich ohne Artikel.

Ergo: Kein Schaden.

Gruß
Caro

das führt dann aber zu einer Schadensersatzpflicht des
Anfechtenden.

Auch moin,

mag sein, aber dann müßte der Käufer des Artikels, dem
unmittelbar nach dem Kauf die Anfechtung erklärt wurde,
beweisen, daß er tatsächlich einen Schaden erlitten hat.

Hallo,
danke sehr.

Man muss auch bedenken; ein Verkäufer wird unter normalen Umständen ja nicht absichtlich einen Artikel falsch (preislich / Auktion / Sofortkaufen) einstellen. Denn defakto hat er ja nix davon.

In sofern denke ich durchaus, dass man als Käufer schon irgendwie auch eine Art „Verständnis“ haben sollte, und schlicht damit leben muss, dass man eben doch kein „Schnäppchen“ gemacht hat.

Die Chancen darauf dürften denkbar gering sein, denn wie
sollte hier ein Schaden entstanden sein?

Das ganze blabla bezüglich Schnäppchen gemacht und
Ersatzbeschaffung vornehmen greift in diesem Fall nicht, denn
nach der Anfechtung steht er genauso da, wie vor dem Klick auf
„kaufen“, nämlich ohne Artikel.

Ergo: Kein Schaden.

Gruß
Caro

Grüße
Jürgen