Howdy kb7,
Schön. Da könnte man meinen, dass auch Anwälte kompletten
Unsinn daherlabern können. Oder auch, dass Laien nicht immer
alles richtig verstehen - vor allem wissen sie meist nicht,
wann das gesagte überhaupt gilt.
Hier gilt es übrigens nicht.
schön, dann ist also deiner Meinung nach
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der Anwalt, der im uebrigen sehr erfolgreich ist und eine grosse Kanzlei in MUC hat, ein Stuemper, als er so auf die Frage nach „Doppellieferung nach Bestellung im Internet, was tun“ so antwortete?
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5 von 6 Anwaelten auf der Gegenseite Stuemper, weil sie nicht einmal ein weiteres Schreiben auf eine der beiden genannten Antworten aufsetzten (Fuer Betraege: 4500 Euro, 1200 Euro, 330 DM, 289 DM und 120 Euro). Und man darf sicherlich davon ausgehen, dass die Gegenseite ihre -in den ersten beiden Faellen sehr grosse- Rechtsabteilung damit befasst hat.
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der 6. Anwalt ein Stuemper, weil er zwar Geld forderte (ca 50 DM), dann aber nach dem Kommentar „Benennen Sie doch bitte mal die Auftragsnummer“ den Schwanz einzog
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der „Laie“ ein Stuemper, der so wie ihm geraten handelte, weil er das ja nicht richtig verstehen konnte
oder kann es sein, dass jemand anderes hier nicht 100% informiert ist? Oder trifft hier Theorie und Praxis aufeinander?
Ich bin hier zwar auch mit neuem Namen unterwegs und habe mein Profilinhalt geloescht, aber von dir hab ich hier in den letzten 7 Jahren nicht so viel gelesen. Vielleicht verraetst du uns auch, weshalb du schlauer als die genannten 7 Anwaelte bist und was dich dazu befaehigt.
Gruss
E.
ps 0: Der erstgenannte Anwalt hat fuer X keinen einzigen Prozess verloren. Bei der Doppellieferung war er aber bis auf die Aussage gar nicht involviert.
ps 1: Alle genannten Firmen beliefern Herrn X auch weiterhin, auch höherpreisig und ohne Vorkasse.
ps 2: Herrn X seien auch aus dem Bekanntenkreis noch weitere Faelle bekannt, in denen das „Problem“ so geloest wurde.