Versehentlich falsche Wahlleistung bei PKV gewählt

Hallo zusammen,

mir ist ein furchtbarer Fehler passiert. Ich wurde diese Woche aus heiterem Himmel ins Krankenhaus eingewiesen. 2 Tage Intensiv und 2 Tage normale Station. In den ersten zwei Tagen war ich aufgrund der Situation so durcheinander, dass ich bei der Wahlleistung Chefarztbehandlung angekreutz habe. Ich war mit total sicher, dass ich diese Wahlleistung auch durch meine Private Krankenversicherung abgedeckt wird. Irrtum! Habe mir zu Hause meine Verträge angeschaut. Ich war führer mal so versichert, muss dann aber wohl die Chefarztbehandlung abgewählt haben und kann mich daran nicht mehr erinnern. War auch nie im Krankenhaus.

Jetzt zu meiner Frage: Deckt meine PKV evtl. die Differenzkosten von einer normalen ärztlichen Behandlung zu einer Chefarztbehandlung ab oder muss ich nun alle Kosten wie z.B. Intensivstation, Röntgen etc. selbst zahlen? Bin völlig verzweifelt und hoffe auf eine schnelle Info.

Vielen lieben Dank im Voraus!

Hallo,

durch die Versicherung sind die Regelleistungen gedeckt. Die Differenzkosten für die Wahlleistungen müssen Sie selber zahlen.

Und in Zukunft: Bitte immer die Versichertenkarte mitführen.

Beste Grüße

Hallo,

Ihre Pkv zahlt nur die Versicherten Kosten. Die Wahlleistung müssen Sie leider selbst zahlen

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe noch ein paar Frage zu denen Sie mir vielleicht eine Info geben können: Wissen Sie was unter die Regelleistung fällt? z.B. Intensivstation, Röntgen etc. Stellt der Chefarzt „nur“ seine Konsultationen plus Untersuchen, die er direkt durchgeführt hat, in Rechnung?

Sonnige Grüße

Hallo,

die Differenzkosten zwischen den normalen Behandlungen und den Chefarztbehandlungen müssen Sie dann selbst zahlen.

Evt. auch die Differenzkosten zwischen 1Bett/2Bett Zimmer und Mehrbettzimmer.

Ausnahme Sie haben 2-Bettzimmer ohne Chefarzt gewählt.
Dies kann man allerdings nur aus den Tarifbedingungen entnehmen.

Gruß Merger

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Meine Versicherung deckt das 2-Bett-Zimmer ab, dieses habe ich auch im Krankenhaus richtig angegeben/gewählt. Was meinen Sie mit der Ausnahme?

Sonnige Grüße!!!

Guten Tag.

Ich weise direkt darauf hin, dass ich von der Leistungsabrechnung nur bedingte Kenntnisse habe.

Ich versuche aber trotzdem zu helfen.

Meines Erachtens müssen Sie „nur“ die Differenzkosten zu der „normalen“ Behandlung (Belegarzt+Mehrbettzimmer) bezahlen.

Das kann aber natürlich sehr teuer werden, wenn alle Behandlungen durch den Chefarzt durchgeführt wurden.

Hallo lakritz,
keine Sorge - die PKV bezahlt alle Kosten, die auch bei Versorgung im Mehrbettzimmer angefallen wäre.
Die Mehrkosten des Privatpatient-Status (ev. auch Mehrkosten Chefarztbehandlung) und Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer wirst Du aber wohl selbst zahlen müssen.

Versuche unter Erläuterung der Umstände „freundlich“ eine Kulanz vom Krankenhaus zu bekommen (ev. erlassen sie bestimmte Mehrkosten) und versuche dies auch bei der Krankenversicherung. Die Chance ist gar nicht so schlecht, dass Du hier (einen (Teil-)Erfolg erreichst.

Ganz wichtig:
Prüfe nochmals mithilfe deines Beraters, welchen Schutz Du hast und welchen nicht. Es ist schon sehr wichtig, das zu wissen ! Schaue auch, ob es eine Verbesserung für wenig Geld gibt. Stationär Privatpatient im Falle eines Unfalles bieten manche Versicherer für sehr wenig Geld als Ergänzungstarif an
(z.B. 7.- oder 9.- Euro für Erwachsene m/w). Das halte ich für sinnvoll.
Liebe Grüße
von Hans-Günter

Besuche uns:
http://www.pkv-netz.com

PKV-Spezialisten Michael
& Hans-G. Rischer

Hoffe, Dich etwas beruhigt zu haben / geholfen zu haben.

Hallo,

ob deine PKV konkret das so handhaben wird, weiss ich nicht - das kann nur die beantworten.
Frage sie doch einfach, dann löst sich auch deine Verzweiflung auf.

In Unkenntnis über Name / Tarife deiner PKV gilt aber grundsätzlich: die PKV zahlt das, was im Vertrag vereinbart ist.
Wenn kein Chefarzt (ChA) vereinbart ist, wird er also nicht bezahlt. Das normale ärztl. Honorar schon.
Man muss die Rechnungen der Klinik also in Regel- und Wahlleistungen zerlegen. Ersteres wird bezahlt, letzteres wahrscheinlich nicht. Röntgen, ITS sind keine Wahlleistungen. ChA / Privatarzt schon.

Tipp fürs nä. Mal: im Zweifel kreuzt man das an, was den geringsten Schaden anrichten kann oder ruft vor´m ankreuzen die PKV mal an bzw. lässt anrufen :smile:

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Hans-Günter,

vielen lieben Dank für die Antwort und den Tipp. Ich werde das am Montag direkt mit dem Krankenhaus klären und hoffe, dass ich eine Kulanzregelung erreiche. Und nätürlich noch mal über den Vertrag nachdenken!

Ein schönes sonniges Wochenende!!!
Viele Grüße,
Melanie

Hallo Jens,

vielen Dank für Deine Antwort. Ja, dass mache ich nätürlich. Rufe am Montag direkt dort an. Mache mich halt nur an diesem Wochenende völlig verrückt. Deshalb hatte ich die Anfrage hier eingestellt.

Liebe Grüße
Melanie

Die medizinisch-technischen Leistungen aber auch die leistungen der Diensthabenden Ärzte und die Intensivstation usw. werden auf jeden fall von der PKV ersetzt. Wenn die lawarme Hand des Chefarztes (Visite) extra abgerechnet wird kostet das jeweils ca. 80,00 Euro. Mit Operationen und Behandlungen hat in der heutigen Zeit der Chefarzt sowieso nichts am Hut. Bei einer Versichertenkarte Ihrer PKV steht normalerweise der leistungsanspruch - also Allgemeine Krankenhausleistung - oder/und Chefarztbehandlung 2 oder 1-Bett Zimmer drauf. Wenn Sie diese vor Behandlungsbeginn vorgelegt haben könnten Sie den „schwarzen Peter“ dem Krankenhaus weitergeben. Erst einmal abwarten was in der Rechnung geschrieben steht, evtl. ist auch von Ihrer PKV u.U. eine Kulanzregelung zu erwarten. Dann einfach mal so beantragen.

Ganz ruhig und ein schönes WE
Mit freundlichen Grüßen

Leo!

Wenn die Antwort nicht ausreicht, einfach nochmal eine mail an mich.

Hallo!

Die normale ärztliche Behandlung wird natürlich bezahlt, 1- oder 2-Bett-Zimmer nur, wenn Sie diese Wahlleistungen nicht auch abgewählt haben. Was der Chefarzt Ihnen jedoch gesondert berechnet, müssen Sie selbst bezahlen - und das wird wahrscheinlich recht teuer, da der Chefarzt leider alles Mögliche extra berechnen kann. Z.B. kann es auch vorkommen, dass der Anästhesist Ihnen eine extra Rechnung schickt, falls Sie eine Narkose benötigt haben.

Vielleicht können Sie mit den Ärzten sprechen, dass sie es nicht gar so teuer machen? Eine andere Lösung weiß ich leider auch nicht.

Ich drücke Ihnen die Daumen.

Alles Gute!

H.C. Sanders

war es ein Unfall, dann verzeiht Dir Dein Versicherer fast alles.

Hier müsstest Du im KH erfragen, welche Kosten auch so entstanden wären und in der GOÄ nach den Ziffern schauen.

Lange Rede kurzer Sinn: Du musst nicht ALLES bezahlen!

Privatrechnungen der Ärzte im KH werden zumeist gesondert gestellt, dies hilft schon mal bei der Differenzierung!

Kaufe Dir auf jeden Fall eine GOÄ - hilft immer bei der Kontrolle bei Arztrechungen!

mfg
sturm

Wenn Chefartzbehandlung nicht mehr versichert ist,
besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Vielleicht auf dem Wege eines Kunalzantrages, sehe aber da so gut wie keine Chancen, denn kann mir nicht vorstellen das die anderen Versicherten die Beiträge für Wahlleistungen zahlen, Dich sponsoren.

Würde auch bei einer Prüfung für die PKV rechtliche Folgen für diese haben.

Sorry man kündigt aber auch oft aus finaziellen Erwägungen Dinge, die man dann später bereut.
Hätte Dir gerne andere Auskuft gegeben.

Wenn Du es nicht auf einmal tragen kannst,spreche mal mit dem Krankenhaus vielleicht sind diese mit Teilzahlungen einverstanden.

Ja!

Hallo,
die Wahlleistung sagt aus !/2 Bettzimmer und Wahlärztliche Leistungen (Chefarzt)

Die medizinischen Leistungen werden erstattet,
Sie werden aber vermutlich mehrere Chefarztrechnungen erhalten welche sie selbst bezahlen müssen. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich.
mfg
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo, lakritz

leider wirst Du die Chefarztkosten selber zahlen müssen. Aufgrund der Wahlarztkette gilt das auch für die Kosten der Intensivstation, des Röntgen, Labor und Anästhesie.

Die Intensivstation kommt dabei auf 115,63 € pro Tag, da ist dann aber schon größtenteil alles mit abgedeckt.

Teurer ist wahrscheinlich die Chefarztrechnung selbst (weiß ja nicht, was er gemacht hat).

Vielleicht kannst du aber auch noch mal mit dem Chefarzt reden und ihm das Problem schildern.

Grüße, Bernhard

Guten Tag,
ich nehme an, Sie haben eine Honorarvereinbarung unterzeichnet, die wohl dann auch Gültigkeit hat bzw. Sie die daraus resultierenden Kosten zahlen müssen. Wenn Sie einen Makler als Vermittler haben, so schalten Sie diesen schnellst möglich ein bzw setzten sich mit Ihrer PKV in Verbindung. Von Ihnen zu zahlen, sind aus eigener Tasche nur die Chefarztleistungen. Insofern ist es wichtig was auf der Rechnung steht. Das kann nur Ihre Vermittler klären.
Good luck
Christian Müller