Versehentlich Geschütztes Logo benutzt - nun Klage

Hallo!

Ich betreibe als Schüler eine Technoseite (www.ravesite.de) und habe nun gestern völlig unverhofft eine Unterlassensklage ins Haus bekommen.

Das Ganze verlief so: Auf wirklich jeder zweiten Technosite befindet sich das Wahrzeichen der Love Parade, ein Herz, welches sich nach außen sternförmig ausbreitet. Aus diesem Grund wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass das Logo geschützt sein könnte. Also habe ich es auf meiner Homepage angebracht und geschrieben „Am 13.07. findet die Love Parade statt.“, was als Werbung für die Parade, nicht aber als böse Absicht gedacht war.

Außerdem konnte man auf meiner Homepage über ein Partnerprogramm mit domainfashion.de T-Shirts mit der Aufschrift meiner Domain ravesite.de bestellen. Damit meine Besucher einen gewissen Anreiz hatten, überhaupt für meine Domain „Werbung zu laufen“, versprach ich jedem 16. Besteller einen Gutschein über den Betrag, den ein Love Parade-T-Shirt auf der Seite www.loveparade.de kostet. Denn diesen Betrag holte ich über das Partnerprogramm mit 16 Bestellern exakt wieder rein, ich hätte also keinen Gewinn gemacht.

Tatsächlich aber hat niemand ein ravesite.de-T-Shirt bestellt (wen wunderts?), trotzdem beschuldigt mich nun die Love Parade GmbH Berlin, Gewinn durch ihren guten Ruf machen zu wollen. Ihr Anwalt Heiko Klatt von der Kanzlei „Scheuermann Westerhoff Strittmatter“ in Köln behauptet sogar, ich hätte die Shirts selber herstellen wollen, vorne mit dem Love Parade-Logo und hinten mit dem Schriftzug „ravesite.de“. Völlig absurd.

Jedenfalls hat mir Herr Klatt eine Unterlassungserklärung geschickt, dass ich sofort alles, was mit der Love Parade zu tun hat (denn das Wort „Love Parade“ ist auch geschützt!) von meiner Seite lösche. Diese habe ich ihm gestern per Einschreiben zurückgeschickt und ihm am Telefon erklärt, dass er wohl einiges missverstanden hat. Daraufhin meinte er, dass es dann wohl nicht zu Schadensersatzforderungen kommen würde, er aber trotzdem auf jeden Fall sein Honorar in Höhe von 1.000 Euro (!!) haben möchte. Er werde sich noch einmal bei mir melden.

Nun frage ich mich allerdings: Wie soll ich als Schüler, wo ich im Schnitt 60-70 Euro im Monat durch Jobben zur Verfügung habe, 1.000 Euro bezahlen? Hätte der Mann mich nicht über die groß auf meiner Seite angebrachte eMail-Adresse informieren können? Ich hätte das Logo dann sofort entfernt.

Ich bin jetzt völlig verzweifelt, weil Herr Klatt scheinbar mein Konto aufs Äußerste überziehen wird, und ich mir nicht einmal einen Anwalt als Bezugsperson leisten kann. :frowning:

Kann mir jemand helfen? Ich bin für jede Antwort dankbar!

Matthias

Hallo,

suche bitte in der kommenden Woche den Verbraucherschutz auf oder wenn Du Rechtsschutz hast, einen Anwalt. Als Schüler kannst Du immerhin auch einen beratungshilfeschein beim nächsten Amtsgericht holen und mit diesem zum Anwalt.

Hat man Dir einen Streitwert mitgeteilt. Denn es ist ja schon kurios, wenn der Anwalt nun sein Hinarar über 1000 EURO will.

Bist Du Dir sicher, dass es sich hier um den Anwalt des Organisators handelt ( liegt eine Vollmacht von diesem Dir vor) oder handelt es sich um einen sogenannten Abmahnverein.

Gruss Günter

Hallo!

Danke für die schnelle Antwort! Ja, die Vollmacht liegt vor, er hat mir auch die Patenteintragung des Love Parade-Logos mitgeschickt. Der Streitwert, also der Wert des Logos, soll angeblich bei 100.000,- Euro liegen.

Kann denn die Verbraucherberatung da etwas ausrichten, wenn es doch nicht die Öffentlichkeit, sondern eigentlich nur mich als Privatperson betrifft?

Danke noch einmal! Matthias

Hallo,

Die Verbraucherberatung ist für jeden Bürger da. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Verbraucherzentralen lediglich Verbände, Gruppe oder Organisationen angehen oder sich nur mit Fragen befassen, die für die Öffentlichkeit interessant werden.

Gruss Günter

Danke für die schnelle Antwort! Ja, die Vollmacht liegt vor,
er hat mir auch die Patenteintragung des Love Parade-Logos
mitgeschickt. Der Streitwert, also der Wert des Logos, soll
angeblich bei 100.000,- Euro liegen.

Kann denn die Verbraucherberatung da etwas ausrichten, wenn es
doch nicht die Öffentlichkeit, sondern eigentlich nur mich als
Privatperson betrifft?

Danke noch einmal! Matthias

Hallo Matthias,

Danke für die schnelle Antwort! Ja, die Vollmacht liegt vor,
er hat mir auch die Patenteintragung des Love Parade-Logos
mitgeschickt. Der Streitwert, also der Wert des Logos, soll
angeblich bei 100.000,- Euro liegen.

Was ich bisher in Bezug aufs Abmahnen mitbekommen habe, sieht es schlecht für Dich aus. Die Anspruch auf Unterlassung ist berechtigt. Auch der Anspruch auf Zahlung der Anwaltskosten ist üblich.
Eine Möglichkeit wäre eventuell, die Rechtsanwaltgebühren zu senken, indem Du dich mal mit der Anwaltskammer bei Dir vor Ort zusammensetzt und sie fragst, was so der übliche Satz bei solchen Aktionen ist. Und auf dieser Basis mit dem rechnungschickenden RA zu verhandeln.
Motto: Ich armer Schüler, und RA-Kammer vor Ort hält xxx Euro für angemessen. Dies biete ich ihnen an in einer Ratenzahlung von 25 Euro/Monat (=meine Idee) an.

Viel Glück
wünscht Marco.