Schönen guten Tag,
folgendes Problem sei angenommen:
Jemand wechselt 12/2005 aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit - die berühmte Ich-AG. Dieser Jemand erhält folglich eine staatliche Förderung und ist automatisch u. a. krankenversichert. Nach Ablauf des ersten Förderungsjahres stellt Jemand keinen Antrag auf Förderung für ein weiteres Jahr, weshalb das Arbeitsamt auch die Zahlungen einstellt. Jemand geht nun also davon aus, auch nicht mehr sozialversichert zu sein, versichert sich aber auch nicht selbst, sondern nimmt (ja, nicht schlau) billigend in Kauf, nun nicht mehr krankenversichert zu sein. In der Folgezeit nimmt er keinerlei Arztbesuche auf sich und wird erfreulicherweise auch nicht krank. Jedenfalls bis Ende 2010 - da kommt es zu einem medizinischen Notfall, der einen Krankenwageneinsatz und Krankenhausaufenthalt erfordert. Dabei kommt heraus, dass Jemand sehr wohl noch krankenversichert ist und das Arbeitsamt trotz Ende der Förderungsmaßnahme bis zum heutigen Tage weiterhin Krankenkassenbeiträge entrichtet hat, weil offenbar 12/2006 die Abmeldung versäumt wurde.
Nun fragt sich Jemand, ob er für diese zuviel gezahlten Beiträge haftbar gemacht werden kann. Immerhin hat er nichts von diesen Zahlungen gewusst und hat seines Erachtens auch nichts fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen, was das Arbeitsamt zur Zahlung bewegt hätte.
Vielen Dank für Ihre/Eure Einschätzungen!