Versehentlich krankenversichert - wer zahlt?

Schönen guten Tag,

folgendes Problem sei angenommen:

Jemand wechselt 12/2005 aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit - die berühmte Ich-AG. Dieser Jemand erhält folglich eine staatliche Förderung und ist automatisch u. a. krankenversichert. Nach Ablauf des ersten Förderungsjahres stellt Jemand keinen Antrag auf Förderung für ein weiteres Jahr, weshalb das Arbeitsamt auch die Zahlungen einstellt. Jemand geht nun also davon aus, auch nicht mehr sozialversichert zu sein, versichert sich aber auch nicht selbst, sondern nimmt (ja, nicht schlau) billigend in Kauf, nun nicht mehr krankenversichert zu sein. In der Folgezeit nimmt er keinerlei Arztbesuche auf sich und wird erfreulicherweise auch nicht krank. Jedenfalls bis Ende 2010 - da kommt es zu einem medizinischen Notfall, der einen Krankenwageneinsatz und Krankenhausaufenthalt erfordert. Dabei kommt heraus, dass Jemand sehr wohl noch krankenversichert ist und das Arbeitsamt trotz Ende der Förderungsmaßnahme bis zum heutigen Tage weiterhin Krankenkassenbeiträge entrichtet hat, weil offenbar 12/2006 die Abmeldung versäumt wurde.

Nun fragt sich Jemand, ob er für diese zuviel gezahlten Beiträge haftbar gemacht werden kann. Immerhin hat er nichts von diesen Zahlungen gewusst und hat seines Erachtens auch nichts fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen, was das Arbeitsamt zur Zahlung bewegt hätte.

Vielen Dank für Ihre/Eure Einschätzungen!

Irgendwas stimmt da nicht. Als Selbständiger in der Ich-AG ist man nicht sozialversicherungspflichtig und nicht automatisch krankenversichert.

Möglicherweise hat die Arbeitsagentur weiterhin Beiträge aufgrund der vorherigen Arbeitslosigkeit entrichtet. Dafür könnte der Ich-AG-ler aber nicht haftbar gemacht werden.

Aber vielleicht muss man der Arbeitsagentur dafür dankbar sein, denn auch ein Ich-AG-ler ist seit 4/2007 krankenversicherungspflichtig und müsste andernfalls jetzt 4 Jahre nachzahlen.

Dringende Enpfehlung: schlau machen, wer warum wohin gezahlt hat.

Nun fragt sich Jemand, ob er für diese zuviel gezahlten
Beiträge haftbar gemacht werden kann.

In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Jemand hätte also seit 2007 Beiträge in eine Krankenversicherung zahlen müssen.

Diese Beiträge müssten ohnehin rückwirkend bezahlt werden.

Die Krankenkasse hat irgendwas bezahlt, was vermutlich nicht der korrekten Berechnungsgrundlage für die Beiträge entspricht. Die Beitragshöhe war also auch sehr wahrscheinlich falsch.

Insgesamt könnte es sich lohnen, bei Nachforderungen einen Fachmann (Anwalt, Versicherungsberater) anzusetzen.

Hallo,
das sehe ich genau so für Selbständige mit Gründungszuschuss hat das Arbeitsamt noch nie die Krankenkasse direkt an die Kasse gezahlt, insofern spielt der Wegall dieses Zuschusses hier keine Rolle.
Da sollte schleunigst ein Gespräch mit der Kasse erfolgen. So wie geschildert wird der Betreffende aber um die Nachzahlung der Beiträge nicht herum kommen.
Gruss
Czauderna