Folgender Theoretischer Fall:
Fahrer A (Halter des PKW) erhält einen Anhörungsbogen wegen Verkehrsverstoß (30 m/h zu schnell außerorts). Da er in der Gegend ofter fährt, schreibt er zurück, und gibt den Verstoß zu.
Nun kommt es zum Lichtbildvergleich, und die Polizei stellt fest, daß Fahrer A nicht der Fahrer gewesen sein kann. Fahrer A hatte vorher das Lichtbild nicht beachtet. Bei genauer Betrachtung sieht er, daß B der Fahrer gewesen sein muss. B ist jünger und noch in der Führerschein-Probezeit, so daß ihn nun eine Nachschulung droht.
Kann Fahrer A durch die Unachtsamkeit etwas angelastet werden? Welche Folgen hätte das Für A? Wie sollte sich A und auch B am besten verhalten? Die Polizei weiss bisher nichts von B.
Folgefrage:
A erkennt B auf dem Foto, und weiss wer es ist.
Muss A sagen wer der Fahrer war? Er kann zwar sagen, er weiss nicht wer das auf dem Bild ist, das führt aber oft zur einer Auflage wie Fartenbuch.
Kann A sagen: Er weiss wer das ist, aber er beschuldigt seine Freunde nicht. B ist nicht Verwandt mit A, nur befreundet? Hat A hier ein Zeugnisverweigerungsrecht? Oder muss er entweder die Identität von B preisgeben, oder sich auf Nichtwissen berufen?