Versehentlich zu günstiges Angebot in Forum

Hallo,

in einem Diskussionsforum macht ein Händler aufgrund einer Anfrage zwei Angebote. Die eine angebotene Ware ist naturgemöß deutlich (ca. Faktor 2) teurer. Aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers fehlt aber eine Stelle im Preis der teureren Ware, diese ist also versehentlich um den Faktor 5 billiger angeboten, also die naturgemäß teurere Ware aus demselben Angebot.

Handelt es sich überhaupt juristisch um ein Angebot?
Kann der deutlich zu niedrigere Preis eingeklagt werden?
Wenn ja, gilt das nur für diejenigen, die vor einem Korrekturposting des Händlers rechtsgültig bestellt haben, oder wie lange muss der Händer zum zu günstigen Preis verkaufen?

Danke
Michael

Hi!

Soweit ich weiß, ist ein Angebot nur verbindlich, wenn es direkt an dich gesendet wird. Alles andere ist Werbung und die ist unverbindlich.

Ein Angebot kann aber durch verschiedene Faktoren ungültig werden, z.B. Irrtum, der in dieser Sache hier wohl vorliegt. Wenn du z.B. aus 20 statt 2 l. Farbe bestellst, bist du auch nicht verpflichtet, die 20 l. abzunehmen und zu bezahlen.

Gruß

Marcus

Hallöchen

Soweit ich weiß, ist ein Angebot nur verbindlich, wenn es
direkt an dich gesendet wird. Alles andere ist Werbung und die
ist unverbindlich.

Soweit ich weiss ist ein Angebot von einem Händlern nur ein Angebot zur Abgabe eines Angebots (gibt nen schönes Wort für, was mir im Moment nicht einfällt). Der Preis steht erst, wenn der Händler dies in der Auftragsbestätigung akzeptiert. Dies ist IMHO selbst bei einem persönlich an dich gerichteten Angebot so.

Ein Angebot kann aber durch verschiedene Faktoren ungültig
werden, z.B. Irrtum, der in dieser Sache hier wohl vorliegt.
Wenn du z.B. aus 20 statt 2 l. Farbe bestellst, bist du auch
nicht verpflichtet, die 20 l. abzunehmen und zu bezahlen.

Wenn ich 20 l. bestelle und dem Händler danach sage, mist ich hab mich vertan, dass sollten nur 2 l. sein, dann haste Pech gehabt. Es sei denn der Händler kommt dir entgegen und nimmt die 18 l. wieder zurück.

Grüße
Martin

hi,

erst vor kurzem wurde doch eine Digicam (von welcher firma weiss ich nicht mehr) weit unter preis im netz angeboten, der hersteller mußte zum angegeben preis liefern. bis dahin hatten schon ca. 10.000 leute bestellt. schaden für die firma: ca. 1 mill. € verlust

Grüße,

chris

Hallo Chris,

erst vor kurzem wurde doch eine Digicam (von welcher firma
weiss ich nicht mehr) weit unter preis im netz angeboten, der
hersteller mußte zum angegeben preis liefern. bis dahin hatten
schon ca. 10.000 leute bestellt. schaden für die firma: ca. 1
mill. € verlust

Quelle? In meinem Beispiel gab es aber schon eine Korrektur und zwar vor der ersten Bestellung. Die Frage ist, ob dennoch zum einmal angebotenen Preis geliefert werden muss?

Danke
Michael

Hallo
Soviel ich weiss, ist das sog. Fernabsatzgesetz was hier gültigkeit haben müsste vor kurzem geändert worden. Es gibt eine Seite extra dazu

http://www.fernabsatzgesetz.de/

Schau da mal nach vielleicht findest du da etwas
Viel Glück

Chris