wenn man plötzlich ohne ersichtlichen Grund mehrere Tausend Euro von einer saatlichen Behörde ausgezahlt bekommt, wozu verpflichtet das einen? Muss man in einem Brief auf dieses Vershen hinweisen, oder gar aktiv das Geld zurücküberweisen? Oder darf man einfach garnichts fragen und warten, ob von denen etwas kommt?
aber man darf doch durchaus auch die Behörde anrufen und auf den Fehler hinweisen. Ich sehe diese Option sogar als moralisch weitaus besser an.
Ende November hat mir eine große Versicherung mit Sitz in München fast 2T Euronen zukommen lassen, die mir nicht zustanden. Hab ich mir da Gedanken gemacht, wie ich die behalten könnte? Nein… Ich hab meinen Vertreter angerufen, der genauso erstaunt war und nach ein paar Tagen war der Käs zurückgebucht (mit meiner expliziten Zustimmung natürlich, ohne die ging es natürlich nicht!).
Dein Verhalten ist doch völlig Ok und angemessen. Ich habe doch keineswegs gesagt, man soll es nicht so machen !
Die Frage zielte aber genau auf das Gegenteil ab. Ob man aus rechtlichen/ womöglich sogar strafrechtlichen Gründen von sich aus handeln muss wenn auf seinem Konto ein unerwarteter und offenbar unberechtigter Geldsegen eintraf.
Und da lautet die Antwort: nein, muss man nicht.
Der Gesetzgeber hat Finanzämtern, Sozialversicherungen und ähnlichen Institutionen je nach Sachverhalt andere (und zwar längere) Verjährungsfristen eingeräumt. Insofern sollte man sich nicht ganz so sicher sein, daß man die Kohle nach drei Jahren verprassen kann.
Abheben und auswandern.
Aber nur falls sichs lohnt - also mehr als ein Koffer voll.
Solltest Du den Segen melden wollen, kläre erst einmal, wie es mit dem Finderlohn aussieht.
Bei „kein Finderlohn“ doch Koffer packen.
Sch