Hallo,
unter welchen Vorraussetzungen kann beim versehentlichen Überfahren einer roten Ampel auf das Fahrverbot bzw. die Punkte verzichtet werden?
Hi,
Grundvoraussetzung auf jeden Fall eine punktfreie Weste in Flenburg.
Den Rest sollte ein Anwalt versuchen.
Die große Frage wird sein, wie man „versehentlich“ erklären kann.
Gruß
Rumburak
Nunja, ich kann da mal einen Fall von mir nennen :
Ich fahr mit nem Kumpel durch unser Kaff, erster Zebrastreifen:
Frau mit Kinderwagen, geht rüber, ich fahr weiter.
Zweiter Zebrastreifen: Zwei Jugendliche, gehen rüber, ich fahr drüber.
Dritter Zebrastreifen: Ein Opa mit Oma, gehen rüber, ich fahr drüber.
Ampel: Frau drückt, wird Rot, ich halt an, frau geht rüber, und
ich fahr natürlich in dem Moment als sie auf der anderen Seite ankommt
los …
Zum Glück weit und breit kein Blitzer und keine Polizei, war allerdings
vorm Polizeirevier.
Ich wollts eigentlich hier so stehen lassen, aber da es ja „nur“ eine
Owi ist und der Vorfall nun 5 Jahre her ist kann man ja vielleicht
auch drüber diskutieren.
Aber Hallo!
…
Zweiter Zebrastreifen: Zwei Jugendliche, gehen rüber, ich fahr
drüber.
2 Verletzte/Tote?
Dritter Zebrastreifen: Ein Opa mit Oma, gehen rüber, ich fahr
drüber.
Auch 2 Verletzte/Tote?
…da es ja „nur“ eine Owi ist und der Vorfall nun 5 Jahre her ist kann man ja
vielleicht auch drüber diskutieren.
Aha
Gehen rüber = gehen über den Zebrastreifen …
Dann fahre ich xD
ymmd
Hallo,
unter versehentlich verstehe ich zum Beispiel, dass da eine Stelle ist, die du seit Jahren kennst und blind befahren kannst.
Plötzlich „über Nacht“ steht da eine Ampel und du tastest dich, ohne diese zu bemerken, wie gewohnt, vorsichtig in die Kreuzung hinein.
Ist mir selbst schon passiert, als „über Nacht“ der grüne Abbiegerpfeil bei einer Kreuzung abmontiert war.
Ich bin wie gewohnt bei Rot vorsichtig in die Kreuzung eingefahren.
Erst auf dem Rückweg fiel mir auf, dass der Pfeil fehlte.
Vielleicht habe ich das Ganze auch mehrmals falsch gemacht, weil mir der fehlende grüne Pfeil vorher nicht auffiel.
Das dürfte mit so einem Art Gewohnheitsrecht begründbar sein.
Da ich damals aber nicht erwischt wurde, sind mir die genauen rechtlichen Konsequenzen aber unbekannt, hätte damals aber durchaus einen Rechtsstreit begonnen.
Gruß
Lawrence
Hi,
für „versehentlich“ gibt es im Verkehrsrecht keinen Spielraum.
Man kann fahrlässig, grob fahrlässig, bedingt vorsätzlich oder vorsätzlich gegen die Stvo verstoßen.
In allen Fällen hat man was falsch gemacht und wenns auch nur aus Unaufmerksamkeit war.
Man kann dann gerne die Ordnugsmacht bitten Nachsicht walten zu lassen,
einen Anspruch auf Befreiung von den Folgen hat man nicht.
Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Its a urban legend.
Selbst wenn ich 100 mal bei rot über eine Kreuzung fahre, habe ich ab dem 101 mal nicht das Recht dazu erworben.
Gruß Rumburak
Hallo Rumburak,
Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Its a urban legend.
Selbst wenn ich 100 mal bei rot über eine Kreuzung fahre, habe
ich ab dem 101 mal nicht das Recht dazu erworben.Gruß Rumburak
„Gewohnheitsrecht“ war vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.
Angenommen ich parke seit 10 Jahren täglich am selben Ort.
Es ist auch erlaubt.
„Über Nacht“ wird ein Parkverbot daraus.
Nachdem ich ja genau weiß, dass hier seit 10 Jahren das Parken uneingeschränkt erlaubt ist, stelle ich nun mein Auto, wie gewohnt, an dieser Stelle ab, ohne auf ein neu aufgestelltes Verkehrszeichen zu achten.
Muss der Autofahrer jedes neue aufgestellte Verkehrszeichen bemerken?
In irgendeiner Studie hieß es meines Wissens mal, der Autofahrer könne gar nicht alle Schilder bewußt wahrnehmen.
Warum sollte er also ein neues Schild, das an einer Stelle aufgestellt ist, wo man es gar nicht erwarten kann, bewußt wahrnehmen?
Ich habe auch mal von einem Fall gelesen, wo ein Anwohner im Parkverbot parkte, weil ein Parkverbotsschild zugeschneit war.
Die Richter meinten wohl, er kenne doch die Situation am Ort und könne sich deshalb nicht darauf berufen, das Schild sei nicht sichtbar gewesen.
Wenn es so rum geht, muss es auch andersrum möglich sein?!
Das Gleiche gilt doch auch für diesen nicht mehr vorhandenen grünen Abbiegepfeil an einer Ampel.
Ich meine, in solchen Fällen könnte es doch so was wie eine Eingewöhnungsphase für die Autofahrer geben.
Solche Verstöße sind meines Erachtens nicht mal fahrlässig, sondern beruhen auf einem Tatbestandsirrtum.
Gruß
Lawrence
Also mir ist mal sowas vor über 20 Jahren passiert.
Ich neu im Westen und fahre langsam an die Kreuzung und biege ab. War mann ja so gewohnt. Blitz.
Alle Erklärungen vergebens. Punkte usw. waren fällig.
Wird Dir wohl leider auch nicht erspart bleiben.
Hallo,
Du meintest wohl gewohnheitsmäßig, das ist allerdings was anderes.
Bleibt aber wenns unerlaubt ist unerlaubt.
Muss der Autofahrer jedes neue aufgestellte Verkehrszeichen
bemerken?
Ja, der Autofahrer hat seine volle Aufmerkasmkeit dem Straßenverkehr zu widmen.
Ich meine, in solchen Fällen könnte es doch so was wie eine
Eingewöhnungsphase für die Autofahrer geben.
Aha. und wie soll die aussehen? Hat man dann sowas wie eine Freigrenze was Geschwindikeitsüberschreitungen, Parkverbote oder
überfahren von Fussgängern betrifft, nur weil von jetzt auf gleich die Regeln geändert wurden?
Solche Verstöße sind meines Erachtens nicht mal fahrlässig,
sondern beruhen auf einem Tatbestandsirrtum.
Das mag alles sein, hier gehts ums Überfahren einer roten Ampel, das ist nicht erlaubt. Egal aus welchen Gründen
Gruß RUmburak
Rein menschlich kann ich das verstehen, rein rechtlich nicht.
noch ein beispiel
großes krankenhaus mit viel nichtortsansässigen autofahrern in der stark befahrenen strasse an der es liegt. kurz dahinter Kreuzung mit
2 linksabbiegern mit pfeilampel auf der fußgängerinsel, also links von der fahrbahn,
eine rechtsabbiege+geradeaus-spur mit einer normalen ampel auf der rechten seite der fahrbahn.
eine weitere linkerPfeilampel baumelt über den linken spuren als verlängerung der rechten normalampel, an so einem ausleger, oder wie man das nennen mag.
regelmässig schauen die leute auf der rechten linksabbiegespur auf die rechte ampel und fahren dann los, wenn die grün zeigt, aber der linksabbiegepfeil auf der linken ampel hat wegen des großen bedarf eine ganz eigene zeitspanne.
auf der linken spur sringt einem die Pfeilampel auf der verkehrsinsel fast ins Gesicht, auf der mittleren spur aber nicht.
kann das als versehentlich gelten?
ciao