Hallo,
ich habe eigentlich 2 Fragen:
Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit ca 30 Mitgliedern zum Akrobatikmachen. Wir richten einmal im Jahr ein INternationales Treffen aus, bei dem ca 8000 Euro umgesetzt werden. Ausser der Hallenmiete gibt es keine grossen Geldbewegungen. Brauchen wir 2 Kassenprüfer oder können wir in der Vereinssatzung auch festlegen, dass wir nur einen haben?
Seit jahren laden wir zur Vereinsversammlung nur noch per E-Mail ein. Bisher stand in der Satzung, dass Termine schriftlich bekannt gemacht werden. Können wir uns da auf schriftlich oder per E-Mail beschränken?
Vielen Dank an Euch schon mal im Voraus!
Viele Grüsse
Eugen Schelling