Versenden von Dokumenten - Vorab per Fax

Hallo Guten Tag:
Eine Frage mit der Bitte um Antworten:
Wenn ein Rechtsanwalt eine Strafanzeige mit der Schrift " Vorab per Fax - Faxnummer 000000 " an eine Staatsanwaltschaft faxt, wo bei 000000 die Faxnummer der Staatsanwaltschaft ist.
Gilt diese Strafanzeige dann als erstattet oder muss das Original dann per Post geschickt werden und erst dann gilt die Strafanzeige als erstattet?

Falls Fragen sind, bitte fragen.
Danke.
Michael

Das Fax reicht für die Schriftform und damit für die Fristwarung, denn da der Anwalt erst um 23:57 Uhr vor Deadline (nach bereits erteilter Frisverlängerung) das Fax losschickt, bleibt ihm der Postweg versperrt. Der Anwalt ist jedoch gehalten, Durchschrift einzureichen, darum schickt er es noch einmal in Papierform als Original und Durchschrift. Warum Anwälte darauf beharren, immer erst unmittelbar vor Fristablauf ihre Schriftsätze einzureichen, statt einmal vielleicht auch drei Tage vorher, ist ein wohlgehütetes Geheimnis dieses Berufsstandes.

Vielleicht ist der Beruf so deprimierend, dass sie zwangweise prokrastinieren und erst in der Lage sind sich zu bewegen, wenn es nicht mehr anders geht.
Oder sie sind alle perfektonistisch und arbeiten bis zur letzten Sekunde an Verbesserungen.
Oder sie erhalten auf diese Weise mehr Aufmerksamkeit, zum Beispiel von Justizangestellten, die sie regelmäßig darum bitten, ihre Schriftsätze früher einzureichen.
Oder sie genießen die Spannung, in letzter Sekunde noch eine Frist zu wahren (immerhin könnte ja der Strom ausfallen).

Mir würden noch mehr Gründe einfallen.