Hallo Guten Tag:
Eine Frage mit der Bitte um Antworten:
Wenn ein Rechtsanwalt eine Strafanzeige mit der Schrift " Vorab per Fax - Faxnummer 000000 " an eine Staatsanwaltschaft faxt, wo bei 000000 die Faxnummer der Staatsanwaltschaft ist.
Gilt diese Strafanzeige dann als erstattet oder muss das Original dann per Post geschickt werden und erst dann gilt die Strafanzeige als erstattet?
Falls Fragen sind, bitte fragen.
Danke.
Michael