Kann man einen Versand nachweisen, indem man parallel dazu eine E-Mail mit gleichem Inhalt schickt?
Bsp.: Versende eine Kündigung als normalen Postbrief (spare die Einschreiben-Kosten). Diesen Brief versende ich gleichzeitig als E-Mail an den Empfänger wo ich außerdem schreibe, dass die Kündigung noch einmal per Post kommt. Hintergrund: Ein normaler Brief hat keinen Empfangsnachweis, eine E-Mail reicht als Kündigung nicht. Aber beides zusammen sollte doch als Nachweis Stand halten??
Gruß,
Danny
Hallo,
du hast es richtig erkannt, aber bedauerlicherweise falsch interpretiert. Eine E-Mail reicht vielen Firmen nicht als Kündigung aus. Es bedarf hier der Schriftform in greifbarer Form als altmodischer Brief. Wenn du nun paralell beides versendest und der Brief nicht bei der Frima eintrifft, hast du trotzdem keinen Nachweis über den Erhalt einer akzeptablen Kündigung. Die E-Mail bzw. deren Lesebestätigung beweist ja nur, dass du eine E-Mail versendet hast, die die Firma ja nicht zu akzeptieren braucht. Ich empfehle daher schon die Zustellung als Einschreiben. Somit hast du auf jeden Fall einen entsprechenden Nachweis.