Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz

Ein fiktiver Fall !

Ein Arbeitnehmer (46) der seit 29 Jahren in einer Filiale arbeitet, bekommt vom Chef eine Versetzung in den Hauptbetrieb.
Die Arbeitslage ist relativ schlecht so das bereits jüngere Arbeitnehmer entlassen 
und sogar ganze Abteilungen aufgelöst werden.
Weitere „Alte“ Arbeitnehmer gehen voraussichtlich in Ruhestand und werden nicht mehr ersetzt, und neu ausgebildete Junggesellen bekommen keine Verträge mehr.
Die Vermutung liegt nahme das die Alten AN aus den Betrieben „rausgedrückt“ werden sollen. ( aus Kostengründen ? )

Besagter AN soll nun in den 30km entfernteren Hauptbetrieb versetzt werden und dort seine Tätigkeit aufnehmen und fortsetzen.
Mögliche Gründe: Personalmangel im Hauptbetrieb, Personalkostenverringerung in den Filialbetrieben, und Arbeitsqualität.

Dieser AN ist verheiratet, hat zwei Schulpflichtige Kinder, wovon eines zu 100% Schwerbehindert und Hilfsbedürftig ist. Dessen Ehefrau ist seit rund einem Jahr erkrankt und hat eine halbseitige Lähmung.
Beide Kinder werden ganztags betreut und werden von der Mutter ab dem Nachmittag wieder behütet, so gut es der Mutter möglich ist, wovon die meiste Zeit für das behinderte Kind drauf geht.

Die Tätigkeit im Hauptbetrieb wäre vermutlich die Gleiche wie sie bis jetzt in der Filiale verrichtet wurde. Lohntechnisch würde sich da kaum was ändern, nur das statt 280km Arbeitsweg nun gut 1000km Arbeitsweg im Monat anstünden, und die Spritkosten aus dem Ruder laufen könnten.

Der AN hat außer seinem Lehrvertrag keine weiteren Unterlagen zu seinem Arbeitsverhältniss, da er nach der Lehre fest übernommen wurde.
( Lehrvertrag automatisch umgewandelt in einen festen Arbeitsvertrag ? )

Wie steht es da Arbeitsrechtlich ?

Kann der AG den AN aus verschiedenen Gründen einfach so versetzen ?
Darf der AN der Versetzung wiedersprechen ?
Wird das als Arbeitsverweigerung dargestellt, und droht sogar die Fristlose Kündigung ?
Was sind weitere Konsequenzen die der AN trägt bei der Verweigerung der Versetzung ?
Droht hier auch eine Sperre durch das Arbeitsamt bei einer Kündigung ?
Hat der AN Abfindungsansprüche bei einer Kündigung wen er die Versetzung ablehnt ?

Einen Betriebsrat gibt es nicht, obwohl die Firma über 300 MA hat.
Tarifverträge ( IG-Metall ) gibt es für diese Branche.
Was für Vor- und Nachteile hat der AN wenn er sich Gewerkschaftlich organisiert ?

Ein neues Auto ( z.B. Dieselfahrzeug ) kann sich der AN nicht leisten und wäre fortan auf Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, da seine finanzielle Sitiation sehr prekär ist.
( Gibt es da auch so etwas wie "Soziale Härtefälle ? )

Gruß

Hallo,

Ein Arbeitnehmer (46) der seit 29 Jahren in einer Filiale arbeitet, bekommt vom Chef eine Versetzung in den Hauptbetrieb.
Die Arbeitslage ist relativ schlecht so das bereits jüngere Arbeitnehmer entlassen  und sogar ganze Abteilungen aufgelöst werden.
Weitere „Alte“ Arbeitnehmer gehen voraussichtlich in Ruhestand und werden nicht mehr ersetzt, und neu ausgebildete Junggesellen bekommen keine Verträge mehr.
Die Vermutung liegt nahe das die Alten AN aus den Betrieben „rausgedrückt“ werden sollen. ( aus Kostengründen ? )

Da jedes Unternehmen letztlich Gewinn machen muss, liegt das sehr nahe. Wenn an den Einnahmen nichts mehr gedreht werden kann, dann wird bei den Kosten angesetzt. Da können ältere AN teurer als jüngere sein.

Besagter AN soll nun in den 30km entfernteren Hauptbetrieb versetzt werden und dort seine Tätigkeit aufnehmen und fortsetzen.
Mögliche Gründe: Personalmangel im Hauptbetrieb, Personalkostenverringerung in den Filialbetrieben, und Arbeitsqualität.
Dieser AN ist verheiratet, hat zwei Schulpflichtige Kinder, wovon eines zu 100% Schwerbehindert und Hilfsbedürftig ist.
Dessen Ehefrau ist seit rund einem Jahr erkrankt und hat eine halbseitige Lähmung. Beide Kinder werden ganztags betreut und werden von der Mutter ab dem Nachmittag wieder behütet, so gut es der Mutter möglich ist, wovon die meiste Zeit für das behinderte Kind drauf geht.

Die Tätigkeit im Hauptbetrieb wäre vermutlich die Gleiche wie sie bis jetzt in der Filiale verrichtet wurde.
Lohntechnisch würde sich da kaum was ändern, nur das statt 280km Arbeitsweg nun gut 1000km Arbeitsweg im Monat anstünden, und die Spritkosten aus dem Ruder laufen könnten.

Oje, 30 km zur Arbeit. Da kommen sicher Hunderttausenden Beschäftigten gleich die Tränen.

Der AN hat außer seinem Lehrvertrag keine weiteren Unterlagen zu seinem Arbeitsverhältniss, da er nach der Lehre fest übernommen wurde. ( Lehrvertrag automatisch umgewandelt in einen festen Arbeitsvertrag ? )

Praktisch läuft es darauf hinaus. Vielleicht ist es dem AN auch nur nicht mehr bewusst, wie das damals genau ablief.

Wie steht es da Arbeitsrechtlich ?

Kann der AG den AN aus verschiedenen Gründen einfach so versetzen ?

Käme nun eventuell auf den Inhalt des AV´s, TV´s an. Spekulatius: In Unternehmen mit mehreren Filialen und einem Hauptbetrieb ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass da sowas steht. Ansonsten hat der AG noch die Möglichkeit einer Änderungskündigung.

Darf der AN der Versetzung wiedersprechen ?

Ja.

Wird das als Arbeitsverweigerung dargestellt, und droht sogar die Fristlose Kündigung ?
Droht hier auch eine Sperre durch das Arbeitsamt bei einer Kündigung ?

In beiden Fällen Ja, wobei ich hier für kritische Mitleser gleich drauf aufmerksam machen will, dass drohen keine absolute Aussage ist und es letztlich auf den konkreten Einzelfall ankommt.

Hat der AN Abfindungsansprüche bei einer Kündigung wen er die Versetzung ablehnt ?

Bei einer fristlosen bzw. außerordentlichen eher nicht.

Einen Betriebsrat gibt es nicht, obwohl die Firma über 300 MA hat.

Ist ja auch keine Pflicht und man kann schnell einen gründen.

Tarifverträge ( IG-Metall ) gibt es für diese Branche.
Was für Vor- und Nachteile hat der AN wenn er sich Gewerkschaftlich organisiert ?

Er kann sich dort in arbeitsrechtlichen Fragen beraten/unterstützen lassen, er muss einen Beitrag bezahlen (keine abschließende Aufzählung).

Ein neues Auto ( z.B. Dieselfahrzeug ) kann sich der AN nicht leisten und wäre fortan auf Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, da seine finanzielle Situation sehr prekär ist. ( Gibt es da auch so etwas wie "Soziale Härtefälle ? )

Soziale Härtefälle gibt es Unmengen. Das kann sich dann schon in der Art auswirken, dass jüngere, leistungsfähigere, ledige, kinderlose AN gekündigt werden, während ältere AN mit Kindern etc. bleiben dürfen.
Wie prekär würde die Situation im Falle einer Arbeitslosigkeit? Angesichts der eingangs geschiderten Gesamtumstände ist doch die Versetzung eher noch die bessere Alternative?
Da man offenkundig bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, der sich nicht über Zwangsbeiträge und/oder Steuern finanziert und dem dadurch die Kosten egal sein könnten, sollte man auch bedenken, dass solche Maßnahmen letztlich auch dazu beitragen können, den eigenen Arbeitsplatz zu erhalten, bevor man da viel Zeit und Nerven investiert.

Grüße

Hallo,

in diesem Fall kommt es auf so viele Einzelfallumstände an, daß eine seriöse Beantwortung ohne Kenntnis der gesamten Fakten kaum möglich ist. Eine Rechtsberatung durch Fachleute (RAe für Arbeitsrecht) vor Ort ist unumgänglich. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, daß laut UP die Versetzung bereits ausgesprochen wurde und somit für den AN Äußerungsfristen begonnen haben zu laufen, die u. U. nur 3 Wochen betragen.

Schwierig ist bereits die Einschätzung der Zulässigkeit einer Versetzung, da es keinen Arbeitsvertrag gibt, der den Leistungsort beschreibt.
Es könnte sich sowohl um eine Versetzung im Rahmen des Direktionsrechtes des AG handeln.
Es könnte aber auch sein, daß durch die lange Dauer des bisherigen Arbeitsortes und/oder frühere Aussagen des AG der AN auf den Bestand derart vertrauen durfte, daß eine Änderung des Arbeitsortes nur noch im Rahmen einer Änderungskündigung erfolgen könnte.

Von der Klärung der Voraussetzung hängen u.a. Einspruchsfristen und Pflichten des AG ab.
Zwar hat der AG in beiden Fällen auch eine „Sozialauswahl“ zu treffen, die u.a. auch familiäre Pflichten des AN berücksichtigen muß, Art und Umfang dieser Sozialauswahl sind aber je nach Rechtsgrundlage unterschiedlich.

Als Gewerkschaftsmitglied hätte der AN bereits ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft Anspruch auf Rechtsberatung (falls er keine private RSV hat).

&Tschüß
Wolfgang

Habe diese Anfrage im Originaltext schon beantwortet.Auch zu sozialer Härte habe ich mich geäußert.