Hallo!!
Angenommen, Beamter A befindet sich derzeit in einem Beamtenverhältnis. Beamter A bewirbt sich nun auf eine Stellenausschreibung hin bei einem anderen Dienstherrn (-> andere Behörde).
Beamter A bekommt von dem Dienstherrn, bei dem er sich beworben hat, nach dem Vorstellungsgespräch die schriftliche Mitteilung, dass er - (natürlich) vorbehaltlich der Einstellungsvoraussetzungen- nun eingestellt werden soll.
Nun folgt die übliche Prozedur mit Amtsarzt und Führungszeugnis. Hierbei erfüllt Beamter A alle Voraussetzungen.
Daraufhin bittet der neue Dienstherr den bisherigen Dienstherrn um Überlassung (also Versetzung) des Beamten zum (fiktiven) Datum 01.05.
Beamter A beantragt bei seinem bisherigen Dienstherrn die Versetzung zum selbigen Datum.
Der Antrag geht beim bisherigen Dienstherrn am 31.3. ein.
Der unmittelbare Dienstvorgesetzte (Amtsleiter) vom Beamten A möchte diesen nun bis zum 01.08. behalten.
Die Personalabteilung vom bisherigen Dienstherrn teilt dies dem neuen Dienstherrn mit.
Abgesehen davon, dass eine Versetzung oder Entlassung durch den bisherigen Dienstherrn längstens um 3 Monate (ab Antragsdatum) hinausgezögert werden kann, stellen sich mir folgende Fragen:
1.) Kann der neue Dienstherr nun von der geplanten Einstellung theoretisch wieder abspringen, nur weil der mögliche Dienstbeginn nicht wie gewünscht stattfindet? (Ist die schriftliche Einstellungszusage verbindlich?, diese müsste ja einen (verbindlichen) Verwaltungsakt darstellen).
2.) Weiß jemand, ob die 3-Monatsfrist wirklich ab Antragstellung zu laufen beginnt oder erst ab dem beantragten Zeitraum?
Danke schon jetzt für jeden Tipp!!!
Max