Versetzung Beamter

Hallo!!

Angenommen, Beamter A befindet sich derzeit in einem Beamtenverhältnis. Beamter A bewirbt sich nun auf eine Stellenausschreibung hin bei einem anderen Dienstherrn (-> andere Behörde).
Beamter A bekommt von dem Dienstherrn, bei dem er sich beworben hat, nach dem Vorstellungsgespräch die schriftliche Mitteilung, dass er - (natürlich) vorbehaltlich der Einstellungsvoraussetzungen- nun eingestellt werden soll.

Nun folgt die übliche Prozedur mit Amtsarzt und Führungszeugnis. Hierbei erfüllt Beamter A alle Voraussetzungen.

Daraufhin bittet der neue Dienstherr den bisherigen Dienstherrn um Überlassung (also Versetzung) des Beamten zum (fiktiven) Datum 01.05.
Beamter A beantragt bei seinem bisherigen Dienstherrn die Versetzung zum selbigen Datum.
Der Antrag geht beim bisherigen Dienstherrn am 31.3. ein.

Der unmittelbare Dienstvorgesetzte (Amtsleiter) vom Beamten A möchte diesen nun bis zum 01.08. behalten.
Die Personalabteilung vom bisherigen Dienstherrn teilt dies dem neuen Dienstherrn mit.

Abgesehen davon, dass eine Versetzung oder Entlassung durch den bisherigen Dienstherrn längstens um 3 Monate (ab Antragsdatum) hinausgezögert werden kann, stellen sich mir folgende Fragen:

1.) Kann der neue Dienstherr nun von der geplanten Einstellung theoretisch wieder abspringen, nur weil der mögliche Dienstbeginn nicht wie gewünscht stattfindet? (Ist die schriftliche Einstellungszusage verbindlich?, diese müsste ja einen (verbindlichen) Verwaltungsakt darstellen).

2.) Weiß jemand, ob die 3-Monatsfrist wirklich ab Antragstellung zu laufen beginnt oder erst ab dem beantragten Zeitraum?

Danke schon jetzt für jeden Tipp!!!

Max

Hallo,

wenn es ein anderer Dienstherr (!) ist, ist eine Neuernennung nötig, d. h. wenn der neue Dienstherr den Beamten unbedingt zum 01.05. braucht, händigt der neue Dienstherr dem Beamten einfach eine Ernennungsurkunde zum 01.05. aus.

Damit erlischt das alte Dienstverhältnis automatisch.

Nennt man auch eine „'Raub-Ernennung“…

grüße
miamei

Hallo, sicherlich möchte der Beamte von seinem alten Dienstherrn
noch ein Zeugnis. Wie das wohl ausfallen wird, wenn der Beamte
einfach vom 1.5. - 31.7. dem Dienst fernbleibt. Gruß

Hallo,

da der Beamte bei einer Raubernennung bereits wieder einen festen, lebenslangen Job hat und ausserdem regelmäßig während seiner Laufbahn eine Beurteilung erhalten hat, die er sicherlich bei der Bewerbung mitgeschickt hat, was sollte er mit einem Zeugnis???

Außerdem fernbleiben vom Dienst? Wie soll das bei einer Raubernennung gehen? Der Beamte ist zu dem in der neuen Ernennungsurkunde genannten Datum per Gesetz aus seinem alten Diensverhältnis entlassen.

Grüße
miamei

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Hallo!
Danke schon mal für die Antwort!

Der neue Dienstherr ist einer Raub-Ernennung nicht so sehr aufgeschlossen, da er ja dadurch auf den kompletten Versorgungslasten (die sich summieren) sitzen bleiben würde.
Dem neuen Dienstherrn (anderer Dienstherr!) möchte eine Versetzung, welcher Beamter A auch bei seinem bisherigen Dienstherrn beantragt hat.

Sollte sich durch den bisherigen Dienstherrn die Versetzung hinauszögern, dürften dem Beamten A seitens des neuen Dienstherrn normalerweise keine Probleme (bezüglich der Einstellung) entstehen, da er ja schon eine Einstellungszusage hat?? Diese müsste eigentlich verbindlich sein??

Max

Hallo, den Begriff „Raubernennung“ höre ich das erste Mal.
Allerdings war ich auch nur 42 1/2 im öffentl. Dienst, davon
30 Jahre als Beamter. Trotzdem die Frage: Kann der neue Dienstherr
eine Person aus dem alten Dienstverhältnis entlassen? Gruß

Hallo,

man ist kraft Gesetzes beim alten Dienstherrn entlassen:

§ 22 BeamtStG:
(2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird. Dies gilt nicht für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter.

Grüße
miamei

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