Muss ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einen schwerbehinderten Arbeitnehmer auf Wunsch versetzen?
Hallo,
Muss ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einen
schwerbehinderten Arbeitnehmer auf Wunsch versetzen?
Welchen Grund sollte es dafür geben?
Diese Person wünscht sich etwas und der Arbeitgeber muss springen?
Ich denke, es gibt zu dieser Frage noch eine längere Geschichte (möglicherweise nicht zu Gunsten der Person) gibt. Diese sollten wir erstmal kennen.
Gruß
Jörg Zabel
Nein.
So pauschal wie die Frage ist, ist auch die Antwort
Grüße
miamei
Muss ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einen
schwerbehinderten Arbeitnehmer auf Wunsch versetzen?
Nein - aber wenn Du uns die ganze Geschichte schreiben würdest,
könnten wir vielleicht weiterhelfen.
Gruß Merger
ja.
Kann sein, kann nicht sein.
Kommt u.a. darauf an, ob im vorliegenden (unbekannten) Fall § 81 Abs. 4 SGB IX greifen könnte:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html