Versetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im öffebtlichen Dienst?!

Muss ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einen schwerbehinderten Arbeitnehmer auf Wunsch versetzen?

Hallo,

Muss ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einen
schwerbehinderten Arbeitnehmer auf Wunsch versetzen?

Welchen Grund sollte es dafür geben?
Diese Person wünscht sich etwas und der Arbeitgeber muss springen?

Ich denke, es gibt zu dieser Frage noch eine längere Geschichte (möglicherweise nicht zu Gunsten der Person) gibt. Diese sollten wir erstmal kennen.

Gruß
Jörg Zabel

Nein.

So pauschal wie die Frage ist, ist auch die Antwort

Grüße
miamei

Muss ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einen
schwerbehinderten Arbeitnehmer auf Wunsch versetzen?

Nein - aber wenn Du uns die ganze Geschichte schreiben würdest,
könnten wir vielleicht weiterhelfen.

Gruß Merger

ja.

Kann sein, kann nicht sein.
Kommt u.a. darauf an, ob im vorliegenden (unbekannten) Fall § 81 Abs. 4 SGB IX greifen könnte:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html