Versetzung in die Paralelklasse

Guten Tag,
ich bin 23 Jahre alt und mache eine schulische AUsbildung zum Staatlich Geprüften Asistenten für Freizeitwirtschaft und haben im Lehrplan DOnnerstags immer einen Aktionstag an dem wir irgendwelche Rundgänge oder Stadtführungen machen.

An einem Tag waren wir Schlitschuhlaufen und die hälfte der Klasse ist schon gegangen, weil es uneinigkeiten gab. Nach kurzer Zeit bin ich, dann auch gegangen, weil ich zur Arbeit musste.

An dem anderen Donnerstag habe ich meiner Lehrerrin vorher bvescheid gesagt, dass ich ein Vorstellungs Gespräch habe und somit früher den Unterricht verlassen müsste. Das hat sie mir verboten. ICh bin aber trotzdem gegangen.
Das war vor den Ferien.
Während den Ferien habe ich dann einen Brief mit einer Einladung zur Klassenkonferenz bekommen.
Auf dieser Klassenkonferenz habe ich meinen Sachverhalt geschildert.

Das es mir leid täte, dass ich nicht bescheid gesagt habe und einfach gegangen bin. ABer dass ich auch ohne ARbeit hier nicht am Unterricht Teilnehmen kann, weil ich eine Wohnung zu finanzieren habe. Außerdem war das Vorstellungsgepräch Positiv, dass bedeutet das ich nicht mehr bei McDonalds (stressig und anstrengend) sondern als Promoter arbeite.

Eine Woche später habe ich dann von meiner Lehrerin gesagt bekommen das ich die Klassewechseln muss , weil ich den Eindruck erwecke das ich mache ws ich will und das auf die anderen Schüler abfärben könnte. Das soll eine Disziplinarische Strafe sein.

Dann ein paar Tage später habe ich den Bescheid erhalten. In dem steht, dass ich die Klasse wechseln muss, weil das Vertrauensverhältnis zum Lehrer gestört ist.

Mein Problem ist jetzt das ich in die Parralel Klasse soll, weil die dort erstens andere Lehrer haben und Zweitens weil die mit dem Stoff ganz woanders sind bzw. weil die ganz anders unterrichten und wir in ca. 4 -5 Monaten unserere Prüfungen schreiben.
Ich sehe da mein Abschluß gefärdet.

(Ich bitte um Verständnis für Rechtschreibfehler)

Hallo Ruben2008,

grundsätzlich sind Versetzungen in Parallelklassen als Disziplinarmaßnen laut Schulgesetzen aller Länder möglich.

Jedoch sind Schulen angewiesen, die ihnen möglichen Disziplinarmaßnamen angemessen zu verhängen.

Die Klassenversetzung ist vorgesehen für mittelschwere Verstöße gegen die Schulordnung. Ein unangemeldetes, vorsätzliches Verlassen der Schule und Fehlen im Unterricht wird normalerweise als ein solcher Verstoß angesehen.
Jedoch wird dies gerade an berufsbildenden Schulen mit volljährigen Schülern meist liberaler gehandhabt. Ähnlich der Oberstufe an Gymnasien.

Da du nicht mehr schulpflichtig bist, kannst du nicht dafür diszipliniert werden, dass du den Unterricht nicht besucht hast. Hier werden meist Verwarnungen und in schweren Fällen Ausschulungen vorgenommen.

In deinem Fall ist diese Disziplinarmaßnahme definitiv unangemessen, wenn

  1. es keine Wiederholung war
  2. du dich ordnugnsgemäß schriftlich entschuldigt hast
  3. du deinen Lehrern keine grobe Respektlosigkeit entgegen gebracht hast

Überlege dir dies noch einmal genau.

Solltest du dich dann immer noch unangemessen diszipliniert fühlen, versuche noch einmal den Dialog mit der Schulleitung.
Ist auch dies erfolglos rate ich dir, dich mit der neuen Situation zu arrangieren. Allerdings hast du auch die Möglichkeit, dich juristisch zur Wehr zu setzen. Jedoch zerstört dies oft jegliches Vertrauen zwischen Lehrerschaft und Schüler.

Ich hoffe, du kommst wie auch immer zurecht!

Grüße,

Chromanin