Hallo zusammen,
vielleicht gibt es hier ja jemanden, der sich mit der Situation von verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern auskennt.
Drei Fragen zu folgendem Fall würden mich interessieren.
!!Vielen Dank!!
Annika PS: Die Bezirksregierung gibt hierzu Auskunft, das weiß ich. Ich möchte aber erst einmal hier hören, ob vielleicht jemand einen ähnlichen Fall kennt oder sich einfach auskennt.
Eine Lehrerin in Elternzeit möchte sich versetzen lassen, da ihr Lebensgefährte (nicht verheiratet, gemeinsames Kind), der beruflich selbstständig ist, in eine andere Stadt, 110 km entfernt, im gleichen Bundesland, geht.
Sie ist seit über drei Jahren verbeamtet. Sie ist zum Zeitpunkt des Wiedereintritts in die Schule 12,5 Monate in Elternzeit gewesen (Mutterschutz mitgerechnet)
Sie hat zwei Fächer, die an ihrer Schule als Mangelfächer gelten; einem Versetzungsantrag wird also von Seiten der Schulleitung voraussichtlich nicht zugestimmt.
1)Gilt der Wohnort der Familie oder die Mangelsituation der Schule als schwerwiegender? Man liest „Grundvoraussetzung für eine Versetzung ist immer die Freigabe der abgebenden oberen Schulaufsichtsbehörde zur Versetzung“ aber auch „Sie können davon ausgehen, dass Ihre persönlichen Belange dabei im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers entsprechend gewürdigt werden“ und man liest immer wieder, dass man wohnortnah eingesetzt wird.
2)Ist die Elternzeit eine Sondersituation, nach der man leichter versetzt werden kann?
3)Muss die berufliche Situation des Lebensgefährten nachgewiesen werden? Wie kann die nachgewiesen werden, wenn er selbstständig ist und sich dort erst neu einen Kundenstamm aufbauen muss?