Angestellter bei der Stadtverwaltung seit 14 Jahren als Schlosser in Lohngruppe E6 mit einem unbefrisstetem Arbeitsvertrag im Dienst musste seinen Führerschein vor ein paar Tagen abgeben für mindestens 12 Monate, jetzt hat der AG eine Interne Versetzung angekündigt auf eine Hausmeisterstelle in Lohngruppe E3 biss der Führerschein wieder in besitz des AN ist. Kennt sich da irgend jemand aus ob das so Rechtens ist alles? Der krasse Lohnverlust macht Ihm am meisten zu schaffen da er auch eine Familie mit zwei Kindern zu ernähren hat.
Schlosser
Führerschein vor ein
paar Tagen abgeben für mindestens 12 Monate,
wozu braucht ein Schlosser im Dienst einen Führerschein?
Um im Außendienst alle Arbeiten die so anfallen in den Städtischen Gebäuden (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden, usw…) zu erledigen.
Um im Außendienst alle Arbeiten die so anfallen in den
Städtischen Gebäuden (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden,
usw…) zu erledigen.
Diese Arbeiten kann er also jetzt nicht mehr erledigen, weil er - aus eigener Schuld? - den Führerschein abgeben mußte?
Nach den 12 Monaten würde der Schlosser wieder seinen alten Job machen und damit seine alte Einstufung zurückerhalten?
Gruß
Edith
Grüß Gott,
bei einer Stadtverwaltung gibt es doch mit Sicherheit einen Personalrat.
Was meint denn dieser zu dieser Entscheidung der Behörde ?
Ergänzende Frage: Steht in dem Arbeitsvertrag des Schlossers, dass er einen Führerschein haben muss ? Wenn nein - ist meiner Meinung nach - eine Herabgruppierung nicht möglich.
Gruß aus dem Süden
Hallo,
ich vermute hier steht ine Änderungskündigung im Raume. Die Ferndiagnose ist wie immer in rechtlichen Fragestellungen schwierig, daher auch von mir der Tipp sich an den Personalrat zu wenden, alternativ gleich an einen Anwalt oder die Gewerkschaft.
Es erscheint wesentlich, ob man für die bisherige EG 6 Tätigkeit einen Führerschein braucht und ob der Arbeitsvertrag dazu Regelungen enthält.
Viel Glück!
JNE
Hallo zusammen,
wenn zu den arbeitsvertraglich geschuldeten Aufgaben des Schlossers auch eine Fahrtätigkeit gehört - was hier der Fall zu sein scheint - bedeutet der Verlust der Fahrerlaubnis, dass die geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr in vollem Umfang erbracht werden kann. Dies stellt klar einen Kündigungsgrund dar; wenn der Entzug der Fahrerlaubnis befristet ist („nur“ ein Jahr) und ein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, kommt es zur Änderungskündigung. Die Vorgehensweise „Umsetzung“ mit Änderung der Vergütung ist daher formal nicht korrekt, inhaltlich aber nicht zu beanstaden.
Noch eine wertende Anmerkung: Wenn der Schlosser unterhaltspflichtige Personen zu versorgen hat, hätte er sich bei seinem Verkehrsverhalten daran orientieren sollen und den Entzug der Fahrerlaubnis verhinden können. Das ist wohl kein Problem, dass der Arbeitgeber auch noch finanziell unterstützen muss.
Gruß
Michael
Angestellter bei der Stadtverwaltung seit 14 Jahren
… somit noch ohne besonderen Kündigungsschutz, falls TVöD gilt.
als
Schlosser in Lohngruppe E6 mit einem unbefrisstetem
Arbeitsvertrag im Dienst musste seinen Führerschein vor ein
paar Tagen abgeben für mindestens 12 Monate,
Wenn ein AN bei seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit zwingend auf eine Fahrerlaubnis angewiesen ist, ist der vom AN zu verantwortende Verlust der Fahrerlaubnis grundsätzlich ein Grund zur fristlosen Kündigung - auch bei langjährigen Arbeitsverhältnissen.
jetzt hat der AG
eine Interne Versetzung angekündigt auf eine Hausmeisterstelle
in Lohngruppe E3
Das ist schon großzügig vom AG. Da eine derartige „Versetzung“ ohne Zustimmung des AN nur im Rahmen einer Änderungskündigung möglich wäre, hätte der AN auch die Möglichkeit, dies gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne das beschaäftigungsverhältnis zu gefährden.
biss der Führerschein wieder in besitz des AN
ist.
Das ist noch großzügiger vom AG, da er zu dieser Rückkehrgewährung in die alten Bedingungen nämlich überhaupt nicht verpflichtet wäre
Kennt sich da irgend jemand aus ob das so Rechtens ist
alles?
Ja. das dürfte rechtmäßig sein und der AN ist noch ziemlich glimpflich davon gekommen.
Der krasse Lohnverlust macht Ihm am meisten zu schaffen
da er auch eine Familie mit zwei Kindern zu ernähren hat.
Da hätte der AN mal vor seinem Verkehrsverstoss daran denken sollen, denn mindestens 12 Monate Führerscheinentzug bekommt man nicht wegen einer einzigen roten Ampel (was u. U. auch schon schlimme Folgen haben kann). Da sind wir schon im Straftatbestand