Versetzung und Mehraufwand

Hallo zusammen,

demnächst wird meine Abteilung von Dortmund nach Ratingen versetzt. In meinem jetzigen Arbeitsvertrag ist Dienstsitz Dortmund. Mein Arbeitgeber möchte jetzt den Vertrag so modifizieren, daß Ratingen Dienstsitz wird. Das würde gleichermaßen bedeuten, daß ich auf dem erheblichen! Mehraufwand sitzen bleiben würde.

Muß ich das unterschreiben?

Meines Erachtens würde mir doch eine Kilometerpauschale von 0,30 € zustehen nebst Spesen, da ich ja mehr als 10 Stunden unterwegs bin?

Bin ich da schiefgewickelt?

Gruß Mucke

Hi!

demnächst wird meine Abteilung von Dortmund nach Ratingen
versetzt. In meinem jetzigen Arbeitsvertrag ist Dienstsitz
Dortmund. Mein Arbeitgeber möchte jetzt den Vertrag so
modifizieren, daß Ratingen Dienstsitz wird. Das würde
gleichermaßen bedeuten, daß ich auf dem erheblichen!
Mehraufwand sitzen bleiben würde.

Was steht in Deinem Vertrag bezüglich Versetzungen? Gibt es einen Tarifvertrag (auch da könnte etwas drinstehen)?

Muß ich das unterschreiben?

Grundsätzlich muss man niemals etwas unterschreiben…

Meines Erachtens würde mir doch eine Kilometerpauschale von
0,30 € zustehen nebst Spesen, da ich ja mehr als 10
Stunden unterwegs bin?

Du verwechselst da wohl etwas! Klar kannst Du bei Deiner Steuererklärung Entfernungspauschale etc. wirksam machen - Deinen Arbeitgeber kann das allerdings kalt lassen (soweit nichts anderes vereinbart ist!).

Kurz: Es sind zu wenig Infos um eine korrekte Stellungnahme zu tätigen! Es kann sich um eine Änderungskündigung handeln - muss aber nicht!
Es kann sein, dass in Deinem Vertrag (oder Tarif, oder Betriebsvereinbarung) solche Sachen geregelt sind - muss aber nicht…

Grüße
Guido

Hallo.

demnächst wird meine Abteilung von Dortmund nach Ratingen
versetzt. In meinem jetzigen Arbeitsvertrag ist Dienstsitz
Dortmund. Mein Arbeitgeber möchte jetzt den Vertrag so
modifizieren, daß Ratingen Dienstsitz wird. Das würde
gleichermaßen bedeuten, daß ich auf dem erheblichen!
Mehraufwand sitzen bleiben würde.

Muß ich das unterschreiben?

– Nein, das mußt Du nicht unterschreiben. Der AG wird, wenn er korrekt vorgeht, Dir eine Änderungskündigung zukommen lassen, welche Du natürlich, wenn Dir die Entfernung zu weit ist, ablehnen kannst. Dann bist Du nach Fristablauf, wenn Du vorher keinen neuen Job findest, arbeitslos. Das AA wird dann eventuell überprüfen, ob die Annahme der Änderungskündigung als zumutbar i.S.d.SGB erachtet werden kann und Dir eventuell das ALG sperren. Bei Betriebszugehörigkeit > 6 Monate und Betriebsgröße > 5 AN i.S.d.KSchG empfiehlt sich evtl die Annahme unter Vorbehalt.

Meines Erachtens würde mir doch eine Kilometerpauschale von
0,30 € zustehen nebst Spesen, da ich ja mehr als 10
Stunden unterwegs bin?

– Prinzipiell steht Dir erst einmal nichts zu. Wie gesagt, Du mußt ja nicht mitgehen. Wird denn der gesamte Betrieb in Dortmund geschlossen oder nur eine Abteilung? Wenn an Deinem Arbeitsort eine Abrißbirne steht, wo sonst Dein Büro war, dürfte klar sein, daß der AG Dir an dem Ort keine Arbeit mehr anbieten kann und eine Küschutzklage aussichtslos sein wird.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

vielen Dank schon einmal für Deine Antwort.

Es ist so, daß nur meine Abteilung versetzt wird. Der Rest des Unternehmens bleibt in Dortmund bestehen. Es wäre so, daß ich pro Tag 220 km pendeln müßte.

Zur Zeit pendel ich ja eh schon 80 km pro Tag. Es muß doch eine Aufwandsentschädigung dafür geben, daß ich das jeden Tag weitere 140 km auf mich nehme. Mehr Gehalt gibt es ja nicht.

Gruß Mucke

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Meines Erachtens würde mir doch eine Kilometerpauschale von
0,30 € zustehen nebst Spesen, da ich ja mehr als 10
Stunden unterwegs bin?

Du verwechselst da wohl etwas! Klar kannst Du bei Deiner
Steuererklärung Entfernungspauschale etc. wirksam machen -
Deinen Arbeitgeber kann das allerdings kalt lassen (soweit
nichts anderes vereinbart ist!).

Es geht ja nicht um den Weg nach Dortmund, sondern um den zusätzlichen Weg nach Ratingen, wenn schon Dienstsitz Dortmund ist.

Damals habe ich ja einen Vertrag unterschrieben, der auf diesen Kostenfaktor ausgelegt war. Hier handelt es sich dann aber um Mehrkosten von 300€. Das ist ja Erpressung.

Gruß Mucke

Es geht ja nicht um den Weg nach Dortmund, sondern um den
zusätzlichen Weg nach Ratingen, wenn schon Dienstsitz Dortmund
ist.

Hallo, Mucke.
Ich sehe wenig Möglichkeiten, um die Umsetzung herum zu kommen. Vielleicht ist es einen Versuch wert, einen Fahrtkostenzuschuß herauszuhandeln.
Eine andere Möglichkeit wäre, den Umzug nach Ratingen ins Auge zu fassen, zumindest als „Wochenpendler“ mit doppelter Haushaltsführung. Auch dabei (bei der Zimmer-/Wohnungssuche/-miete) kann Dich der AG unterstützen.
Es kommt halt darauf an, wie wertvoll Deine Arbeitskraft dem AG ist. Das hört sich zwar brutal an, ist aber nun einmal so.
Um ein Gespräch mit dem AG kommst Du nicht herum.
Ich halte Dir den Daumen.
Gruß
Eckard.

Lass es mich mal ganz deutlich sagen!
Hi!

Es geht ja nicht um den Weg nach Dortmund, sondern um den
zusätzlichen Weg nach Ratingen, wenn schon Dienstsitz Dortmund
ist.

Damals habe ich ja einen Vertrag unterschrieben, der auf
diesen Kostenfaktor ausgelegt war. Hier handelt es sich dann
aber um Mehrkosten von 300€. Das ist ja Erpressung.

Ich weiß ja nicht, wie viele Rosinen manchem Arbeitnehmer noch in den Allerwertesten geblasen werden müssen…

Ich finde es schon etwas befremdlich, wenn Du von Erpressung redest, wenn Dein Arbeitgeber Dich nicht kündigt, sondern Dir einen alternativen Arbeitsplatz anbietet.
Die Tatsache, dass Du überhaupt einen Zuschuss zur Anfahrt bekommst, ist schon ein Privilleg! Außer dem Bergbau fällt mir da kaum noch ein Unternehmen ein (und selbst dort wird es gestrichen).

Aber nochmal: Wie Leo schon anmerkte: Du hast die Wahl! Sei froh, dass Du sie hast!

Nur meine Meinung.

Liebe Grüße
Guido

Einen Tipp habe ich dennoch
Hi nochmal,

lass Dir einen Freibetrag auf Deine Steuerkarte eintragen - dann zahlst Du weniger Steuern, und der Ausfall ist nicht soo unerträglich.

Grüße
Guido

Hallo.

Es ist so, daß nur meine Abteilung versetzt wird. Der Rest des
Unternehmens bleibt in Dortmund bestehen. Es wäre so, daß ich
pro Tag 220 km pendeln müßte.

– Inwieweit hier eventuell eine Kündigungsschutzklage Erfolg hätte, die Du darauf auslegst, daß ein anderer AN anstatt Dir versetzt werden muß und Du die Abteilung wechselst, kann man von hier aus nun wirklich nicht beurteilen, geschweigen denn entscheiden. Letztendlich wirst Du dies nur sicher herausfinden können, wenn Du die Änderungskü unter Vorbehalt annimmst. Dabei wäre ein vorheriges Beratungsgespräch bei einem RA für Arbeitsrecht unter Hinzunahme aller relevanten Unterlagen sicherlich sinnvoll. 220 km Fahrtzeit täglich könnte schon als unzumutbar i.S.d.SGB erachtet werden und eventuell würde von einer Sperre beim Bezug des ALG abgesehen. Das wird Dir aber nur der Sachbearbeiter beim AA sagen können (Zusagen schriftlich geben lassen!). Aber dann wärst Du arbeitslos.

Zur Zeit pendel ich ja eh schon 80 km pro Tag. Es muß doch
eine Aufwandsentschädigung dafür geben, daß ich das jeden Tag
weitere 140 km auf mich nehme. Mehr Gehalt gibt es ja nicht.

– Du wirst meine Antwort für zynisch halten, aber ich meine sie ganz neutral ehrlich: falls praktikabel, zieh um.

Gruß,
LeoLo

Hallo Guido,

ich würde Dir vollumfänglich zustimmen, aber bei einem sagenhaften Nettogehalt von unter 1000 € kann ich mir schon alleine selbsterhaltungstechnisch nicht leisten diesen Mehraufwand zu bestreiten und es ist ja keineswegs so, daß mein Arbeitgeber mich versetzt, sondern unser Auftraggeber. Der Auftraggeber zahlt aber für diesen Service sehr viel mehr Geld und ich sehe nicht ein, daß sich mein AG doppelt bereichert.

Gruß Mucke

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Hallo Eckard,

vielen Dank für Deine aufmunternden Worte. Es ist nämlich wirklich nicht so, daß ich mich bereichern möchte und daß ich, um die Wortwahl meines Vorredners zu nutzen, „Rosinen in den Hintern“ geblasen haben möchte, aber ich habe diese Art von Billigmacherei satt. Wir haben ja auch Kolleginnnen mit Kindern, die auch am Existenzminimum herumkrebsen, die sich diesen Mehraufwand nur auf Kosten der Kinder leisten könnten.

Mit anderen Worten: Die finanzielle Schmerzgrenze ist jetzt schon erreicht. Ich würde mich besser stellen, ein Auto abzumelden und stempeln zu gehen, aber bewirb dich mal woanders, wenn Du arbeitslos bist.

Gruß Mucke

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ich würde Dir vollumfänglich zustimmen, aber bei einem
sagenhaften Nettogehalt von unter 1000 € kann ich mir
schon alleine selbsterhaltungstechnisch nicht leisten diesen
Mehraufwand zu bestreiten und es ist ja keineswegs so, daß
mein Arbeitgeber mich versetzt, sondern unser Auftraggeber.
Der Auftraggeber zahlt aber für diesen Service sehr viel mehr
Geld und ich sehe nicht ein, daß sich mein AG doppelt
bereichert.

Gruß Mucke

Das verstehe ich jetzt nicht! Anfangs schreibst Du, Dein AG würde Deine Abteilung verlegen und Dich deshalb versetzen, jetzt schreibst Du, der Auftraggeber Deines Arbeitgebers würde Dich versetzen.

Ich vermute mal, dass Dein AG als Fremdfirma Dienstleistungen beim Auftraggeber auf der Basis eines längerfristigen Vertrags ausführt.
In Deinem Arbeitsvertrag dürfte somit wahrscheinlich als Dienstsitz die Betriebsstätte Deines Arbeitgebers stehen, in der Du eingesetzt wirst, falls Du nicht bei einem Auftraggeber vor Ort eingesetzt wirst mit der Erweiterung, dass ein Einsatz in einer anderen Betriebsstätte möglich ist. In diesen Fällen ist eine Änderungskündigung nicht in allen Fällen nötig.

Du darfst den Dienstsitz auch nicht mit Deinem tatsächlichen Arbeitsplatz verwechseln. Wirst Du an einem anderen Ort als Deinem Dienstsitz eingesetzt, kannst Du die Fahrtkosten zu Deinem tatsächlichen Arbeitsort als Dienstreise steuerlich geltend machen.
Dein Arbeitgeber wird wahrscheinlich den Dienstsitz immer an den Ort des tatsächlichen Einsatzes beim Auftraggeber verlegen, um die evtl. tarifvertragliche geregelte Aufwandsentschädigung für Dienstreisen zu umgehen.

Hallo Maik,

ja genau so verhält es sich. Allerdings steht explizit im Vertrag, daß Arbeitsort Dortmund ist.

Gruß Mucke

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