Hallo.
demnächst wird meine Abteilung von Dortmund nach Ratingen
versetzt. In meinem jetzigen Arbeitsvertrag ist Dienstsitz
Dortmund. Mein Arbeitgeber möchte jetzt den Vertrag so
modifizieren, daß Ratingen Dienstsitz wird. Das würde
gleichermaßen bedeuten, daß ich auf dem erheblichen!
Mehraufwand sitzen bleiben würde.
Muß ich das unterschreiben?
– Nein, das mußt Du nicht unterschreiben. Der AG wird, wenn er korrekt vorgeht, Dir eine Änderungskündigung zukommen lassen, welche Du natürlich, wenn Dir die Entfernung zu weit ist, ablehnen kannst. Dann bist Du nach Fristablauf, wenn Du vorher keinen neuen Job findest, arbeitslos. Das AA wird dann eventuell überprüfen, ob die Annahme der Änderungskündigung als zumutbar i.S.d.SGB erachtet werden kann und Dir eventuell das ALG sperren. Bei Betriebszugehörigkeit > 6 Monate und Betriebsgröße > 5 AN i.S.d.KSchG empfiehlt sich evtl die Annahme unter Vorbehalt.
Meines Erachtens würde mir doch eine Kilometerpauschale von
0,30 € zustehen nebst Spesen, da ich ja mehr als 10
Stunden unterwegs bin?
– Prinzipiell steht Dir erst einmal nichts zu. Wie gesagt, Du mußt ja nicht mitgehen. Wird denn der gesamte Betrieb in Dortmund geschlossen oder nur eine Abteilung? Wenn an Deinem Arbeitsort eine Abrißbirne steht, wo sonst Dein Büro war, dürfte klar sein, daß der AG Dir an dem Ort keine Arbeit mehr anbieten kann und eine Küschutzklage aussichtslos sein wird.
Gruß,
LeoLo