im zuge der ganzen diskussionen um die telekom-standorte und die geplanten verlagerungen interessiert mich, inwieweit beamten und festangestellten tarifkraeften ein umzug ueber grosse entfernungen zuzumuten ist:
in urteilen findet man zahlen, dass 2,5 stunden fahrweg zum arbeitsplatz zumutbar sind, wenn aber die versetzung z.b. von koeln nach berlin stattfindet, ist ein umzug wohl zwingend noetig.
das aber bedeutet fuer den betroffenen, dass sich sein lebenspartner einen neuen job suchen muss, die kinder die schule wechseln muessen und das noch nicht abbezahlte haus unter wert verkauft werden muss.
wie vereinbart sich solch eine versetzung mit artikel 6 GG = schutz der familie??
wie vereinbart sich solch eine versetzung mit artikel 6 GG =
schutz der familie??
Hallo,
der Schutz der Ehe und Familie ist verfassungsrechtlich garantiert, sodass sich der Dienstherr bemühen muss, einen Beamten möglichst in der Nähe des Familienwohnsitzes einzusetzen. Der Wertverlust des Hauses ist irrelevant, die neue Schule der Kinder im Regelfall auch.
Das gleiche gilt sinngemäß für Änderungskündigungen bei Arbeitnehmern, da zwischen mehreren freien Arbeitsplätzen die Sozialauswahl auch unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten stattzufinden hat.
Doch wenn der alte Posten entfällt und es keinen nahegelegenen neuen Posten gibt, kann der Beamte ja nicht wegen der familiären Situation einfach ohne Job am alten Ort weiterbeschäftigt werden. Das ist dem Dienstherrn nicht zuzumuten.
Bei Beamten kommt hinzu, dass sie sich verpflichten, überallhin versetzt werden zu können. Wenn also dienstliche Gründe es erfordern, muss man gehen - oder den Dienst quittieren. Meistens gibt es natürlich Hilfen und der Dienstherr muss z.B. auch die Differenzkosten bei Hauskrediten/Hausverkauf tragen.
Auch muss man ja nicht alles so machen, siehe Bonn - Berlin. Viele Familien blieben (erstmal) in Bonn und der Partner pendelte. Es bleibt ja jedem frei sich zu entscheiden und der Beamte weiss, worauf er sich einlässt, da kommt das GG nicht in Betracht.
Bei Angestellten gibt es diese aufgeführten Grundsätze.
Wie heisst es so schön? Das Leben ist kein Wunschkonzert - auch im Job nicht. Und wenn die Manager Mist bauen, gehen eben nicht die Manager, sondern das Fußvolk…
Bei Beamten kommt hinzu, dass sie sich verpflichten,
überallhin versetzt werden zu können. Wenn also dienstliche
Gründe es erfordern, muss man gehen - oder den Dienst
quittieren…
Bitte bleibt beim Thema des Bretts - nämlich beim Rechtlichen.
Gegenüberstellungen, was besser ist, kann man an anderer Stelle diskutieren.
Nebenbei: Die meisten Arbeitnehmer können auch „fröhlich“ versetzt werden, wenn dienstliche Belange dies erfordern.