Versetzung von Staatsbediensteten

Hallo zusammen,

weiß nicht, ob dieses Unterforum für diesen Eintrag das Richtige ist, hab aber nix Passenderes gefunden:

Mine Freundin hat eine finanztechnische Ausbildung gemacht und wie das eben so üblich ist, wenn man verbeamtet ist, wird man einfach an ein Finanzamt zugewiesen und kann bei dieser Entscheidung wenig mitreden. Nun ist sie sehr traurig, da sie nach München muß, aber gerne in Neu-Ulm bleiben möchte.

Hat jemand von euch Tipps, was man in solch einem Fall machen könnte? Gibt es z.B. Möglichkeiten des Tauschs, wenn jemand, der nach Neu-Ulm soll, lieber nach München möchte?

Vielen Dank im Voraus
Oliver

Hallo,

vor nicht allzu langer Zeit habe ich in einer Zeitung gelesen, dass es ein Urteil gibt, dass einem Arbeitnehmer erlaubt, eine Versetzung über größere Distanz zu verweigern.

Jetzt weiß ich nicht mehr, ob die Distanz 300 oder 600 km gewesen ist. Vermutlich das Erstere.

Gruß
Ingrid

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Vielen Dank für Deine Antwort.
Grüßle
Oliver

Hallo Ingrid

Hallo,

vor nicht allzu langer Zeit habe ich in einer Zeitung gelesen,
dass es ein Urteil gibt, dass einem Arbeitnehmer erlaubt, eine
Versetzung über größere Distanz zu verweigern.

Seit wann sind Beamte AN??

Jetzt weiß ich nicht mehr, ob die Distanz 300 oder 600 km
gewesen ist. Vermutlich das Erstere.

Ulm - München dürfte mit Sicherheit nicht darunter fallen,das sind max 150km und die wird man einem Staatsbediensteten mit sicherm Job bis ans Lebensende wohl zumuten dürfen

Gruß
Ingrid

LG
Mikesch

Hallo zusammen,

weiß nicht, ob dieses Unterforum für diesen Eintrag das
Richtige ist, hab aber nix Passenderes gefunden:

Mine Freundin hat eine finanztechnische Ausbildung gemacht und
wie das eben so üblich ist, wenn man verbeamtet ist, wird man
einfach an ein Finanzamt zugewiesen und kann bei dieser
Entscheidung wenig mitreden. Nun ist sie sehr traurig, da sie
nach München muß, aber gerne in Neu-Ulm bleiben möchte.

Hat jemand von euch Tipps, was man in solch einem Fall machen
könnte? Gibt es z.B. Möglichkeiten des Tauschs, wenn jemand,
der nach Neu-Ulm soll, lieber nach München möchte?

Vielen Dank im Voraus
Oliver

Vielen Dank für Deine Antwort.

Die deiner Freundin nur nicht viel nutzen wird, weil Arbeitsrecht nun mal ne andere Schiene ist als Beamtenrecht.

Ich empfehle, direkt in nem Forum für Beamtenrecht nachzufragen. Bei www.recht.de im Forenbereich gibts z.B. eins (vielleicht reichts auch erst mal, per Suche, dort zu lesen).

MfG

Hallo Oliver,

(fast)keine Chance.

Als bay. Beamter kannst du in ganz Bayern eingesetzt werden.
Man hat ja dafür auch unterschrieben.
Rate mal wohin Bundesbeamte versetzt werden können…

So ziemlich jeder bay. Beamte (egal ob Finanz-, Polizei- oder Verwaltungsbeamter)muss für einige Jahre nach München.

Zurück geht´s erst nach ein paar Jahren.
Und dann auch oft nur als „Familienzusammenführung“ d. h. NACH Eheschliessung (zusammen leben gilt in Bayern nicht) oder Geburt des ehelichen Kindes.

Aber 150 km sind doch nicht so schlimm, kann man auch pendeln.
1,5 h für die einfache Fahrt in die Arbeit sind für den Großraum München nicht ungewöhnlich, hab ich auch schon ein paar Jahre gemacht

Grüsse
dragonkidd

Hat jemand von euch Tipps, was man in solch einem Fall machen
könnte?

Ja, nochmal (oder evtl. auch das erste mal) durchlesen, was man damals unterschrieben hat und dann kündigen und den Dienstposten für jemanden frei machen, der wenigstens weiß, was er an der Verbeamtung hat.

Andreas

Sehr hilfreich ist Dein Kommentar nicht gerade - hört sich für mich nach den frustrierten Worten von jemanden an, der eben nicht verbeamtet ist. Natürlich weiß sie die Vorzüge zu schätzen, aber täglich um 4:30 Uhr aufstehen zu müssen, um rechtzeitig nach München zu kommen, ist auch nicht gerade lustig… für Umzug/Miete hat sie leider kein Geld