Versetzung wegen Schwangerschaft?

Hallo,
gemäß dem Fall, eine Frau würde auf einer bestimmten Station in einem Altenheim arbeiten und wird dann schwanger. Kann ein Arbeitgeber dann diese Frau ohne ihre Zustimmung auf eine andere Station versetzen oder verstößt das gegen das Mutterschutzgesetz? Kann der Arbeitgeber als Grund anführen, dass die Arbeit auf dieser anderen Station besser für die schwangere Frau ist (Auch wenn die Patienten, Arbeitszeiten und das Umfeld eigentlich gleichwertig sind)?

Also kurz und gut: Kann der Arbeitgeber diese Frau irgendwie ohne ihr Einverständnis versetzen, oder verstößt das alles gegen das Mutterschutzgesetz?

Grüße

Ralph

Hallo Ralph,

Kann ein
Arbeitgeber dann diese Frau ohne ihre Zustimmung auf eine
andere Station versetzen oder verstößt das gegen das
Mutterschutzgesetz?

Das besagte Gesetz solltest Du besser genau lesen.

Kann der Arbeitgeber als Grund anführen,
dass die Arbeit auf dieser anderen Station besser für die
schwangere Frau ist

*seufz* Lies das Gesetz! Ab einem bestimmten Schwangerschaftsstadium dürfen Frauen an bestimmten Stellen nicht mehr arbeiten. Was regst Du Dich also auf?

Gruß

Renee

Hallo Ralph,

Kann ein
Arbeitgeber dann diese Frau ohne ihre Zustimmung auf eine
andere Station versetzen oder verstößt das gegen das
Mutterschutzgesetz?

Das besagte Gesetz solltest Du besser genau lesen.

Kann der Arbeitgeber als Grund anführen,
dass die Arbeit auf dieser anderen Station besser für die
schwangere Frau ist

*seufz* Lies das Gesetz! Ab einem bestimmten
Schwangerschaftsstadium dürfen Frauen an bestimmten
Stellen nicht mehr arbeiten. Was regst Du Dich also auf?

*doppelseufz* Lies meinen Artikel! Ich habe mich nicht aufgeregt, sondern sachlich in einem Expertenforum nach der Auslegung eines Gesetzes gefragt. Wie dort beschrieben handelt es sich z.B. um eine absolut gleichwertige Stelle unter gleichen Bedingungen! Es geht genau um den Fall, dass der Stellenwechsel nicht durch Schutz der Schwangerschaft zu begründen ist.

Ralph

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Es geht genau um den Fall, dass der
Stellenwechsel nicht durch Schutz der Schwangerschaft
zu begründen ist.

Hallo Ralph, dann müsstet ihr im Arbeitsvertrag (oder einem evtl. geltenden Tarifvertrag) nachschauen, ob der was zu einer Versetzung sagt. Und wenn ja, was.

MfG

Hallo,
also das Mutterschutzgesetz greift in diesem Falle nicht, da
de Tätigkeit gegenüber der bisherigen nicht eine Gefahr für die
werdende Mutter oder das Kind darstellt.
Ob eine Versetzung rechtmäßig ist, ist meines Erachtens hier
nur arbeitsrechtlich zu beurteilen.
Gibt es in diesem Unternehmen keinen Personal- bzw. Betriebsrat ??
Im übrigen gebe ich dir recht - deine Frage war so gestellt, dass
man sie ohne Polemik oder Kritik an der Frage überhaupt, beantworten
kann
Gruss
Günter Czauderna

Hallo,

ich gehe nicht davon aus, dass im Arbeitsvertrag steht: „wird als Altenpflegerin auf Station 4711 eingestellt“. Somit ist ein Einsatz im ganzen Gebäude als Altenpflegerin vom Arbeitsvertrag gedeckt. Der Betriebsrat kommt erst ins Boot, wenn sich die Arbeitsumstände ändern.
Das ist aber bei einer gleichen Arbeit im selben Betrieb nicht der Fall.

Bei Schwangeren wäre selbst die Zuweisung von Tätigkeiten, die nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt sind, möglich, wenn dadurch ein Beschäftigungsverbot umgangen werden kann (z.B. schwangere Stewardess als Bodenpersonal am Check-In-Counter).

Grüße

EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Kann der Arbeitgeber als Grund anführen,
dass die Arbeit auf dieser anderen Station besser für die
schwangere Frau ist

Stimmt das denn?

Ansonsten ist der Ausführung von E.Krull zunächst einmal nichts hinzuzufügen.

Gruß,
LeoLo

Danke an alle
In diesem Falle scheint also das Gesetz nicht zu helfen, aber es bleiben ja noch z.B. Betriebsrat u.ä…

Grüße

Ralph