Hallo,
zunächst einmal habe ich hin- und her überlegt, ob ich meine Frage bei „Arbeitsrecht“ oder bei „Job und Karriere“ posten soll. Ich habe mich nun hierfür entschieden.
Angenommen, jemand arbeitet in einem Betrieb - Bereich Gesundheit und Pflege (Krankenhaus) - und dieser Betrieb hat in Niedersachsen 10 „Ableger“, die zum Land gehören und vom Land auch finanziert bzw betrieben werden.
Das würde bedeuten, dass der Arbeitnehmer (AN) im öffentlichen Dienst tätig ist (in diesem Falle nicht beamtet).
Wenn man nun von der Stadt A nach Stadt B ziehen möchte (innerhalb Niedersachen in einen der 10 Betriebe aus privaten Gründen und weil der Dreh- und Angelpunkt des alltäglichen Lebens sich in Stadt B abspielt), muss man Gerüchten zufolge, einen Versetzungsantrag stellen.
Von meinen bisherigen Recherchen im Internet habe ich von Vordrucken gelesen, dass das auch auf Landesebene geht.
Das würde bedeuten, man wechselt den Arbeitsplatz und -ort, aber nicht den Arbeitgeber (AG) im eigentlichen Sinne.
Muss es Vorraussetzung sein, dass ein anderer AN aus Stadt B nach Stadt A geht (Austausch)? Ich meine, wenn in Stadt B keine Stelle frei ist, wird das mit der Versetzung dann ja auch nichts, oder?
Muss man eine bestimmte Zeit beim AB Stadt A gewesen sein, um überhaupt erst einen Versetzungsantrag stellen zu können?
Weiterhin habe ich noch gelesen, dass ein bestimmer Härtefall vorliegen muss und das ganze auch logischerweise genehmigt werden muss. Stimmt das?
Für Denkanstöße, sowie einigen Tipps wäre ich sehr dankebar.
levi