Versetzungsordnung Ba-Wü

Hallo,

wenn ein Schüler eines Gymnasiums eine Klasse wiederholt, dann darf er die wiederholte Klasse und die darauffolgende Klasse nicht wiederholen. Sollte das Klassenziel in einer der beiden Klassen nicht erreicht werden, dann muss er das Gymnasium verlassen.
Soweit verstanden.
Nun ist meine Frage: wenn ein Schüler aufgrund o.g Umstände das Gymnasium verlassen muss, darf er dann eine Realschule besuchen oder muss er auf direktem Weg in eine Hauptschule?
Wo finde ich diese Info? In der Versetzungsordung der Gymnasien von Baden-Württemberg hab ich nix gefunden.

Neugierige Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

ich kann mir nur sehr schwer (nein, eigentlich überhaupt nicht) vorstellen, daß ein solche Nichtversetzung zur Abstufung in die Hauptschule verdammt. Ist der Schüler noch schulpflichtig, geht es auf die Realschule, wage ich zu behaupten. Näheres mäßte die Noch-Schule eigentlich wissen.

Ralph

Hallo,

Nun ist meine Frage: wenn ein Schüler aufgrund o.g Umstände
das Gymnasium verlassen muss, darf er dann eine Realschule
besuchen oder muss er auf direktem Weg in eine Hauptschule?

Realschule ist möglich. Allerdings schreibst du nicht, in welcher Klasse sich dein Sprössling befindet und wie alt er ist. Ganz pauschal kann man hier nicht antworten.

Wo finde ich diese Info? In der Versetzungsordung der
Gymnasien von Baden-Württemberg hab ich nix gefunden.

Die Aufnahme an einer anderen Schulart hat auch mit der Versetzung im Gymnasium nichts zu tun.

Geh einfach mit dem Zeugnis zur Realschule, sprich mit der Schulleitung und frag mal nach einer Bildungsberatung, die könnte wirklich angebracht sein und zwar das ganze Programm, falls die Beratung nicht schon gelaufen ist.

Gruß
MK

Hallo nochmals,

nein, das Geschilderte ist momentan NICHT akut.
Unsere Tochter wiederholt nächstes Schuljahr freiwillig die 7. Klasse. Nun hat uns die Rektorin darauf hingewiesen, dass sie in der (zweiten) 7. Klasse und der 8. Klasse die Versetztung schaffen muss um auf dem Gymnasium bleiben zu dürfen - soweit war uns auch schon vorher klar.
Die Aussage der Schulleitung, dass unsere Tochter bei Nichtversetzung einer dieser beiden Schuljahre auf die Hauptschule wechseln müsse, kann ich jedoch nicht ganz nachvollziehen. Daher meine Frage wo ich das nachlesen kann. Wer weiss was genaues?

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Die Aussage der Schulleitung, dass unsere Tochter bei
Nichtversetzung einer dieser beiden Schuljahre auf die
Hauptschule wechseln müsse, kann ich jedoch nicht ganz
nachvollziehen. Daher meine Frage wo ich das nachlesen kann.
Wer weiss was genaues?

Das kann man nirgendwo nachlsesen weil das zum Glück nicht reglementiert ist. Schulwechsel sind immer Einzelfallentscheidungen. Der Leiter der Realschule entscheidet ob ein Schüler aufgenommen wird oder nicht. Es gibt Kinder, die ein RS-Rektor aufnimmt und es gibt welche, die er nicht aufnimmt. Es sind immer Einzelfallentscheidungen.

Für die freiwillige Wiederholung gibt es hoffentlich vernünftige Gründe. Wurde die Bildungsberatung durchgeführt ja oder nein? Ich empfehle dringend, diese Bildungsberatung zu machen. An fast jeder Schule gibt es einen Beratungslehrer, bzw. jeder Schule ist ein Beratungslehrer zugeordnet.

Gruß
und
Schöne Ferien
MK

1 „Gefällt mir“

Hallo Martin,

Das kann man nirgendwo nachlsesen weil das zum Glück nicht
reglementiert ist. Schulwechsel sind immer
Einzelfallentscheidungen. Der Leiter der Realschule
entscheidet ob ein Schüler aufgenommen wird oder nicht. Es
gibt Kinder, die ein RS-Rektor aufnimmt und es gibt welche,
die er nicht aufnimmt. Es sind immer Einzelfallentscheidungen.

Danke für die Bestätigung meiner Einschätzung!

Für die freiwillige Wiederholung gibt es hoffentlich
vernünftige Gründe.

Sicher.

Wurde die Bildungsberatung durchgeführt ja
oder nein? Ich empfehle dringend, diese Bildungsberatung zu
machen. An fast jeder Schule gibt es einen Beratungslehrer,
bzw. jeder Schule ist ein Beratungslehrer zugeordnet.

Bildungsberatung?
Bei der zukünftigen Ex-Schule (mit Wiederholung erfolgt ein Schulwechsel von Gym auf Gym) Fehlanzeige! Was da in den letzten Monaten alles ablief war pädagogisch absolut daneben.
Aber abgehakt.
Jetzt heisst es aus dem Neuanfang das optimale zu machen.

Grüße von
Tinchen

Hallo!
Bei mir wars so:
Ich bin auf dem Gymnasium (Ba-Wü)in der 8. Klasse sitzen geblieben. Ich hab die Klasse dort wiederholt und bin dann in der 9. wieder sitzen geblieben. Auf meiner damaligen Schule gibt es ein Gymnasium und eine Realschule. Ich wollte auf meiner Schule bleiben, also in die Realschule dieser Schule wechseln. Aber das ging nicht, weil denen meine Noten zu schlecht waren, keine Ahnung ob es da ein Gesetz gibt, aber ich glaube die wollten einfach ihren guten Ruf nicht verlieren (diese Schule ist bekannt dafür, dass da richtig viel gelernt werden muss und da nur richtige „Spitzenschüler“ den Abschluss schaffen). Also bin ich zu einer anderen Realschule gegangen. Dort wurde mir gesagt, wenn die Noten zu schlecht sind (also nicht nur „knapp“ sitzen geblieben), dann muss ich noch mal auf der Realschule in die 9. Klasse. Das war eine Werk-Realschule (dieser Abschluss ist gleichgesetzt mit dem „normalen“ Realschulabschluss). Und da ich in Kunst und solchen Fächern ziemlich gut war, und ich auch nur „knapp“ die Versetzung nicht geschafft habe, durfte ich gleich in die 10. und meinen Abschluss (erfolgreich :smile: ) nach dem Jahr machen. Zwei anderen aus meiner Klasse ist das genau das gleiche passiert und wir durften alle gleich in die 10. Klasse.
Also, keine Angst, das klappt schon!
Liebe Grüße, Anna