Versetzungsverordnung Gymnasium BW?

Hallo,

ich bin auf der Suche nach der Versetzungsverordnung für Gymnasien in Baden-Württemberg, allerdings der „alten Form“, das heißt der Verordnung, die noch für das neunjährige Gymnasium (G9) gilt. Die Aktuelle (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3f19/p…) gilt für den G8-Zeug, was mir bei meiner Suche leider nicht hilft.

Hoffe, dass man mir da mehr helfen kann als Google.
Danke!

Hallo!

Auf der Seite ist eine Änderungshistorie nachzulesen.
Auch die Schule könnte ein Anlaufpunkt sein, ob sie noch eine solche Verordnung in der alten Fassung besitzen.

Viele Grüße,
Stefan

Danke, hatte mir jetzt aber nicht viel gebracht. In der Änderungshistorie ist praktisch nur nachzulesen, *dass* was geändert wurde und nicht der tatsächliche Inhalt.

Bin nun aber fündig geworden:
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/-s/gnp1e1ur…

In Artikel 10 werden die Änderungen an der Verordnung zur Versetzung an Gymnasien genau beschrieben.

1 Like

Hallo,

habe mir die Versetzungsordnung über deinen Link angesehen.
Tu mich etwas schwer mit diesem Beamtendeutsch.
Meine Tochter geht in die 8 Kl. Gymnasium BW. Es könnte sein, dass sie in Mathe und in Physik jeweils eine 5 bekommt. Ansonsten hat sie nur 2er und 3er. Kannst du mir sagen was sie braucht um die 5 in Mathe auszugleichen. Und die 5 in Physik macht die auch Schwierigkeiten oder ist Nebenfach egal?

Wäre super wenn du mir weiterhelfen könntest!!

Hallo,

dürfte kein Problem sein. Laut Versetzungsverordnung kann man sich zwei 5er leisten, solange man sie ausgleichen kann. Für Mathematik (Kernfach) ist eine Kernfach 2 erforderlich. Bei Physik, solange es ein Nebenfach ist, reichen auch schon zwei 3er oder eine 2. Zwei 5er in Kernfächern gehen glaube ich nicht mehr.

Allerdings keine Garantie von meiner Seite, auf der sichersten Seite ist man immer noch, wenn man sich beim Klassenlehrer oder der Schulleitung direkt informiert.